Als das KKN am 01.07.2018 mit dem Melderportal an den Start ging und den Echtbetrieb aufnahm, endete eine lange Vorbereitungsphase für die klinische Krebsregistrierung nach den Anforderungen des KFRG auch in Niedersachen. Gleichzeitig begann eine Zeit der vollständig papierlosen und strukturierten Tumordokumentation – sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich.
Während Niedersachsen noch laufen lernte, verfügten die meisten Bundesländer bereits über die notwendigen Strukturen und erfassten Daten. Auf den späten Start folgte ein schneller Aufbau, der nicht so erfolgreich verlaufen wäre, wenn wir nicht auf die Erfahrungen und die Vorarbeit der anderen Bundesländer hätten zurückgreifen können. Das in Niedersachsen eingesetzte Melderportal (öffnet sich in einem neuen Fenster) wurde in Kooperation mit sieben anderen Bundesländern beauftragt und umgesetzt und wird laufend optimiert. Im Zuge der Kooperation mit dem EKN stellte die Vertrauensstelle des EKN auch auf diese webbasierte Anwendung um. Die innerhalb des KKN für die Meldungsbearbeitung verwendete Software-Lösung wurde aus dem Saarland übernommen und wird aktuell mit Bremen, Schleswig-Holstein und Saarland gemeinsam weiterentwickelt.
Zwei Jahre später ist aus einer kleinen Gruppe von sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein Team aus 52 hoch qualifizierten und hoch motivierten Kolleginnen und Kollegen entstanden, aus zwei Handvoll Testmelderinnen und Testmeldern sind 2.400 aktive Meldestellen registriert/erfasst worden; die Anzahl der eingegangenen Meldungen beträgt inzwischen etwa 1.200.000.
Am 31.08.2020 veröffentlichte der GKV-Spitzenverband (öffnet sich in einem neuen Fenster) das aktuelle Prognos-Gutachten (öffnet sich in einem neuen Fenster), das den Umsetzungsstand der Förderkriterien zum 31.12.2019 beschreibt. Nachdem Niedersachen 2017 wegen fehlender Strukturen als einziges Land nicht bewertet werden konnte, hat es im Jahr 2018 bereits 15 von 43 und im Jahr 2019 insgesamt 31 von 43 Förderkriterien offiziell erfüllt. Aktuell sieht es danach aus, als könnten wir bis zum Ablauf der Übergangsfrist zum 31.12.2020 möglicherweise alle 43 Förderkriterien erfüllen. Das KKN braucht den Vergleich also nicht scheuen. Es ist spät losgelaufen, hat aber gut aufgeholt und unterstützt mittlerweile bei vielen Themen die Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Ländern mit seiner Expertise.
So ein Erfolg kommt nicht von allein: Ohne Sie, ohne Ihren unermüdlichen, kritischen und konstruktiven Einsatz, liebe Melderinnen und Melder, würden diese Zeilen heute ganz anders klingen. Bitte bleiben Sie uns gegenüber weiterhin so fleißig, treu und offen – wir freuen uns auf die positive und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen!
Aufgrund einer betriebsinternen Veranstaltung sind wir am Dienstag, 29. Oktober 2024 eingeschränkt erreichbar.
Sie erreichen unseren Telefondienst an diesem Tag von 9-12 Uhr.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Service-Hotlines stehen Ihnen bei Fragen zur Dokumentation, Meldungsbearbeitung, Abrechnung, Melderschulung und Auswertung zur Seite – neben dem Telefondienst auch per E-Mail oder über die Kontaktmöglichkeiten des Melderportals.
Unsere sonstigen Kommunikations- und Informationskanäle
Sie erreichen uns zwischen Weihnachten und Neujahr auf den bekannten Kanälen.
Im Telefondienst sind wir vom 23. Dezember 2024 bis zum 2. Januar 2025 von 9-12 Uhr für Sie da.
Telefondienst vom 23.12.2024 – 02.01.2025 9-12 Uhr unter 0511 277897-0
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen bei Fragen zur Dokumentation, Meldungsbearbeitung, Abrechnung, Melderschulung und Auswertung zur Seite – ob persönlich am Telefon, schriftlich per E-Mail oder über die Kontaktmöglichkeiten des Melderportals.
Danke für die bislang fruchtbare Zusammenarbeit! An der Schwelle des neuen Jahres wünschen wir Ihnen Zeit und Muße, auch mal offline zu gehen, für Gespräche und gute Bücher!
Starten Sie gesund in ein wundervolles 2025 – Wir sehen & hören uns.
Unsere sonstigen Kommunikations- und Informationskanäle
Im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Evaluation zur Umsetzung der klinischen Krebsregistrierung gemäß § 65c Abs. 10 SGB V(öffnet sich in einem neuen Fenster) befragt das IGES Institut aktuell Ärztinnen und Ärzten sowie nicht-ärztliche Meldende wie Forschende.
Wer führt die Evaluation durch?
Der Gesetzgeber hat dem GKV-Spitzenverband die Aufgabe übertragen, zusammen mit allen zuständigen obersten Landesbehörden und im Benehmen mit dem Bundesgesundheitsministerium eine Evaluation der klinischen Krebsregistrierung zu veranlassen.
Wen befragt das IGES Institut?
Insgesamt gibt es drei Befragungen
Forscherinnen und Forscher Die Befragung der Forscherinnen und Forscher richtet sich an alle Personen, für deren Forschung die Daten der Landeskrebsregister und/oder des Zentrums für Krebsregisterdaten am Robert Koch-Institut (ZfKD) relevant sind – unabhängig davon, ob die Daten bereits genutzt wurden oder nicht.
Ärztinnen und Ärzte aus dem ambulanten und stationären Bereich Diese Befragung richtet sich an alle Ärztinnen und Ärzte aus dem ambulanten vertragsärztlichen Bereich, alle Leiterinnen und Leiter von zertifizierten Organkrebszentren und zertifizierten Onkologischen Zentren, alle Leiterinnen und Leiter der Pathologien sowie alle Ärztinnen und Ärzte an Krankenhausstandorten ohne zertifiziertes Zentrum, die Patientinnen und Patienten aufgrund ihrer onkologischen Erkrankung behandeln.
Personen, die die Meldung im Auftrag durchführen Diese Befragung richtet sich an alle nicht-ärztlichen Personen, die die Meldungen an die Landeskrebsregister übermitteln (z. B. Leitungen der einrichtungsbezogenen klinischen Krebsregister, Personen aus dem Qualitätsmanagement, Medizinische Fachangestellte oder Dokumentarinnen und Dokumentare).
Was möchte der Gesetzgeber erfahren?
Im Rahmen der Evaluation soll die Frage beantwortet werden, welchen Beitrag die klinischen Krebsregister zur Verbesserung der onkologischen Versorgung leisten. Die Zusammenarbeit mit zertifizierten Zentren und der Forschung soll beurteilt werden. Gegenstand der Untersuchungen sind des Weiteren die Vereinheitlichung der klinischen Krebsregistrierung in den Bundesländern und die Eignung der Förderkriterien.
Warum wird die Umfrage durchgeführt?
Ziel der Evaluation ist es, den Beitrag der klinischen Krebsregistrierung zur Sicherung der Qualität und Weiterentwicklung der onkologischen Versorgung, der Nutzung der Krebsregisterdaten in Wissenschaft und Forschung sowie die Vereinheitlichung der Krebsregistrierung zu untersuchen.
Bis wann läuft die Evaluation?
Eine Beteiligung an den Befragungen ist bis zum 7. März 2025 möglich.
Die gesetzlich vorgesehene Veröffentlichung des Abschlussberichtes ist für den 30. Juni 2026 terminiert.
Das KKN veröffentlicht regelmäßig, mindestens quartalsweise, die Leistungsdaten in aggregierter Form. Diese umfassen die Meldeaktivitäten im zeitlichen Verlauf der Meldepflicht seit 01.07.2018.
Als meldebezogene Anlässe gelten hierbei die Meldungen zu Diagnose, Therapie und Verlauf sowie von Tumorkonferenzen, Pathologie und Todesbescheinigungen.
Die Darstellung erfolgt anhand des Meldungseinganges im KKN. Meldungen anderer Krebsregister an das KKN sind ebenso berücksichtigt.
eingeschlossen sind: alle Versionen einer Meldung, RÜD-Meldungen (RÜD = Registerübergreifender Datenaustausch), Meldungen ohne Patienten-ID
ausgeschlossen sind: Minimaldiagnosen, EKN-Meldungen und Meldungen im Status „Gelöscht“
Eine neue Plattform für alle, die in niedersächsischen Gesundheitseinrichtungen an der Dokumentation von Krebserkrankungen mitwirken, geht an den Start. In der Veranstaltungsreihe DokuLab Niedersachsen verfolgen das KKN und das EKN in Zusammenarbeit mit dem Verbundprojekt ONCOnnect, gefördert durch die Deutsche Krebshilfe, gemeinsam das Ziel, die Vernetzung und den Austausch unter den Dokumentierenden zu stärken und somit die bestmögliche wohnortnahe onkologische Versorgung sicherzustellen.
Das DokuLab findet als Präsenzveranstaltung zweimal jährlich statt – Auftakt ist am Mittwoch, den 8. Oktober 2025 13 – 16:30 Uhr
Das Motto DATEN.NUTZEN.GEMEINSAM. ist Programm: Nach einführenden Impulsvorträgen gibt es Raum für interaktive Diskussionen sowie den offenen Austausch mit Kolleginnen und Kollegen bei Snacks und Getränken. So soll eine lebendige Plattform für Vernetzung, Wissenstransfer und die Weiterentwicklung der Dokumentationspraxis entstehen.
Die Idee hinter DokuLab
Die medizinische Dokumentation ist ein essenzieller Bestandteil der täglichen Arbeit im Gesundheitswesen. Sie sichert die Qualität der Behandlung, erleichtert die interdisziplinäre Zusammenarbeit und erfüllt rechtliche Anforderungen. Auch die Tumordokumentation und die Meldungen an die Landeskrebsregister sowie die Nutzung der Krebsregisterdaten zählen hierzu. Doch oft bleibt im Klinik- oder Praxisalltag wenig Zeit, um sich mit den Herausforderungen und Optimierungsmöglichkeiten der Dokumentation auseinanderzusetzen.
Genau hier setzt das DokuLab Niedersachsen an – mit Vorträgen und praxisnahen Workshops für die Mitarbeitenden in der Dokumentation von Tumorerkrankungen. In interaktiven Modulen wollen wir aktuelles Wissen vermitteln, gemeinsam Strategien zur effizienteren Dokumentation erarbeiten und konkrete Lösungen für typische Herausforderungen im Arbeitsalltag geben.
Laden Sie die Einladung herunter und geben Sie sie gern an interessierte Kolleginnen und Kollegen weiter.
Warum sollten Dokumentierende teilnehmen?
Das Wissen gibt Sicherheit und optimiert die Dokumentationsprozesse – dies wiederum entlastet die Teams.
Durch effizientere Abläufe bleibt mehr Zeit für die Patientenversorgung.
Die korrekte und vollständige Dokumentation minimiert Fehler und erhöht die Patientensicherheit.
Durch korrekte und vollständige Dokumentation entsteht rechtliche Sicherheit.
Wir laden alle Dokumentarinnen und Dokumentare sowie medizinisches Personal aus ambulanten und stationären Einrichtungen in Niedersachsen herzlich ein. Die Teilnahme ist kostenfrei!
Das KKN veröffentlicht regelmäßig, mindestens quartalsweise, die Leistungsdaten in aggregierter Form. Diese umfassen die Meldeaktivitäten im zeitlichen Verlauf der Meldepflicht seit 01.07.2018.
Als meldebezogene Anlässe gelten hierbei die Meldungen zu Diagnose, Therapie und Verlauf sowie von Tumorkonferenzen, Pathologie und Todesbescheinigungen.
Die Darstellung erfolgt anhand des Meldungseinganges im KKN. Meldungen anderer Krebsregister an das KKN sind ebenso berücksichtigt.
eingeschlossen sind: alle Versionen einer Meldung, RÜD-Meldungen (RÜD = Registerübergreifender Datenaustausch), Meldungen ohne Patienten-ID
ausgeschlossen sind: Minimaldiagnosen, EKN-Meldungen und Meldungen im Status „Gelöscht“
Die Landeskrebsregister Hessen und Niedersachsen sowie die Universitätsmedizin Göttingen und die Universitätsmedizin Frankfurt möchten im Rahmen des durch die Deutsche Krebshilfe geförderten CCC-Verbundprojektes ONCOnnect die Kooperation zwischen den meldenden Einrichtungen und den Landeskrebsregistern stärken.
Zielsetzung des Verbundprojektes ONCOnnect
Das Ziel des Verbundprojektes ONCOnnect ist es, die 14 onkologischen Spitzenzentren (Comprehensive Cancer Centers, CCC) in Deutschland mit regionalen Kliniken sowie Fach- und Hausärztinnen und -ärzten und Therapieeinrichtungen zu vernetzen, damit wiederum flächendeckend eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung möglich werden kann.
Besonders im ländlichen Bereich sollen Netzwerke intensiviert und ausgebaut werden. In den Bereichen Prävention und Früherkennung, Patientenbeteiligung, klinische Studien, Qualitätssicherung und Digitalisierung werden patientenzentrierte Best-practice-Modelle im regionalen Kontext entwickelt. In dem Bereich Qualitätssicherung sind die Landeskrebsregister und CCCs dabei, die Zusammenarbeit auszubauen, um die Krebsregisterdaten effektiver für die Evaluation der Versorgungsrealität verwerten zu können.
Ablauf der Befragung
Die Projektlaufzeit erstreckt sich über drei Jahre bis zum Jahr 2027. Im Laufe dieses Zeitraums wird die Zufriedenheit der Meldenden mit ihrer Zusammenarbeit mit dem Landeskrebsregister an drei Zeitpunkten erfasst: zu Beginn, im Verlauf und zum Abschluss des Förderprojektes.
Mit dem jeweiligen Fragebogen lässt sich der Ist-Zustand kontinuierlich erfassen und es können Fortschritte gemessen werden. Die daraus abgeleiteten Best-practice-Modelle sollen schließlich auf alle ONCOnnect-Standorte und ihre Netzwerke übertragen werden. Die Befragung dauert etwa 10 Minuten und ist völlig anonym.
Alle niedersächsischen Ärztinnen und Ärzte, medizinischen Dokumentarinnen und Dokumentare, Leitungen und weiteren Beteiligten am Meldeprozess sind die Zielgruppen dieser Befragung. Die Fragen zielen auf Optimierungspotenziale bzw. die bestehende Zusammenarbeit zwischen dem KKN und Ihrer onkologischen Einrichtung ab.
Gern können Sie den Fragebogen an Ihre Kolleginnen und Kollegen in der Tumordokumentation und die Ärzteschaft weiterleiten, die in den Meldeprozess involivert sind.
ONCOnnect ist ein von der Deutschen Krebshilfe gefördertes Verbundprojekt zur Weiterentwicklung regionaler Outreach-Netzwerke aller 14 onkologischen Spitzenzentren (Comprehensive Cancer Center, CCC). Ziel ist es, die Vernetzung der CCCs mit ihren jeweiligen Regionen zu verbessern, um eine bestmögliche und wohnortnahe Versorgung onkologischer Patientinnen und Patienten sicherstellen zu können. Hierbei soll unter anderem die Qualitätssicherung in der Versorgung von onkologischen Patientinnen und Patienten optimiert werden, indem die Zusammenarbeit zwischen den CCCs, den meldenden Einrichtungen und den Landeskrebsregistern verbessert wird. Begleitend hierzu wird zu mehreren Zeitpunkten über die gesamte Projektlaufzeit von drei Jahren der jeweils aktuelle Status der Zufriedenheit in der Zusammenarbeit zwischen Meldenden und Landeskrebsregistern erfasst. Die aktuelle Befragung stellt den Status zu Projektbeginn dar.
Am 1. Oktober 2024 wird die Schemaversion oBDS 3.0.3 für den bundeseinheitlichen onkologischen Basisdatensatz (oBDS) veröffentlicht. Diese Version enthält vier kleinere, abwärtskompatible Anpassungen:
Änderung der Annotation in der Diagnosesicherung für die Diagnose
Änderung des Elements ‚Bezeichnung‘ im Element ‚Absender‘ von Datentyp ‚A‘ auf ‚B‘
Pathologie: Erweiterung des Elements ‚Diagnosesicherung‘ um die Ausprägungen ‚7.1‘-‚7.3‘ und ‚8‘ (§65c 2023/63/c1)
Modul_DKKR: Erweiterung des Elements ‚Einwilligung‘ um die Ausprägungen ‚6‘ und ‚7‘
Die Landeskrebsregister werden diese Version spätestens ab dem 1. Februar 2025 annehmen können.
Das KKN nutzt – wie alle anderen Landeskrebsregister auch – den standardisierten onkologischen Basisdatensatz – kurz oBDS: Der oBDS definiert einen bundesweit einheitlichen Standard für alle Tumorarten und schafft die Voraussetzung für eine vergleichbare Erfassung und Auswertung.
Der Basisdatensatz beinhaltet neben festgelegten Gruppen wie „Patienten Stammdaten“, „Diagnose“ und „TNM-Klassifikation“ auch organspezifische Ergänzungsmodule wie „Kolorektales Karzinom“, „Malignes Melanom“, „Mammakarzinom“ und „Prostatakarzinom“.
Eine aktualisierte Fassung des Basisdatensatzes wurde am 12.07.2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Mit der Neufassung gingen Änderungen in der Tumordokumentation einher, die eine bessere Erfassung und Übermittlung von klinisch bedeutsamen Inhalten seitens der Behandlungseinrichtungen ermöglichen. Mit den Tumordaten lässt sich das Krankheitsgeschehen in den Landeskrebsregistern noch genauer abbilden; dies wiederum verbessert den Datennutzen.
Damit Ärztinnen und Ärzte sowie Einrichtungen Krebsdaten gemäß dem Basisdatensatz an ihr zuständiges Landeskrebsregister übermitteln können, wurde die oBDS-Schnittstelle (ehemals ADT/GEKID-Schnittstelle) erstellt. Der Basisdatensatz ist in der oBDS-Schnittstelle hinterlegt. Mithilfe der Schnittstelle werden Meldungspakete (XML-Dateien) aus dem in der Einrichtung vorliegenden Tumordokumentations-, Klinikinformations-, Praxisverwaltungs- oder Pathologieinformationssystem generiert.
Neben der Neufassung des Basisdatensatzes gab es auch eine Neufassung der Schnittstelle – diese liegt jetzt in der Version 3.0.0 vor.
Mit der verpflichtenden Schnittstellenabnahme durch das KKN wollen wir sicherstellen, dass sich durch die umfangreichen Änderungen keine systematischen Fehler in die Meldungen einschleichen.
Das KKN nimmt nur noch die 3.x.x-oBDS-Versionen entgegen. Daten mit den Vorgängerversionen 2.2.1, 2.2.0, 2.1.3, 2.1.2, 2.1.1 konnten bis 30.06.2024 an das KKN übermittelt werden.
oBDS – Neuerungen des einheitlichen onkologischen Basisdatensatzes in der Version 3.0.0 in einem Video(öffnet sich in einem neuen Fenster) – erklärt vom KKN-Melderschulungsteam.
Die Umstellung des Melderportals erfolgte Mitte Dezember 2022.
Bevor Sie als Meldende erstmalig ein Meldungspaket mit der oBDS-Version 3.x.x an uns übermitteln, muss eine Schnittstellenabnahme durch das KKN erfolgen. Damit wollen wir sicherstellen, dass sich durch die umfangreichen Änderungen keine systematischen Fehler in die Meldungen einschleichen.
Die Schnittstellenabnahme erfolgt innerhalb Ihrer Einrichtung einmal pro eingesetztem Tumordokumentationssystem, aus dem Sie Meldungen an das KKN übermitteln. Das heißt nur eineSchnittstellenmelderin oder Schnittstellenmelder bzw. eine Absenderin oder ein Absender aus Ihrer Einrichtung muss die Abnahme für das jeweilige Dokumentationssystem durchführen.
Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Dokumentationssystem schon das neue Format unterstützt, wenden Sie sich bitte an Ihren Softwarehersteller.
Stimmen Sie sich innerhalb Ihrer Einrichtung ab, wer die Abnahme durchführen soll. Melden Sie sich zwei Wochen vor der gewünschten Abnahme bei uns. Für die Abnahme schreiben Sie eine E-Mail an obds@kk-n.de. Teilen Sie in Ihrer E-Mail Ihre Melder-/Absender-ID mit. Beachten Sie, dass nur eine Melderin oder ein Melder bzw. eine Absenderin oder ein Absender aus Ihrer Einrichtung die Abnahme für ein Dokumentationssystem durchführen muss.
Schritt 3: Übermittlung des Meldungspaketes
Nachdem wir Sie für die Übermittlung von Daten mit der oBDS-Version 3.0.0 freigeschaltet hatten, übermitteln Sie uns zwischen 10 und 100 Meldungen (Echtdaten aus Ihrem Primärsystem). Dieses Meldungspaket soll alle für Sie typischen Meldungstypen wie Diagnose-, Verlaufs-, Therapie-, Pathologiemeldungen, Meldungen zu Tumorkonferenzen etc. beinhalten. Wichtig: Bitte berücksichtigen Sie hier auch schon die neuen Felder. Nur so kann sichergestellt werden, dass diese zukünftig korrekt übermittelt werden. Während der Prüfung dieser Meldungen (vgl. Schritt 4) pausieren Sie mit weiteren Übermittlungen. Erst nach unserer Rückmeldung zu den Prüfungsergebnissen sind weitere Aktionen Ihrerseits möglich und erforderlich.
Schritt 5: Evtl. Korrekturschleife
Sollten Korrekturen innerhalb der Meldungen erforderlich sein, erhalten Sie Korrekturnachfragen von uns mit der Bitte, diese zu bearbeiten und die jeweiligen Meldungen erneut zu übermitteln. Es kann darüber hinaus vorkommen, dass Ihr Softwarehersteller die Entwicklung noch einmal nachbessern muss. Sollte dem so sein, bekommen Sie eine ausführliche Rückmeldung von uns. In diesem Fall beginnt der Abnahmeprozess nach den Fehlerbehebungen wieder von vorne.
Der Abnahmeprozess – Unsere Aufgaben
Schritt 2: Terminvereinbarung
Wir melden uns bei Ihnen, um einen Termin zur Schnittstellenabnahme zu vereinbaren. Anschließend schalten wir Sie für die Datenübermittlung mit der oBDS-Version 3.0.0 frei.
Schritt 4: Prüfung des Meldungspaketes
Nachdem Sie uns Ihre Meldungen übermittelt haben, prüfen wir diese systematisch. Wir melden uns bei Ihnen mit den Prüfungsergebnissen und den gegebenenfalls erforderlichen Korrekturen.
Schritt 6: Abnahme, Bestätigung & Freischaltung
Sind alle Prozessschritte erfolgreich gelaufen, folgt die offizielle Schnittstellenabnahme. Sie erhalten von uns eine entsprechende Bestätigung; danach können Sie offiziell Daten mit der neuen oBDS-Version 3.0.0 an das KKN übermitteln. Auch die weiteren Melderinnen und Melder in Ihrer Einrichtung, die dasselbe Dokumentationssystem nutzen, schalten wir für die Übermittlung mit der neuen oBDS-Version 3.0.0 frei.
Hintergrund
Das KKN nutzt – wie alle anderen Landeskrebsregister auch – den standardisierten onkologischen Basisdatensatz – kurz oBDS: Der oBDS definiert einen bundesweit einheitlichen Standard für alle Tumorarten und schafft die Voraussetzung für eine vergleichbare Erfassung und Auswertung.
Der Basisdatensatz beinhaltet neben festgelegten Gruppen wie „Patienten Stammdaten“, „Diagnose“ und „TNM-Klassifikation“ auch organspezifische Ergänzungsmodule wie „Kolorektales Karzinom“, „Malignes Melanom“, „Mammakarzinom“ und „Prostatakarzinom“.
Eine aktualisierte Fassung des Basisdatensatzes wurde am 12.07.2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Mit der Neufassung gingen Änderungen in der Tumordokumentation einher, die eine bessere Erfassung und Übermittlung von klinisch bedeutsamen Inhalten seitens der Behandlungseinrichtungen ermöglichen. Mit den Tumordaten lässt sich das Krankheitsgeschehen in den Landeskrebsregistern noch genauer abbilden; dies wiederum verbessert den Datennutzen.
Damit Ärztinnen und Ärzte sowie Einrichtungen Krebsdaten gemäß dem Basisdatensatz an ihr zuständiges Landeskrebsregister übermitteln können, wurde die oBDS-Schnittstelle (ehemals ADT/GEKID-Schnittstelle) erstellt. Der Basisdatensatz ist in der oBDS-Schnittstelle hinterlegt. Mithilfe der Schnittstelle werden Meldungspakete (XML-Dateien) aus dem in der Einrichtung vorliegenden Tumordokumentations-, Klinikinformations-, Praxisverwaltungs- oder Pathologieinformationssystem generiert.
Neben der Neufassung des Basisdatensatzes gab es auch eine Neufassung der Schnittstelle – diese liegt jetzt in der Version 3.0.0 vor.
Mit der verpflichtenden Schnittstellenabnahme durch das KKN wollen wir sicherstellen, dass sich durch die umfangreichen Änderungen keine systematischen Fehler in die Meldungen einschleichen.
Das KKN nimmt nur noch die 3.x.x-oBDS-Versionen entgegen. Daten mit den Vorgängerversionen 2.2.1, 2.2.0, 2.1.3, 2.1.2, 2.1.1 konnten bis 30.06.2024 an das KKN übermittelt werden.
oBDS – Neuerungen des einheitlichen onkologischen Basisdatensatzes in der Version 3.0.0 in einem Video – erklärt vom KKN-Melderschulungsteam.
Die Umstellung des Melderportals erfolgte Mitte Dezember 2022.