Wie melde ich eine Nachresektion richtig? – lautet eine häufige Frage von unseren Meldenden.
Bei einer Nachresektion melden Sie bitte
das OP-Datum
die OPS-Codes
den erreichten Residualstatus
ob Komplikationen aufgetreten sind und ggf. deren Art
ggf. die Histologie des befundeten Resektats und
die TNM-Klassifikation.
Histologie
Falls keine Tumorzellen nachweisbar sind, brauchen Sie keine Histologie-Angaben zu machen. Falls im Nachresektat Tumorzellen nachweisbar sind, bitten wir Sie um die Angabe der in der Pathologie festgestellten Histologie und ggf. Grading.
Nach neoadjuvanter Therapie ist kein Grading anzugeben.
Falsch ist, als Histologiecode 8000/0 zu vermerken, wenn kein Tumorgewebe mehr im Nachresektat nachgewiesen werden konnte. Dieser Code steht für Benigne Neoplasie ohne nähere Angaben.
TNM
Wenn mit der Nachresektion eine größere als die ursprünglich zur Primär-OP festgestellte Ausbreitung ermittelt wird, geben Sie diese an. Beispiel: Wenn die erste Excision zu pT1 geführt hat und die zweite zu pT2, ist pT2 zu dokumentieren. Gleiches gilt, wenn zunächst cN0 angegeben wurde, sich in der nachfolgenden Lymphknoten-OP aber pN1 ergibt, dann dokumentieren Sie für die Nachresektion pN1.
Wenn sich durch die Nachresektion keine Veränderung des TNMs ergeben hat, weil kein Tumor mehr nachgewiesen werden konnte, soll in diesem Fall das bereits vorher festgelegte TNM angegeben werden. Beispiel: Nach der ersten Excision wurde pT1 pN1 klassifiziert und bei der Nachresektion konnte kein weiteres Tumorgewebe nachgewiesen werden, dann bleibt es bei der Klassifikation als pT1 pN1.
Tipps und Hinweise zu den Feldern der OP-Meldung finden Sie in den Ausfüllhinweisen im Melderportal und im Handbuch.
Denken Sie daran, auch die primäre OP zu melden, falls Sie diese in Ihrer Einrichtung durchgeführt haben.
Die Krebsregistrierung in Niedersachsen erfolgt papierlos; alle Meldungen zu Diagnose, Therapie und Verlauf werden in einem webbasierten Melderportal elektronisch erfasst. Beim Melderportal handelt es sich um eine browserbasierte Softwarelösung, bei der keine Installationen in der IT-Infrastruktur der jeweiligen Einrichtung erforderlich sind.
Mit dem neuesten Update des Melderportals kehrt die Unterstützung des Safari-Browsers zurück. Auf vielfachen Wunsch unserer Meldenden ist es nun möglich, das Melderportal mit der Desktopvariante von Safari auf einem Mac zu nutzen.
Für die Meldenden, die ihre Meldungen im Melderportal manuell erfassen, gibt es Neuerungen: Seit März 2023 nimmt das KKN Meldungen in der neuen oBDS-Version 3.0.0 entgegen. Im Zuge dessen wurden die manuellen Eingabefelder des Melderportals angepasst.
Sofern Sie Ihre Daten per Schnittstelle an das KKN melden, beachten Sie bitte, dass das KKN – so wie alle anderen Landeskrebsregister auch – alle 2.x.x-Versionen des oBDS in einer verlängerten Frist noch bis zum 30. Juni 2024 entgegennehmen kann. Ab dem 1. Juli 2024 kann das KKN keine 2.x.x-Versionen des einheitlichen onkologischen Basisdatensatzes mehr empfangen.
Im Melderportal ist es möglich, den Vitalstatus Ihrer gemeldeten Patientinnen und Patienten einzusehen. Sie haben zwei Optionen zur Auswahl, um die Vitalstatus-Angaben anzeigen zu lassen:
Zum einen finden Sie die Angabe oberhalb des ersten Tumorfalls in der Tumorhistorie. Es wird Ihnen der letzte bekannte Kontakt und, falls verstorben, das Sterbedatum angezeigt.
Vitalstatus-Anzeige in der Tumorhistorie
Ist noch keine Meldung übermittelt oder wurden diese im KKN noch nicht auf ihre Qualität hin geprüft, erscheint folgender Satz: „Informationen zum Vitalstatus liegen dem Krebsregister noch nicht vor oder sind noch nicht abschließend qualitätsgesichert.“
Zum anderen können Sie unter Datenrückmeldung im neuen Menüpunkt Vitalstatus/Export Informationen zum Vitalstatus als csv-Datei herunterladen.
Vitalstatus-Anzeige unter Datenrückmeldung
Hier haben Sie die Option nicht nur nach der Patienten-Nr. den Vitalstatus zu erfragen, sondern können auch nach bestimmten Diagnosecodes oder Diagnosezeiträumen abfragen. Nachdem Sie auf Anfrage abschicken geklickt haben, wird Ihnen unmittelbar eine csv-Datei in Ihren Download-Ordner bereitgestellt. Hier können Sie das Datum des letztens Kontakts oder falls verstorben, das Sterbedatum der Patientin oder des Patienten anhand der Patienten-Nr. entnehmen, zu der oder dem im KKN ein Vitalstatus vorliegt.
Beispiel für Export für die Vitalstatus-Angaben als csv-Datei
In unserer digitalen Bibliothek finden Sie Dokumente und Handouts nach Entität sortiert, die Sie bei der Tumordokumentation unterstützen.
Auf unserem Youtube-Kanal finden Sie hilfreiche Schulungsvideos, die Sie bei der Tumordokumentation und der Bedienung des Melderportals unterstützen.
Am 1. November 2023 wurde die Schemaversion oBDS 3.0.2 für den onkologischen Basisdatensatz veröffentlicht. Diese Version enthält zwei kleinere, abwärtskompatible Anpassungen:
Erweiterung der zulässigen ICD-10-Versionen über das Jahr 2023 hinaus
Ergänzung der Diagnosesicherungen 7.1-3 und 8 nach ENCR.
Die Landeskrebsregister werden diese Version spätestens ab dem 1. Januar 2024 annehmen können.
Darüber hinaus wurde die Version ADT-GEKID 2.2.3 veröffentlicht. Hierbei handelt es sich um ein Kompatibilitätsrelease, das ICD-10- und OPS-Versionen über das Jahr 2023 hinaus ermöglicht.
! Bitte beachten sie, dass alle 2.x.x Versionen bis 30. Juni 2024 aufgekündigt und danach nicht mehr entgegengenommen werden.
Das KKN nimmt aktuell folgende oBDS-Versionen entgegen:
3.0.1 und 3.0.0
2.2.1/2.2.0 (enthalten zusätzlich zu 2.1.3/2.1.2 das Modul Malignes Melanom)
2.1.3/2.1.2 (enthalten neue ICD-10, ICD-O-3 und OPS Versionen)
2.1.1 (ausschließlich für Meldeanlässe bis 31.12.2020)
Sie können Daten mit den aktuell noch unterstützten Vorgängerversionen 2.2.0, 2.2.1, 2.1.3, 2.1.2 nur noch bis 31.12.2023 an das KKN übermitteln.
Viele Primärsysteme (Krankenhausinformationssysteme, Praxisverwaltungssysteme, Therapieplanungssysteme, Tumordokumentationssysteme, Pathologieinformationssysteme) bieten bereits eine Export-Schnittstelle nach oBDS für die Meldung an die klinischen Krebsregister an. Das KKN unterstützt Sie gerne bei der Übermittlung von Meldungspaketen, die aus einem Primärsystem erzeugt wurden.
Folgen Sie uns auf YouTube und abonnieren Sie unsere Melderschulungsvideos.
Das KKN nutzt YouTube als Medienplattform, auf der wir unsere eigenen Schulungsvideos für Sie kostenlos veröffentlichen. Auf unserem YouTube-Kanal finden Sie konkrete Service-Angebote des KKN in Form von Erklärvideos zu den Schulungen. Ihre Kommentare sind ein willkommenes Feedback für uns, damit wir daraus ableiten können, in welchen Themenbereichen wir unsere Aktivitäten weiter verstärken sollten.
Unser beliebtestes Video ist das Erklärvideo zu den Neuerungen des einheitlichen onkologischen Basisdatensatzes (oBDS, ehemals ADT/GEKID-Basisdatensatz) in der Version 3.0.0 mit dem Titel Einheitlicher onkologischer Basisdatensatz – oBDS 3.0.0.
Am zweithäufigsten interessieren sich unsere Meldenden für das Video KKN: Basiswissen & Codierung. Ebenfalls beliebt ist das Video KKN-Melderportal: Einen neuen Patienten anlegen.
Schauen Sie sich die Liste unserer Schulungsvideos an, in den aktuell drei Playlists finden auch Sie bestimmt Wissenswertes für sich. Die Liste wird von unserem Melderschulungsteam laufend um neue Themen ergänzt.
Ein Großteil der Patientinnen und Patienten ist gesetzlich, ein kleinerer Anteil privat krankenversichert.
Privatversicherte Patientinnen und Patienten erhalten von ihrer Ärztin oder ihrem Arzt eine Rechnung über die erbrachte medizinische Leistung. Der Rechnungsbetrag kann von der privaten Krankenkasse (teilweise) erstattet werden. Privatpatientinnen und Privatpatienten bezahlen die Leistung letztendlich also nicht selbst. Selbstzahlerinnen und Selbstzahler hingegen erhalten zwar auch eine Rechnung, tragen die Kosten für die medizinische Behandlung aber gänzlich selbst und es erfolgt keine Erstattung über eine Krankenversicherung.
Obwohl Privatpatientinnen und Privatpatienten bzw. Selbstzahlerinnen und Selbstzahler aus Sicht der Ärztin oder des Arztes in ähnlicher Weise auftreten, ist es wichtig, Privatpatientinnen und Privatpatienten bzw. Selbstzahlerinnen und Selbstzahler in den Meldungen an das KKN zu unterscheiden.
Die Versichertendaten der Patientinnen und Patienten in den Meldungen sind notwendig für die Zuordnung der Meldungen von unterschiedlichen Leistungserbringenden zu einer Patientin oder einem Patienten und für die Finanzierung der Aufwandsentschädigung.
Damit wir Ihre Aufwandentschädigung begleichen können, bitten wir Sie, die korrekten Angaben zum Versichertenstatus zu erfragen.
Bei der Angabe der Krankenversicherung steht Ihnen im Melderportal unter dem Reiter „Datenrückmeldung“ eine Liste der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungsunternehmen zur Verfügung.
Bei Meldungen mit der Angabe „Selbstzahler“ müssen Sie zukünftig mit Rückfragen zum Versicherungsunternehmen der Patientin oder des Patienten rechnen. Beantworten Sie unsere Rückfragen nicht, können wir für die betroffenen Meldungen keine Aufwandsentschädigung auszahlen.
Mit der Angabe der korrekten Versicherungsdaten unterstützen Sie uns dabei, Ihre Meldungen zügig zu verarbeiten und die Aufwandsentschädigung schnellstmöglich auszuzahlen. Vielen Dank!
Dr. rer. pol. Nils Goeken, Leiter des Vertrauensbereichs im KKN
Die Neufassung des bundeseinheitlichen onkologischen Basisdatensatzes (oBDS) bedeutet eine Reihe kleinerer Änderungen und größerer Ergänzungen in den Daten, die klinische Krebsregister in Deutschland erfassen. Sie dienen dazu, das Krankheitsgeschehen noch besser abzubilden und damit den Datennutzen zu erhöhen. Das KKN nimmt seit dem 6. März 2023 Meldungen in der neuen oBDS-Version 3.0.0 entgegen. Im Zuge dessen wurden die manuellen Eingabefelder des Melderportals angepasst.
Das neue Feld „Eigene Leistung“ ist ein Pflichtfeld. Es gibt an, ob die gemeldete Leistung in der eigenen Einrichtung erbracht wurde. In Niedersachsen sollen nur die jeweils eigenen Leistungen gemeldet werden: Eigene Leistung = Ja.
Es werden die folgenden Situationen unterschieden, die eine Meldung auslösen (Meldeanlässe):
Diagnosemeldung
Melden Sie die vollständige Diagnosemeldung als eigene Leistung, wenn in Ihrer Einrichtung die oder der Betroffene in Zusammenschau aller Befunde über das Vorliegen einer Krebserkrankung aufgeklärt und die Therapieoptionen erläutert wurden. Einzelne diagnostische Maßnahmen, wie zum Beispiel die histologische Untersuchung einer Biopsie, können dabei in anderen Einrichtungen erbracht worden sein. Relevant ist die finale Festlegung der Diagnose.
Wenn sich die betroffene Person bereits mit der finalen Diagnosestellung bei Ihnen zur Behandlung oder Verlaufskontrolle vorgestellt hat, ist im Melderportal die Erfassung der Mindestangaben zum Tumor (Diagnosedatum, Diagnosecode, Seitenangabe, ggf. Histologiecode) ausreichend, um anschließend die eigene Leistung der Therapie oder des Verlaufs zu dokumentieren.
Pathologiemeldung
Melden Sie eine Pathologiemeldung, wenn Sie als Pathologin oder Pathologe den histologischen oder zytologischen Befund gestellt haben.
Therapiemeldung
Melden Sie die Operation, Bestrahlung oder systemische Therapie, wenn Sie diese durchgeführt bzw. angeordnet haben. Wird bei einer Operation zufällig eine Krebserkrankung entdeckt, gilt das Operationsdatum gleichzeitig als Erstdiagnosedatum, auch wenn die weiterführende Diagnostik anschließend erfolgt.
Verlaufsmeldung
Melden Sie eine Verlaufsmeldung, wenn Sie in Ihrer Einrichtung die Verlaufskontrolle durchgeführt haben. Wie bei der Diagnosestellung können einzelne diagnostische Maßnahmen, zum Beispiel die radiologische Untersuchung bei Verdacht auf Metastasen, von anderen Leistungserbringern durchgeführt worden sein. Relevant ist die Beurteilung des Erkrankungsstatus.
Tumorkonferenzmeldung
Melden Sie das Datum und die Therapieempfehlung einer Tumorkonferenz, wenn Sie die Patientin oder den Patienten in der Konferenz vorgestellt haben.
Beachten Sie, dass die Tumorkonferenzmeldung nicht meldepflichtig ist, sondern die Patientin oder der Patient in die Meldung einwilligen muss (Meldeberechtigung) und Sie dies im Feld „Einwilligung Meldeberechtigung“ im Melderportal bestätigen müssen. Übermitteln Sie uns keine Tumorkonferenzmeldung, wenn die Patientin oder der Patient nicht eingewilligt hat.
Todesmeldung
Melden Sie das Sterbedatum und die Todesursache der Patientin oder des Patienten, wenn Sie den Tod in Ihrer Einrichtung festgestellt haben.
Eine Übersicht der oBDS-Änderungen im Melderportal finden Sie auf unserer Webseite
Für die Meldenden, die ihre Meldungen im Melderportal manuell erfassen, gibt es Neuerungen: Ab dem 6. März 2023 nimmt das KKN Meldungen in der neuen oBDS-Version 3.0.0 entgegen. Im Zuge dessen werden bzw. wurden die manuellen Eingabefelder des Melderportals angepasst.
Das Melderportal wurde automatisch aktualisiert, Sie brauchen aktiv nichts tun.
Beachten Sie bitte die neuen Funktionalitäten:
Eigene Leistung
Das Feld „Eigene Leistung“ ist ein Pflichtfeld. Es gibt an, ob die gemeldete Leistung in der eigenen Einrichtung erbracht wurde. In Niedersachsen sollen nur die jeweils eigenen Leistungen gemeldet werden (Eigene Leistung = Ja). Leistungen, die in anderen Einrichtungen erbracht werden, werden von diesen Einrichtungen gemeldet. Sie können diese Meldungen als Fremdmeldungen (Häkchen „Daten anderer Leistungserbringer“) einsehen.
Zertifizierung
Meldende aus Organkrebszentren können über das Feld „Zertifizierung“ gemeldete Fälle als Zentrumsfall/Primärfall kennzeichnen. Es gilt die Definition der Deutschen Krebsgesellschaft. In Auswertungen (z. B. Rückmeldeberichten) können diese Fälle gesondert ausgewiesen werden. Für Einrichtungen, die keine Organkrebszentren sind, ist das Feld optional und kann leer gelassen werden.
Einwilligung Meldeberechtigung
Die Angabe, ob die Einwilligung der Patientin/des Patienten für die Meldung vorliegt, ist eine Pflichtangabe bei Statusmeldungen ohne Leitlinienempfehlung und Tumorkonferenzmeldungen.
Verlaufsmeldungen als Statusmeldungen sind nur laut Leitlinie empfohlenen Nachsorgezeitraum meldepflichtig – auch mehrmals pro Jahr. Außerhalb des Nachsorgezeitraums oder wenn es keine Leitlinienempfehlung zur Nachsorge gibt, dürfen sie nur mit Einwilligung der Patientin/des Patienten gemeldet werden (Einwilligung Meldeberechtigung = Ja).
Tumorkonferenzen dürfen grundsätzlich nur mit Einwilligung der Patientin/des Patienten gemeldet werden (Einwilligung Meldeberechtigung = Ja).
Wenn Sie eine Systemtherapiemeldung mit mehreren Substanzen übermitteln, die zu verschiedenen Therapiearten gehören und diese Kombination bei Therapieart nicht aufgelistet ist, dann wählen Sie bitte bei Therapieart „Sonstiges“ aus und geben alle Substanzen an.
Angabe der Nebenwirkung
In systemischen und Strahlentherapiemeldungen ist das Feld Nebenwirkung auch schon beim Behandlungsbeginn Pflicht. Wenn sich noch keine Nebenwirkung nach der ersten Gabe/Bestrahlung abgezeichnet hat, wählen Sie „keine“ oder „unbekannt“ aus.
Freitexte
Der neue Basisdatensatz (oBDS) sieht für Freitextfelder „Lokalisation Freitext“ und „Histologie Freitext“ eine Zeichenbegrenzung auf max. 255 Zeichen vor. Wird die Zeichenanzahl überschritten, wird beim Speichern das Feld rot markiert und der Fehler-Hinweis „Bitte beheben Sie den Fehler im Formular“ erscheint. Bitte kürzen Sie die Texte in den rot markierten Feldern.
Validierungsfehler/Paketfehler
Aktuell kann es beim Übermitteln von Meldungen zu Validierungsfehlern bzw. Paketfehlern kommen. Nach der Übermittlung bleibt die Meldung in der Tumorhistorie auf den Status „Exportiert“ stehen. In dem Menü „Übermittelte Meldungspakete“ wird die Übermittlung mit dem Status „Paketfehler“ angezeigt. In Statusdetails erscheint die Information „Meldungspaket enthält Validierungsfehler…“. Es ist keine Aktion Ihrerseits erforderlich. Die Meldungen sind nicht verloren. Zusammen mit dem Systemhersteller arbeiten wir an einer Lösung. Bitte übermittelt Sie wie gewohnt weiterhin Ihre Meldungen.
Diese und weitere Neuerungen des einheitlichen onkologischen Basisdatensatzes (oBDS) sind bereits in dem Melderhandbuch aufgeführt und gekennzeichnet.
Sie können auch unsere Webseminare zu oBDS nutzen oder einen Termin für eine individuelle Schulung mit unserem Schulungsteam vereinbaren.
Hintergrund
Das KKN nutzt – wie alle anderen Landeskrebsregister auch – den standardisierten onkologischen Basisdatensatz – kurz oBDS: Der oBDS definiert einen bundesweit einheitlichen Standard für alle Tumorarten und schafft die Voraussetzung für eine vergleichbare Erfassung und Auswertung.
Der Basisdatensatz beinhaltet neben festgelegten Gruppen wie „Patienten Stammdaten“, „Diagnose“ und „TNM-Klassifikation“ auch organspezifische Ergänzungsmodule wie „Kolorektales Karzinom“, „Malignes Melanom“, „Mammakarzinom“ und „Prostatakarzinom“.
Eine aktualisierte Fassung des Basisdatensatzes wurde am 12.07.2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Mit der Neufassung gingen Änderungen in der Tumordokumentation einher, die eine bessere Erfassung und Übermittlung von klinisch bedeutsamen Inhalten seitens der Behandlungseinrichtungen ermöglichen. Mit den Tumordaten lässt sich das Krankheitsgeschehen in den Landeskrebsregistern noch genauer abbilden; dies wiederum verbessert den Datennutzen.
Damit Ärztinnen und Ärzte sowie Einrichtungen Krebsdaten gemäß dem Basisdatensatz an ihr zuständiges Landeskrebsregister übermitteln können, wurde die oBDS-Schnittstelle (ehemals ADT/GEKID-Schnittstelle) erstellt. Der Basisdatensatz ist in der oBDS-Schnittstelle hinterlegt. Mithilfe der Schnittstelle werden Meldungspakete (XML-Dateien) aus dem in der Einrichtung vorliegenden Tumordokumentations-, Klinikinformations-, Praxisverwaltungs- oder Pathologieinformationssystem generiert.
Neben der Neufassung des Basisdatensatzes gab es auch eine Neufassung der Schnittstelle – diese liegt jetzt in der Version 3.0.0 vor.
Für Meldende per Schnittstelle gibt es eine verpflichtende Schnittstellenabnahme durch das KKN. Damit wollen wir sicherstellen, dass sich durch die umfangreichen Änderungen keine systematischen Fehler in die Meldungen einschleichen.
oBDS – Wir zeigen Ihnen die Neuerungen des einheitlichen onkologischen Basisdatensatzes in der Version 3.0.0 in einem Schulungsvideo.
Die Neufassung des bundeseinheitlichen onkologischen Basisdatensatzes (oBDS) bedeutet eine Reihe kleinerer Änderungen und größerer Ergänzungen in den Daten, die klinische Krebsregister in Deutschland erfassen. Sie dienen dazu, das Krankheitsgeschehen noch besser abzubilden und damit den Datennutzen zu erhöhen.
Mit der Umsetzung des oBDS wird die Histologie zum Bestandteil der Mindestangaben zum Tumor. Die Angabe ist essenziel für die Tumorzuordnung im Register, wenn Patientinnen und Patienten an synchronen oder metachronen Tumorerkrankungen leiden.
Die bisherige Tumorzuordnung konnte folgende Situationen nicht ausreichend berücksichtigen:
Es existieren mehrere Tumoren an der gleichen Lokalisation, die sich auf Grund ihrer Morphologie so weit unterscheiden, dass sie nach den Regeln der IARC als verschiedene Tumoren registriert werden müssen, aber in der ICD unter dem gleichen Code geführt werden. Weitere (Nicht-Diagnose-)Meldungen zu den jeweiligen Tumoren können daher nicht eindeutig zugeordnet werden, insbesondere wenn sie von unterschiedlichen Meldenden mit unterschiedlichen Tumor-IDs kommen. Beispiele sind ein GIST-Tumor und ein Adenokarzinom im gleichen Darmabschnitt oder ein Plattenepithel- und ein Adenokarzinom der Lunge auf der gleichen Seite.
Es existieren Tumoren unter einer ICD-Position, die per se nicht meldepflichtig ist, die aber nach den Vorschriften des jeweiligen Registers dennoch gemeldet werden sollen, wie z.B. besonders bösartige Tumoren. Beispiel ist das Merkelzellkarzinom der Haut, dass auch mit C44.x codiert wird, wobei die C44 nicht in jedem Bundesland meldepflichtig ist.
Der Histologie-Code in der Tumorzuordnung soll genau diese Unterscheidungen ermöglichen. Wichtig ist, dass der Code die definitive morphologische Einordnung wiedergibt und damit die beschriebene erforderliche Differenzierung ermöglicht. Es ist also bei der Meldung aus der gegebenenfalls existierenden Reihe der Histologien der Code auszuwählen, der im Rahmen des Primärgeschehens den Tumor am besten beschreibt.
Um Sie bei der Angabe des Histologiecodes zu unterstützen, bietet Ihnen das KKN Webseminare zum Thema Histologie richtig codieren an. Die Termine und die Anmeldungsmöglichkeit finden Sie auf unserer Schulungsseite.
Wir bitten Sie, als diagnostizierende Ärztinnen und Ärzte, die Information der festgestellten Histologie in Ihren Arztbriefen an weiterbehandelnde Kolleginnen und Kollegen mitzuteilen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Bei Fragen schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an.
Zur Dokumentation des Prostatakarzinoms haben wir hilfreiche Tipps für Sie zusammengestellt. Entitätsspezifische und allgemeine Ausfüllhinweise finden Sie ebenfalls in unseren Rückmeldeberichten, die wir Ihnen regelmäßig über das Melderportal zusenden.
1. Je nach Meldeanlass sind die entsprechenden Felder des Ergänzungsmoduls zum Prostatakarzinom auszufüllen.
Felder Diagnose- und VerlaufsmeldungFelder OP-Meldung
2. Die Therapieformen Wait and See und Active Surveillance sind meldepflichtig und als Therapieart unter “systemische Therapien” zu melden. Meldeanlass: Behandlungsbeginn oder Behandlungsende. Melden Sie den Anlass, der bei Ihnen vorliegt!
Systemische Therapie Wait and See und Active SurveillanceZeitstrahl für Therapiemeldungen: Tumorhistorie Active Surveillance
3. Beim Grading ist „trifft nicht zu“ auszuwählen.
4. Bei Seitenlokalisation ist „trifft nicht zu“ auszuwählen.
5. Die TNM-Klassifikation Prostata ist nur für Adenokarzinome der Prostata anzuwenden.