Befragung zur Krebsregistrierung

Befragung zur Krebsregistrierung

Im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Evaluation zur Umsetzung der klinischen Krebsregistrierung gemäß § 65c Abs. 10 SGB V befragt das IGES Institut aktuell Ärztinnen und Ärzten sowie nicht-ärztliche Meldende wie Forschende. 

Wer führt die Evaluation durch?

Der Gesetzgeber hat dem GKV-Spitzenverband die Aufgabe übertragen, zusammen mit allen zuständigen obersten Landesbehörden und im Benehmen mit dem Bundesgesundheitsministerium eine Evaluation der klinischen Krebsregistrierung zu veranlassen.

Wen befragt das IGES Institut?

Insgesamt gibt es drei Befragungen

  • Forscherinnen und Forscher
    Die Befragung der Forscherinnen und Forscher richtet sich an alle Personen, für deren Forschung die Daten der Landeskrebsregister und/oder des Zentrums für Krebsregisterdaten am Robert Koch-Institut (ZfKD) relevant sind – unabhängig davon, ob die Daten bereits genutzt wurden oder nicht.
  • Ärztinnen und Ärzte aus dem ambulanten und stationären Bereich
    Diese Befragung richtet sich an alle Ärztinnen und Ärzte aus dem ambulanten vertragsärztlichen Bereich, alle Leiterinnen und Leiter von zertifizierten Organkrebszentren und zertifizierten Onkologischen Zentren, alle Leiterinnen und Leiter der Pathologien sowie alle Ärztinnen und Ärzte an Krankenhausstandorten ohne zertifiziertes Zentrum, die Patientinnen und Patienten aufgrund ihrer onkologischen Erkrankung behandeln.
  • Personen, die die Meldung im Auftrag durchführen
    Diese Befragung richtet sich an alle nicht-ärztlichen Personen, die die Meldungen an die Landeskrebsregister übermitteln (z. B. Leitungen der einrichtungsbezogenen klinischen Krebsregister, Personen aus dem Qualitätsmanagement, Medizinische Fachangestellte oder Dokumentarinnen und Dokumentare).

Was möchte der Gesetzgeber erfahren?

Im Rahmen der Evaluation soll die Frage beantwortet werden, welchen Beitrag die klinischen Krebsregister zur Verbesserung der onkologischen Versorgung leisten. Die Zusammenarbeit mit zertifizierten Zentren und der Forschung soll beurteilt werden. Gegenstand der Untersuchungen sind des Weiteren die Vereinheitlichung der klinischen Krebsregistrierung in den Bundesländern und die Eignung der Förderkriterien.

Warum wird die Umfrage durchgeführt?

Ziel der Evaluation ist es, den Beitrag der klinischen Krebsregistrierung zur Sicherung der Qualität und Weiterentwicklung der onkologischen Versorgung, der Nutzung der Krebsregisterdaten in Wissenschaft und Forschung sowie die Vereinheitlichung der Krebsregistrierung zu untersuchen.

Bis wann läuft die Evaluation?

Eine Beteiligung an den Befragungen ist bis zum 28. Februar 2025 möglich.

Die gesetzlich vorgesehene Veröffentlichung des Abschlussberichtes ist für den 30. Juni 2026 terminiert.

Sollten Sie eine Einladung zur Teilnahme an der Onlinebefragung erhalten haben,
so möchten auch wir Sie sehr herzlich um Ihre Teilnahme bitten.

Leistungsdaten des KKN

Ein Stethoskop liegt auf einem Ausdruck mit Balkendiagrammen in Blau-Grün

Leistungsdaten des KKN

Das KKN veröffentlicht regelmäßig, mindestens quartalsweise, die Leistungsdaten in aggregierter Form. Diese umfassen die Meldeaktivitäten im zeitlichen Verlauf der Meldepflicht seit 01.07.2018.

Als meldebezogene Anlässe gelten hierbei die Meldungen zu Diagnose, Therapie und Verlauf sowie von Tumorkonferenzen, Pathologie und Todesbescheinigungen.

Die Darstellung erfolgt anhand des Meldungseinganges im KKN.
Meldungen anderer Krebsregister an das KKN sind ebenso berücksichtigt.

Tabellarische Übersicht der Leistungszahlen anhand der Meldungseingänge im Vertrauensbereich des KKN ab dem Jahr 2018

     

      • eingeschlossen sind: alle Versionen einer Meldung, RÜD-Meldungen (RÜD = Registerübergreifender Datenaustausch), Meldungen ohne Patienten-ID

      • ausgeschlossen sind: Minimaldiagnosen, EKN-Meldungen und Meldungen im Status „Gelöscht“

    Hier finden Sie die vollständige Tabelle als CSV-Datei zum Herunterladen.

    Januar 2025

     

    ONCOnnect-Zufriedenheitsbefragung

    Ein Holzwürfel auf einem hölzernen Tisch mit den Symbolen: Fragezeichen, Gesprächsblasen.

    ONCOnnect-Zufriedenheitsbefragung

    Die Landeskrebsregister Hessen und Niedersachsen sowie die Universitätsmedizin Göttingen und die Universitätsmedizin Frankfurt möchten im Rahmen des durch die Deutsche Krebshilfe geförderten CCC-Verbundprojektes ONCOnnect die Kooperation zwischen den meldenden Einrichtungen und den Landeskrebsregistern stärken.

    Zielsetzung des Verbundprojektes ONCOnnect

    Das Ziel des Verbundprojektes ONCOnnect ist es, die 14 onkologischen Spitzenzentren (Comprehensive Cancer Centers, CCC) in Deutschland mit regionalen Kliniken sowie Fach- und Hausärztinnen und -ärzten und Therapieeinrichtungen zu vernetzen, damit wiederum flächendeckend eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung möglich werden kann.

    Besonders im ländlichen Bereich sollen Netzwerke intensiviert und ausgebaut werden. In den Bereichen Prävention und Früherkennung, Patientenbeteiligung, klinische Studien, Qualitätssicherung und Digitalisierung werden patientenzentrierte Best-practice-Modelle im regionalen Kontext entwickelt. In dem Bereich Qualitätssicherung sind die Landeskrebsregister und CCCs dabei, die Zusammenarbeit auszubauen, um die Krebsregisterdaten effektiver für die Evaluation der Versorgungsrealität verwerten zu können.

    Ablauf der Befragung

    Die Projektlaufzeit erstreckt sich über drei Jahre bis zum Jahr 2027. Im Laufe dieses Zeitraums wird die Zufriedenheit der Meldenden mit ihrer Zusammenarbeit mit dem Landeskrebsregister an drei Zeitpunkten erfasst: zu Beginn, im Verlauf und zum Abschluss des Förderprojektes.

    Mit dem jeweiligen Fragebogen lässt sich der Ist-Zustand kontinuierlich erfassen und es können Fortschritte gemessen werden. Die daraus abgeleiteten Best-practice-Modelle sollen schließlich auf alle ONCOnnect-Standorte und ihre Netzwerke übertragen werden.

    Die Befragung dauert etwa 10 Minuten und ist völlig anonym.

    Teilnehmende der Befragung

    Alle niedersächsischen Ärztinnen und Ärzte, medizinischen Dokumentarinnen und Dokumentare, Leitungen und weiteren Beteiligten am Meldeprozess sind die Zielgruppen dieser Befragung. Die Fragen zielen auf Optimierungspotenziale bzw. die bestehende Zusammenarbeit zwischen dem KKN und Ihrer onkologischen Einrichtung ab.

    Gern können Sie den Fragebogen an Ihre Kolleginnen und Kollegen in der Tumordokumentation und die Ärzteschaft weiterleiten, die in den Meldeprozess involivert sind.

    ONCOnnect ist ein von der Deutschen Krebshilfe gefördertes Verbundprojekt zur Weiterentwicklung regionaler Outreach-Netzwerke aller 14 onkologischen Spitzenzentren (Comprehensive Cancer Center, CCC). Ziel ist es, die Vernetzung der CCCs mit ihren jeweiligen Regionen zu verbessern, um eine bestmögliche und wohnortnahe Versorgung onkologischer Patientinnen und Patienten sicherstellen zu können. Hierbei soll unter anderem die Qualitätssicherung in der Versorgung von onkologischen Patientinnen und Patienten optimiert werden, indem die Zusammenarbeit zwischen den CCCs, den meldenden Einrichtungen und den Landeskrebsregistern verbessert wird. Begleitend hierzu wird zu mehreren Zeitpunkten über die gesamte Projektlaufzeit von drei Jahren der jeweils aktuelle Status der Zufriedenheit in der Zusammenarbeit zwischen Meldenden und Landeskrebsregistern erfasst. Die aktuelle Befragung stellt den Status zu Projektbeginn dar.

    Linkes Ohr einer Telefonistin mit Headset von hinten fotografiert als Symbol für den Telefondienst

    3.0.3 – Neue Version des oBDS

    Grafische Symbole von Computer, Stehordner, Personen, Zertifikat und Häkchen jeweils in einem Zahnrad, die ineinandergreifen

    3.0.3 - Neue Version des oBDS

    Am 1. Oktober 2024 wird die Schemaversion oBDS 3.0.3 für den bundeseinheitlichen onkologischen Basisdatensatz (oBDS) veröffentlicht. Diese Version enthält vier kleinere, abwärtskompatible Anpassungen:

    • Änderung der Annotation in der Diagnosesicherung für die Diagnose
    • Änderung des Elements ‚Bezeichnung‘ im Element ‚Absender‘ von Datentyp ‚A‘ auf ‚B‘
    • Pathologie: Erweiterung des Elements ‚Diagnosesicherung‘ um die Ausprägungen ‚7.1‘-‚7.3‘ und ‚8‘ (§65c 2023/63/c1)
    • Modul_DKKR: Erweiterung des Elements ‚Einwilligung‘ um die Ausprägungen ‚6‘ und ‚7‘

    Die Landeskrebsregister werden diese Version spätestens ab dem 1. Februar 2025 annehmen können.

    Hintergrund

    Das KKN nutzt – wie alle anderen Landeskrebsregister auch – den standardisierten onkologischen Basisdatensatz – kurz oBDS: Der oBDS definiert einen bundesweit einheitlichen Standard für alle Tumorarten und schafft die Voraussetzung für eine vergleichbare Erfassung und Auswertung.

    Der Basisdatensatz beinhaltet neben festgelegten Gruppen wie „Patienten Stammdaten“, „Diagnose“ und „TNM-Klassifikation“ auch organspezifische Ergänzungsmodule wie „Kolorektales Karzinom“, „Malignes Melanom“, „Mammakarzinom“ und „Prostatakarzinom“.

    Eine aktualisierte Fassung des Basisdatensatzes wurde am 12.07.2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Mit der Neufassung gingen Änderungen in der Tumordokumentation einher, die eine bessere Erfassung und Übermittlung von klinisch bedeutsamen Inhalten seitens der Behandlungseinrichtungen ermöglichen. Mit den Tumordaten lässt sich das Krankheitsgeschehen in den Landeskrebsregistern noch genauer abbilden; dies wiederum verbessert den Datennutzen.

    Damit Ärztinnen und Ärzte sowie Einrichtungen Krebsdaten gemäß dem Basisdatensatz an ihr zuständiges Landeskrebsregister übermitteln können, wurde die oBDS-Schnittstelle (ehemals ADT/GEKID-Schnittstelle) erstellt. Der Basisdatensatz ist in der oBDS-Schnittstelle hinterlegt. Mithilfe der Schnittstelle werden Meldungspakete (XML-Dateien) aus dem in der Einrichtung vorliegenden Tumordokumentations-, Klinikinformations-, Praxisverwaltungs- oder Pathologieinformationssystem generiert.

    Neben der Neufassung des Basisdatensatzes gab es auch eine Neufassung der Schnittstelle – diese liegt jetzt in der Version 3.0.0 vor.

    Mit der verpflichtenden Schnittstellenabnahme durch das KKN wollen wir sicherstellen, dass sich durch die umfangreichen Änderungen keine systematischen Fehler in die Meldungen einschleichen.

    Das KKN nimmt nur noch die 3.x.x-oBDS-Versionen entgegen.
    Daten mit den Vorgängerversionen 2.2.1, 2.2.0, 2.1.3, 2.1.2, 2.1.1 konnten bis 30.06.2024 an das KKN übermittelt werden.

    Ein Zeigefinder drückt auf die digitale Wiedergabetaste, als Symbol für das Schulungsvideo zum oBDS
    oBDS – Neuerungen des einheitlichen onkologischen Basisdatensatzes in der Version 3.0.0 in einem Video(öffnet sich in einem neuen Fenster) – erklärt vom KKN-Melderschulungsteam. Die Umstellung des Melderportals erfolgte Mitte Dezember 2022.

    Abnahme der oBDS-Schnittstelle

    Abstraktes Netzwerk aus verbundenen Punkten in verschiedenen Farben
    Infografik, die den Abnahmeprozess für die oBDS-Schnittstelle zeigt. Auf der einen Seite sind die Aufgaben der Meldenden dargestellt, auf der anderen Seite die Aufgaben des KKN.

    Bevor Sie als Meldende erstmalig ein Meldungspaket mit der oBDS-Version 3.x.x an uns übermitteln, muss eine Schnittstellenabnahme durch das KKN erfolgen. Damit wollen wir sicherstellen, dass sich durch die umfangreichen Änderungen keine systematischen Fehler in die Meldungen einschleichen.

    Die Schnittstellenabnahme erfolgt innerhalb Ihrer Einrichtung einmal pro eingesetztem Tumordokumentationssystem, aus dem Sie Meldungen an das KKN übermitteln. Das heißt nur eine Schnittstellenmelderin oder Schnittstellenmelder bzw. eine Absenderin oder ein Absender aus Ihrer Einrichtung muss die Abnahme für das jeweilige Dokumentationssystem durchführen.

    Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Dokumentationssystem schon das neue Format unterstützt, wenden Sie sich bitte an Ihren Softwarehersteller.

    Der Abnahmeprozess – Ihre Aufgaben

    Schritt 1:
    Kontaktaufnahme über obds@kk-n.de

    Stimmen Sie sich innerhalb Ihrer Einrichtung ab, wer die Abnahme durchführen soll.
    Melden Sie sich zwei Wochen vor der gewünschten Abnahme bei uns.
    Für die Abnahme schreiben Sie eine E-Mail an obds@kk-n.de.
    Teilen Sie in Ihrer E-Mail Ihre Melder-/Absender-ID mit.
    Beachten Sie, dass nur eine Melderin oder ein Melder bzw. eine Absenderin oder ein Absender aus Ihrer Einrichtung die Abnahme für ein Dokumentationssystem durchführen muss.

    Schritt 3:
    Übermittlung des Meldungspaketes

    Nachdem wir Sie für die Übermittlung von Daten mit der oBDS-Version 3.0.0 freigeschaltet hatten, übermitteln Sie uns zwischen 10 und 100 Meldungen (Echtdaten aus Ihrem Primärsystem).
    Dieses Meldungspaket soll alle für Sie typischen Meldungstypen wie Diagnose-, Verlaufs-, Therapie-, Pathologiemeldungen, Meldungen zu Tumorkonferenzen etc. beinhalten.
    Wichtig: Bitte berücksichtigen Sie hier auch schon die neuen Felder. Nur so kann sichergestellt werden, dass diese zukünftig korrekt übermittelt werden.
    Während der Prüfung dieser Meldungen (vgl. Schritt 4) pausieren Sie mit weiteren Übermittlungen.
    Erst nach unserer Rückmeldung zu den Prüfungsergebnissen sind weitere Aktionen Ihrerseits möglich und erforderlich.

    Schritt 5:
    Evtl. Korrekturschleife

    Sollten Korrekturen innerhalb der Meldungen erforderlich sein, erhalten Sie Korrekturnachfragen von uns mit der Bitte, diese zu bearbeiten und die jeweiligen Meldungen erneut zu übermitteln.
    Es kann darüber hinaus vorkommen, dass Ihr Softwarehersteller die Entwicklung noch einmal nachbessern muss. Sollte dem so sein, bekommen Sie eine ausführliche Rückmeldung von uns. In diesem Fall beginnt der Abnahmeprozess nach den Fehlerbehebungen wieder von vorne.

    Der Abnahmeprozess – Unsere Aufgaben

    Schritt 2:
    Terminvereinbarung

    Wir melden uns bei Ihnen, um einen Termin zur Schnittstellenabnahme zu vereinbaren.
    Anschließend schalten wir Sie für die Datenübermittlung mit der oBDS-Version 3.0.0 frei.

    Schritt 4:
    Prüfung des Meldungspaketes

    Nachdem Sie uns Ihre Meldungen übermittelt haben, prüfen wir diese systematisch. Wir melden uns bei Ihnen mit den Prüfungsergebnissen und den gegebenenfalls erforderlichen Korrekturen.

    Schritt 6:
    Abnahme, Bestätigung & Freischaltung

    Sind alle Prozessschritte erfolgreich gelaufen, folgt die offizielle Schnittstellenabnahme. Sie erhalten von uns eine entsprechende Bestätigung; danach können Sie offiziell Daten mit der neuen oBDS-Version 3.0.0 an das KKN übermitteln.
    Auch die weiteren Melderinnen und Melder in Ihrer Einrichtung, die dasselbe Dokumentationssystem nutzen, schalten wir für die Übermittlung mit der neuen oBDS-Version 3.0.0 frei.

    Hintergrund

    Das KKN nutzt – wie alle anderen Landeskrebsregister auch – den standardisierten onkologischen Basisdatensatz – kurz oBDS: Der oBDS definiert einen bundesweit einheitlichen Standard für alle Tumorarten und schafft die Voraussetzung für eine vergleichbare Erfassung und Auswertung.

    Der Basisdatensatz beinhaltet neben festgelegten Gruppen wie „Patienten Stammdaten“, „Diagnose“ und „TNM-Klassifikation“ auch organspezifische Ergänzungsmodule wie „Kolorektales Karzinom“, „Malignes Melanom“, „Mammakarzinom“ und „Prostatakarzinom“.

    Eine aktualisierte Fassung des Basisdatensatzes wurde am 12.07.2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Mit der Neufassung gingen Änderungen in der Tumordokumentation einher, die eine bessere Erfassung und Übermittlung von klinisch bedeutsamen Inhalten seitens der Behandlungseinrichtungen ermöglichen. Mit den Tumordaten lässt sich das Krankheitsgeschehen in den Landeskrebsregistern noch genauer abbilden; dies wiederum verbessert den Datennutzen.

    Damit Ärztinnen und Ärzte sowie Einrichtungen Krebsdaten gemäß dem Basisdatensatz an ihr zuständiges Landeskrebsregister übermitteln können, wurde die oBDS-Schnittstelle (ehemals ADT/GEKID-Schnittstelle) erstellt. Der Basisdatensatz ist in der oBDS-Schnittstelle hinterlegt. Mithilfe der Schnittstelle werden Meldungspakete (XML-Dateien) aus dem in der Einrichtung vorliegenden Tumordokumentations-, Klinikinformations-, Praxisverwaltungs- oder Pathologieinformationssystem generiert.

    Neben der Neufassung des Basisdatensatzes gab es auch eine Neufassung der Schnittstelle – diese liegt jetzt in der Version 3.0.0 vor.

    Mit der verpflichtenden Schnittstellenabnahme durch das KKN wollen wir sicherstellen, dass sich durch die umfangreichen Änderungen keine systematischen Fehler in die Meldungen einschleichen.

    Das KKN nimmt nur noch die 3.x.x-oBDS-Versionen entgegen.
    Daten mit den Vorgängerversionen 2.2.1, 2.2.0, 2.1.3, 2.1.2, 2.1.1 konnten bis 30.06.2024 an das KKN übermittelt werden.

    Ein Zeigefinder drückt auf die digitale Wiedergabetaste, als Symbol für das Schulungsvideo zum oBDS.

    oBDS – Neuerungen des einheitlichen onkologischen Basisdatensatzes in der Version 3.0.0 in einem Video – erklärt vom KKN-Melderschulungsteam.

    Die Umstellung des Melderportals erfolgte Mitte Dezember 2022.

    Fristablauf

    Die Zeit ist um. Die Landeskrebsregister nehmen ab dem 1. Juli 2024 nur noch Meldungspakete im oBDS-Format und in den Versionen 3.x.x an.

    Die aktuelle oBDS-Version ist 3.0.2.

    Daten im Format der Vorgängerversionen ADT/GEKID 2.x.x können die Krebsregister nach § 65c SGB V nicht mehr entgegennehmen.

    Die Softwarehersteller wurden durch die Koordinierungsstelle der Plattform § 65c bereits frühzeitig informiert und zur Implementierung der oBDS-Schnittstelle in ihre Systeme aufgerufen. Eine Übersicht der von den Landeskrebsregistern bereits abgenommenen Schnittstellen wird von der Plattform § 65c gepflegt.

    Sollte die Umstellung des von Ihnen verwendeten Dokumentationssystems auf das neue oBDS-Format noch nicht geplant oder erfolgt sein, kontaktieren Sie dazu bitte umgehend den zuständigen Softwarehersteller und nehmen Sie auch zu uns Kontakt auf.

    Erweiterungen & Ergänzungen

    Am 1. November 2023 wurde die Schemaversion oBDS 3.0.2 für den onkologischen Basisdatensatz veröffentlicht. Diese Version enthält zwei kleinere, abwärtskompatible Anpassungen:

    • Erweiterung der zulässigen ICD-10-Versionen über das Jahr 2023 hinaus
    • Ergänzung der Diagnosesicherungen 7.1-3 und 8 nach ENCR.

    Die Landeskrebsregister werden diese Version spätestens ab dem 1. Januar 2024 annehmen können.

    Hand drückt auf die Wiedergabetaste, um Projekte zu starten oder zu initiieren.

    oBDS – Neuerungen des einheitlichen onkologischen Basisdatensatzes in der Version 3.0.0 in einem Video – erklärt vom KKN-Melderschulungsteam.

    Meldungsübermittlung aus Primärsystemen

    Viele Primärsysteme (Kranken­haus­informations­systeme, Praxis­verwaltungs­systeme, Therapie­planungs­systeme, Tumor­dokumentations­systeme, Pathologie­informations­systeme) bieten bereits eine Export-Schnittstelle nach oBDS für die Meldung an die klinischen Krebsregister an. Das KKN unterstützt Sie gerne bei der Übermittlung von Meldungspaketen, die aus einem Primärsystem erzeugt wurden.

    Telefonistin mit Headset.

    Fragen? Wir beraten Sie gern.

    E-Mail: obds@kk-n.de

    Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, an unseren Melderschulungen teilzunehmen.

    Melderportal-Tipp: Nachresektion

    Ein Chirurg führt eine Operation an einem Patienten durch.

    Wie melde ich eine Nachresektion richtig? – lautet eine häufige Frage von unseren Meldenden.

    Bei einer Nachresektion melden Sie bitte

    • das OP-Datum
    • die OPS-Codes
    • den erreichten Residualstatus
    • ob Komplikationen aufgetreten sind und ggf. deren Art
    • ggf. die Histologie des befundeten Resektats und
    • die TNM-Klassifikation.

    Histologie

    Falls keine Tumorzellen nachweisbar sind, brauchen Sie keine Histologie-Angaben zu machen. Falls im Nachresektat Tumorzellen nachweisbar sind, bitten wir Sie um die Angabe der in der Pathologie festgestellten Histologie und ggf. Grading.

    Nach neoadjuvanter Therapie ist kein Grading anzugeben.

    Falsch ist, als Histologiecode 8000/0 zu vermerken, wenn kein Tumorgewebe mehr im Nachresektat nachgewiesen werden konnte.
    Dieser Code steht für Benigne Neoplasie ohne nähere Angaben.

    TNM

    Wenn mit der Nachresektion eine größere als die ursprünglich zur Primär-OP festgestellte Ausbreitung ermittelt wird, geben Sie diese an.
    Beispiel: Wenn die erste Excision zu pT1 geführt hat und die zweite zu pT2, ist pT2 zu dokumentieren. Gleiches gilt, wenn zunächst cN0 angegeben wurde, sich in der nachfolgenden Lymphknoten-OP aber pN1 ergibt, dann dokumentieren Sie für die Nachresektion pN1.

    Wenn sich durch die Nachresektion keine Veränderung des TNMs ergeben hat, weil kein Tumor mehr nachgewiesen werden konnte, soll in diesem Fall das bereits vorher festgelegte TNM angegeben werden.
    Beispiel: Nach der ersten Excision wurde pT1 pN1 klassifiziert und bei der Nachresektion konnte kein weiteres Tumorgewebe nachgewiesen werden, dann bleibt es bei der Klassifikation als pT1 pN1.

    Tipps und Hinweise zu den Feldern der OP-Meldung finden Sie in den Ausfüllhinweisen im Melderportal und im Handbuch.

    Denken Sie daran, auch die primäre OP zu melden, falls Sie diese in Ihrer Einrichtung durchgeführt haben.

    Neue Meldevergütung ab 1. Februar 2024

    Ein pinker Notizzettel mit dem Wort UPDATE liegt auf einem Stapel gelben Notizzetteln

    Ab dem 1. Februar 2024 gibt es mit der neuen Krebsregister-Meldevergütung-Vereinbarung neue, leicht erhöhte Meldevergütungen für die Übermittlung klinischer Daten an die Landeskrebsregister in Deutschland. Die Krebsregister zahlen die Meldevergütung als Aufwandsentschädigung an die Meldenden.

    Gestapelte Euromünzen liegen auf 100- und 500-Euro-Scheinen.

    Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Kassenärztliche Bundesvereinigung sowie die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung haben mit Wirkung zum 1. Februar 2024 eine neue Vereinbarung über die Aufwandsentschädigung für Meldungen an klinische Krebsregister beschlossen. Die Beträge gelten bundesweit und wurden leicht, für Therapiemeldungen sogar deutlich erhöht.

    Bild: © eyetronic – stock.adobe.com

    Ausschlaggebend für die Höhe der Aufwandsentschädigung ist das Leistungsdatum der Meldung. Für eine vollständige Meldung Ihrer eigenen Leistung über eine Diagnosestellung, einen Therapiebeginn oder ein Therapieende, eine Verlaufsuntersuchung oder eine pathologische Befundung ab dem 1. Februar 2024 erhalten Sie automatisch die neuen Beträge:

    MeldeanlassNeue AufwandsentschädigungAlte Aufwandsentschädigung
    Diagnosemeldung19,50 Euro18 Euro
    Verlaufsmeldung9 Euro8 Euro
    Therapiemeldung9 Euro5 Euro
    Pathologiemeldung4,50 Euro4 Euro

    Wichtig für die Zuordnung der Meldung und für die Abrechnung sind neben den medizinischen Inhalten vor allem die Patientendaten. Achten Sie nach wie vor bitte auf die Angabe der korrekten Versichertendaten (Krankenversicherungsunternehmen und Versichertennummer). Hilfestellung dazu bietet Ihnen unsere Website unter Aufwandsentschädigung . Eine Übersicht ihrer Abrechnungen erhalten Sie im Melderportal unter dem Reiter Datenrückmeldung. Die Funktionsweise erläutern wir in Text und Video im Handbuch.

    Telefonistin mit Headset

    Fragen? Wir sind für Sie da.

    E-Mail: info@kk-n.de
    Telefon: 0511 277897-0

    Melderportal unterstützt Safari

    Ein Laptop mit einer Programmleiste.

    Die Krebsregistrierung in Niedersachsen erfolgt papierlos; alle Meldungen zu Diagnose, Therapie und Verlauf werden in einem webbasierten Melderportal elektronisch erfasst. Beim Melderportal handelt es sich um eine browserbasierte Softwarelösung, bei der keine Installationen in der IT-Infrastruktur der jeweiligen Einrichtung erforderlich sind.

    Mit dem neuesten Update des Melderportals kehrt die Unterstützung des Safari-Browsers zurück. Auf vielfachen Wunsch unserer Meldenden ist es nun möglich, das Melderportal mit der Desktopvariante von Safari auf einem Mac zu nutzen.

    Bild: © Goffkein – stock.adobe.com

    Für die Meldenden, die ihre Meldungen im Melderportal manuell erfassen, gibt es Neuerungen: Seit März 2023 nimmt das KKN Meldungen in der neuen oBDS-Version 3.0.0 entgegen. Im Zuge dessen wurden die manuellen Eingabefelder des Melderportals angepasst.

    Weiter zu den neuen Funktionalitäten …

    Sofern Sie Ihre Daten per Schnittstelle an das KKN melden, beachten Sie bitte, dass das KKN – so wie alle anderen Landeskrebsregister auch – alle 2.x.x-Versionen des oBDS in einer verlängerten Frist noch bis zum 30. Juni 2024 entgegennehmen kann. Ab dem 1. Juli 2024 kann das KKN keine 2.x.x-Versionen des einheitlichen onkologischen Basisdatensatzes mehr empfangen.

    Weiter zu den oBDS-Versionen …

    Neue Version des oBDS

    Am 1. November 2023 wurde die Schemaversion oBDS 3.0.2 für den onkologischen Basisdatensatz veröffentlicht. Diese Version enthält zwei kleinere, abwärtskompatible Anpassungen:

    • Erweiterung der zulässigen ICD-10-Versionen über das Jahr 2023 hinaus
    • Ergänzung der Diagnosesicherungen 7.1-3 und 8 nach ENCR.

    Die Landeskrebsregister werden diese Version spätestens ab dem 1. Januar 2024 annehmen können.

    Darüber hinaus wurde die Version ADT-GEKID 2.2.3 veröffentlicht. Hierbei handelt es sich um ein Kompatibilitätsrelease, das ICD-10- und OPS-Versionen über das Jahr 2023 hinaus ermöglicht.

    ! Bitte beachten sie, dass alle 2.x.x Versionen bis 30. Juni 2024 aufgekündigt und danach nicht mehr entgegengenommen werden.

    Das KKN nimmt aktuell folgende oBDS-Versionen entgegen:

    • 3.0.1 und 3.0.0
    • 2.2.1/2.2.0 (enthalten zusätzlich zu 2.1.3/2.1.2 das Modul Malignes Melanom)
    • 2.1.3/2.1.2 (enthalten neue ICD-10, ICD-O-3 und OPS Versionen)
    • 2.1.1 (ausschließlich für Meldeanlässe bis 31.12.2020)

    Sie können Daten mit den aktuell noch unterstützten Vorgängerversionen 2.2.0, 2.2.1, 2.1.3, 2.1.2 nur noch bis 31.12.2023 an das KKN übermitteln.

    oBDS – Neuerungen des einheitlichen onkologischen Basisdatensatzes in der Version 3.0.0 in einem Video – erklärt vom KKN-Melderschulungsteam.

    Meldungsübermittlung aus Primärsystemen

    Viele Primärsysteme (Kranken­haus­informations­systeme, Praxis­verwaltungs­systeme, Therapie­planungs­systeme, Tumor­dokumentations­systeme, Pathologie­informations­systeme) bieten bereits eine Export-Schnittstelle nach oBDS für die Meldung an die klinischen Krebsregister an. Das KKN unterstützt Sie gerne bei der Übermittlung von Meldungspaketen, die aus einem Primärsystem erzeugt wurden.

    Fragen? Wir beraten Sie gern.

    E-Mail: obds@kk-n.de

    Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, an unseren Melderschulungen teilzunehmen.