Auf Antrag können Krebsregisterdaten für klar definierte wissenschaftliche onkologische Fragestellungen zur Prävention, Versorgungs- und Ursachenforschung sowie Gesundheitsberichterstattung verwendet werden. Das Antragsformular dafür ist ab dem 1. April 2025 bundeseinheitlich.
Mit dem für alle Krebsregister geltenden Antragsformular inklusive der Variablenliste können Krebsregisterdaten aus einem Bundesland, mehreren Bundesländern oder allen Bundesländern beantragt werden. Die Voraussetzungen für die Übermittlung der Daten richten sich nach den jeweils geltenden landesrechtlichen Vorschriften.
Den Datennutzungsantrag können Sie im Namen einer Institution oder als private Person stellen. Wenn eine Zusammenführung der Krebsregisterdaten mit Daten anderer Einrichtungen (Record Linkage) geplant ist, ist dies sowie die zu verknüpfende Datenquelle im Antrag anzugeben. Im Antragsformular müssen die Antragstellerin oder der Antragsteller unter anderem über folgende Punkte informieren:
Kooperationspartner
Geplante Dauer des Projektes
Zusammenführung der beantragten Krebsregisterdaten mit Daten anderer Einrichtungen
Wissenschaftlicher Hintergrund
Wissenschaftliche Fragestellungen und Hypothesen
Projektziele
Eigene Vorarbeiten
Studiendesign und Methodik
Finanzierung des Projektes
Spezifikation des Datensatzes
Ein- und Ausschlusskriterien
Datensicherheit und Datenschutz
Verwendung der Ergebnisse
Ein ausführliches Informationsblatt unterstützt Sie beim Ausfüllen des Antrages. Sollten Sie trotzdem Fragen zur Antragstellung haben, wenden Sie sich bitte an das zuständige Krebsregister.
Der Deutsche Krebsregister e.V. (DKR) und die Plattform § 65c haben im März 2025 den CancerQualityHub ins Leben gerufen. Mit dem englischen Begriff „Hub“ (Nabe, Netzknoten) wollen die Beteiligten verdeutlichen, dass im CancerQualityHub Daten und Ergebnisse zur onkologischen Versorgungsqualität aus den deutschen Landeskrebsregistern zentral gebündelt und im nationalen Kontext präsentiert werden.
Der Schwerpunkt liegt auf dem Vergleich der onkologischen Versorgungsqualität – sowohl zwischen einzelnen Leistungserbringenden als auch zwischen den Bundesländern – im Sinne eines Benchmarkings.
Am 4. November 2025 werden DKR Und Plattform § 65c sich in einer ersten Veranstaltung in Berlin den Kopf-Hals-Tumoren widmen; Sie können sich diesen spannenden Termin schon einmal im Kalender vormerken.
Weitere Informationen zu Programm und Tickets folgen in Kürze.
Krebsregistermeldung: „Manual plus“ – der aktualisierte Leitfaden unterstützt die bundesweit einheitliche Tumordokumentation
PRESSEMITTEILUNG des DKR e.V. und der Plattform § 65c
Berlin, 21. Mai 2025
Der überarbeitete Leitfaden „Manual plus“ unterstützt medizinische Dokumentarinnen und Dokumentare sowie Ärztinnen und Ärzte und ihre Teams bundesweit bei der standardisierten Tumordokumentation nach § 65c SGB V.
Die 15 Landeskrebsregister in Deutschland, vertreten durch die Plattform § 65c und den Deutschen Krebsregister e.V. (DKR), haben gemeinsam den Leitfaden aktualisiert. Entwickelt von Tumordokumentierenden bietet das „Manual plus“ praxisnahe, verständliche und umsetzbare Hinweise für die tägliche Arbeit mit dem onkologischen Basisdatensatz (oBDS). Das digitale Nachschlagewerk ist ab sofort online unter https://plattform65c.atlassian.net verfügbar.
Konkret. Verständlich. Praxistauglich.
Ob Codierung von Therapien, Erfassung von Diagnosedaten oder Dokumentation von Krankheitsverläufen – das „Manual plus“ liefert strukturierte Unterstützung bei der Dateneingabe. Als Ergänzung zum oBDS-XML-Schema (ab Version 3.0.0) erklärt es, wie einzelne Datenfelder korrekt auszufüllen sind und weist dabei gezielt auf länderspezifische Besonderheiten hin.
„Das „Manual plus“ ist ein gemeinsames Projekt aller 15 Landeskrebsregister. Gerade für Medizinische Fachangestellte und Dokumentierende ist es wichtig, auf eine verlässliche, klar strukturierte Informationsquelle zurückgreifen zu können“, sagt Tobias Hartz, Sprecher der Plattform § 65c und Geschäftsführer des Klinischen Krebsregisters Niedersachsen. „Mit unserem Ampelsystem machen wir Unterschiede und Besonderheiten auf einen Blick sichtbar – das spart Zeit und sorgt für mehr Sicherheit bei der Eingabe.“
Ein Werkzeug aus der Praxis – für die Praxis
Bereits 2019 erschien „Das Manual der Krebsregistrierung“ als umfassendes Nachschlagewerk zur klinisch-epidemiologischen Krebsregistrierung, herausgegeben von der Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland e.V. (GEKID) und der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren e.V. (ADT). Mit veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen und neuen medizinischen Erkenntnissen entstand der Bedarf für weiterführende Dokumentationsregeln. Diese wurden unter dem Titel „Manual plus“ laufend veröffentlicht.
Die Einführung des aktualisierten Leitfadens als digitale Wissensdatenbank markiert nun einen weiteren Schritt in Richtung standardisierter Krebsregistrierung. Es unterliegt kontinuierlicher Aktualisierung – immer mit Blick auf die Anforderungen der Dokumentierenden in klinischen Einrichtungen.
Direktzugang für alle, die Tumordaten erfassen
„Unsere Datenqualität beginnt bei der Krebsmeldung“, so Kerstin Weitmann, Sprecherin der Plattform § 65c und Koordinatorin der Zentralstelle der Krebsregistrierung in Mecklenburg-Vorpommern. „Deshalb ist es uns wichtig, die Dokumentierenden gezielt zu unterstützen. Das „Manual plus“ bietet ihnen genau das Werkzeug, das sie für eine strukturierte, qualitativ hochwertige Meldung benötigen.“
Das „Manual plus“ steht allen interessierten medizinischen Fachangestellten sowie Dokumentarinnen und Dokumentaren frei zur Verfügung: https://plattform65c.atlassian.net
Deutsche Krebsregister e.V. (DKR) Der Deutsche Krebsregister e.V. (DKR) wurde im Mai 2024 als Nachfolgeorganisation der Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland (GEKID) gegründet. Mitglieder sind alle Landeskrebsregister in Deutschland, unabhängig von ihrer Ausrichtung (epidemiologisch, klinisch oder integriert). Der Verein gliedert seine Arbeit in die Sektionen „Krebsregistrierung“ sowie „Auswertung und Forschung“ und fördert die Standardisierung der bundesweiten Krebsdokumentation. Ziel ist eine verbesserte Vergleichbarkeit der Registerdaten und eine nachhaltige Unterstützung der Krebsbekämpfung. Die vom DKR koordinierten Auswertungen liefern wertvolle Erkenntnisse für Forschung, Prävention und gesundheitspolitische Entscheidungen.
Plattform § 65c Die Plattform § 65c ist ein überregionales Expertengremium zur Koordination und Weiterentwicklung der klinischen Krebsregister nach § 65c SGB V. Sie wurde 2015 mit Zustimmung der Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) von der Ad hoc AG zur Umsetzung des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes (KFRG) eingesetzt und ist der Gesundheitsministerkonferenz als „Sonstiges Gremium“ zugeordnet. Vertreterinnen und Vertreter der Landeskrebsregister arbeiten hier gemeinsam an Standards für einheitliche Datenerhebung, IT-Schnittstellen und Qualitätssicherung in der onkologischen Versorgung. Die Plattform wird durch ein IT-Netzwerk sowie mehrere Facharbeitsgruppen unterstützt und steht aktuell unter der Sprecherschaft von Dr. Kerstin Weitmann und Dipl.-Math. Tobias Hartz.
Am 1. Oktober 2024 wird die Schemaversion oBDS 3.0.3 für den bundeseinheitlichen onkologischen Basisdatensatz (oBDS) veröffentlicht. Diese Version enthält vier kleinere, abwärtskompatible Anpassungen:
Änderung der Annotation in der Diagnosesicherung für die Diagnose
Änderung des Elements ‚Bezeichnung‘ im Element ‚Absender‘ von Datentyp ‚A‘ auf ‚B‘
Pathologie: Erweiterung des Elements ‚Diagnosesicherung‘ um die Ausprägungen ‚7.1‘-‚7.3‘ und ‚8‘ (§65c 2023/63/c1)
Modul_DKKR: Erweiterung des Elements ‚Einwilligung‘ um die Ausprägungen ‚6‘ und ‚7‘
Die Landeskrebsregister werden diese Version spätestens ab dem 1. Februar 2025 annehmen können.
Das KKN nutzt – wie alle anderen Landeskrebsregister auch – den standardisierten onkologischen Basisdatensatz – kurz oBDS: Der oBDS definiert einen bundesweit einheitlichen Standard für alle Tumorarten und schafft die Voraussetzung für eine vergleichbare Erfassung und Auswertung.
Der Basisdatensatz beinhaltet neben festgelegten Gruppen wie „Patienten Stammdaten“, „Diagnose“ und „TNM-Klassifikation“ auch organspezifische Ergänzungsmodule wie „Kolorektales Karzinom“, „Malignes Melanom“, „Mammakarzinom“ und „Prostatakarzinom“.
Eine aktualisierte Fassung des Basisdatensatzes wurde am 12.07.2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Mit der Neufassung gingen Änderungen in der Tumordokumentation einher, die eine bessere Erfassung und Übermittlung von klinisch bedeutsamen Inhalten seitens der Behandlungseinrichtungen ermöglichen. Mit den Tumordaten lässt sich das Krankheitsgeschehen in den Landeskrebsregistern noch genauer abbilden; dies wiederum verbessert den Datennutzen.
Damit Ärztinnen und Ärzte sowie Einrichtungen Krebsdaten gemäß dem Basisdatensatz an ihr zuständiges Landeskrebsregister übermitteln können, wurde die oBDS-Schnittstelle (ehemals ADT/GEKID-Schnittstelle) erstellt. Der Basisdatensatz ist in der oBDS-Schnittstelle hinterlegt. Mithilfe der Schnittstelle werden Meldungspakete (XML-Dateien) aus dem in der Einrichtung vorliegenden Tumordokumentations-, Klinikinformations-, Praxisverwaltungs- oder Pathologieinformationssystem generiert.
Neben der Neufassung des Basisdatensatzes gab es auch eine Neufassung der Schnittstelle – diese liegt jetzt in der Version 3.0.0 vor.
Mit der verpflichtenden Schnittstellenabnahme durch das KKN wollen wir sicherstellen, dass sich durch die umfangreichen Änderungen keine systematischen Fehler in die Meldungen einschleichen.
Das KKN nimmt nur noch die 3.x.x-oBDS-Versionen entgegen. Daten mit den Vorgängerversionen 2.2.1, 2.2.0, 2.1.3, 2.1.2, 2.1.1 konnten bis 30.06.2024 an das KKN übermittelt werden.
oBDS – Neuerungen des einheitlichen onkologischen Basisdatensatzes in der Version 3.0.0 in einem Video(öffnet sich in einem neuen Fenster) – erklärt vom KKN-Melderschulungsteam.
Die Umstellung des Melderportals erfolgte Mitte Dezember 2022.
Auf der 22. Mitgliederversammlung am 6. Mai 2024 erneuert die Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland e.V. einstimmig ihre Satzung und ändert ihren Namen in Deutsche Krebsregister e.V. Der Vorstand des Vereins wurde gewählt.
Ein Verein für die Krebsregistrierung
Rund 20 Jahre nach ihrer Gründung erweitert die Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland e.V. (GEKID e.V.) ihren Aufgabenbereich. In Zukunft wird sie sowohl die Belange der epidemiologischen als auch klinischen Krebsregistrierung vertreten. Aus GEKID e.V. wird Deutsche Krebsregister e.V.
Der DKR e.V. sieht sich als Interessenvertreter für die flächendeckende, bevölkerungsbezogene Krebsregistrierung in Deutschland – unabhängig davon, ob es sich dabei um klinische, epidemiologische oder integrierte Krebsregistrierung handelt. Der Verein wird sich in einer neuen Struktur weiter für eine einheitliche und standardisierte Krebsregistrierung und Datennutzung im Sinne des Nationalen Krebsplans in Deutschland engagieren. Der DKR e.V. wird in Zukunft wichtige Impulse und wertvolle Beiträge zur Bewertung des Krebsgeschehens, zur Bewertung und Verbesserung der Qualität der onkologischen Versorgung, zur Evaluation von Krebsfrüherkennungsprogrammen und zur Förderung der Nutzung der Krebsregisterdaten für die Forschung geben.
„Krebsregistrierung“ und „Auswertung und Forschung“ als Sektionen
Der frisch gewählte Vorstand freut sich, mit den weiteren Vorstandmitgliedern den DKR e.V. zukünftig gemeinsam voranzubringen:
2. Vorsitzender Prof. Dr. Alexander Katalinic Krebsregister Schleswig-Holstein
3. Vorsitzende Dr. med. Kerstin Weitmann Krebsregister Mecklenburg-Vorpommern
„Die neue Struktur des Vereins und der neue Vereinsname reflektieren die Entwicklung der letzten zehn Jahre“, so Professor Katalinic, 20 Jahre Vorsitzender der GEKID.
„Fast überall in Deutschland gibt es heute integrierte Krebsregister, die für die Erfassung und Auswertung von klinischen und epidemiologischen Daten verantwortlich sind. Da ist es nur folgerichtig, den Fokus des Vereins zu erweitern, um die Interessen der Krebsregistrierung in ihrer Gesamtheit vertreten zu können“, erklärt Professor Katalinic die Umbenennung des DKR e.V.
Zur Erfüllung seiner Aufgaben gliedert sich der Verein in Sektionen und Arbeitsgruppen. Zwei Sektionen wurden eingerichtet: „Krebsregistrierung“ und „Auswertung und Forschung“. Die Sektion „Auswertung und Forschung“ nahm ihre Arbeit unter der Leitung von PD Dr. Christina Justenhoven (Krebsregister Rheinland-Pfalz im Institut für digitale Gesundheitsdaten) bereits auf. Die Sektion „Krebsregistrierung“ formiert sich in den kommenden Wochen.
„Ich freue mich sehr, von den Mitgliedern der Sektion „Auswertung und Forschung“ des DKR einstimmig zur Sektionsleiterin gewählt worden zu sein. Gemeinsam wollen wir die Forschung mit Krebsregisterdaten voranbringen. Zudem ist es unser Ziel, die Auswertemöglichkeiten basierend auf diesem Datenschatz insbesondere bei Forschenden und medizinisch Tätigen bekannter zu machen“ – freut sich Justenhoven auf die gemeinsame Herausforderung.
Von der GEKID …
Um trotz unterschiedlicher landesgesetzlicher Regelungen bundesweit eine weitgehende methodische Einheitlichkeit durch inhaltliche Standards zu erlangen, wurde im Januar 1996 die „Arbeitsgemeinschaft Bevölkerungsbezogener Krebsregister in Deutschland” gegründet. In der Arbeitsgemeinschaft waren alle epidemiologischen Krebsregister Deutschlands sowie die im Robert Koch-Institut angesiedelte Dachdokumentation Krebs vertreten.
Im April 2004 wurde die Arbeitsgemeinschaft in die „Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland e.V. (GEKID e.V.)“ überführt. Seither setzte sich die GEKID als gemeinsamer Ansprechpartner für die deutschlandweite Zusammenarbeit und Vergleichbarkeit der Ergebnisse der epidemiologischen Krebsregister ein.
… zu einer gesamtheitlichen Krebsregistrierung
Für die weitere Entwicklung bzw. Weiterentwicklung der Krebsregistrierung in Deutschland gab der Nationale Krebsplan 2008 den Startschuss. Es folgten 2013 das Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz mit dem § 65c SGB V und 2015 die Plattform § 65c, ein von der Gesundheitsministerkonferenz eingesetztes Expertengremium.
„In Deutschland gibt es historisch gewachsen eine Unterscheidung zwischen epidemiologischer und klinischer Krebsregistrierung. Mit Blick auf den Europäischen Gesundheitsdatenraum und die damit verbundene bessere Verfügbarkeit von Gesundheitsdaten in der EU ist es jedoch essenziell, dass die deutschen Landeskrebsregister mit einer Stimme auftreten. Die Landeskrebsregister sind ausnahmslos dem Verein beigetreten; damit ist die Trennung von epidemiologischer und klinischer Krebsregistrierung praktisch aufgehoben. Der DKR e.V. bündelt unsere Aufgaben und Aktivitäten und definiert unsere Ziele – und wird zur Diskussion über die Qualität der Versorgung von Krebspatientinnen und -patienten in Deutschland wesentlich beitragen“ – erklärt Tobias Hartz, der neue 1. Vorsitzende des DKR e.V.
Pressekontakt
Deutsche Krebsregister e.V. Sebastian Rölle Ratzeburger Allee 160 23562 Lübeck Tel.: 0451 50051201 E-Mail: sebastian.roelle@uksh.de www.dkr.de
Deutsche Krebsregister e.V. (DKR) Der neue Name Deutsche Krebsregister e.V. wurde am 6. Mai 2024 in der 22. Mitgliederversammlung der Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland e.V. (GEKID e.V.) beschlossen. Alle Landeskrebsregister – epidemiologische, klinische wie integrierte – sind Mitglieder des DKR e.V. Die Arbeit des DKR e.V. erfolgt in den Sektionen „Krebsregistrierung“ und „Auswertung und Forschung“ sowie in Arbeitsgruppen. Als Interessenvertreter für die flächendeckende, bevölkerungsbezogene Krebsregistrierung in Deutschland ist das vorrangige Ziel des DKR e.V., trotz immer besser angeglichener landesgesetzlicher Regelungen, bundesweit eine weitgehende methodische Einheitlichkeit durch inhaltliche Standards zu erreichen. Durch die deutschlandweite Zusammenarbeit streben die Beteiligten die Vergleichbarkeit der Ergebnisse der Krebsregister an, so dass die Krebsregistrierung zur Verbesserung der onkologischen Versorgungsqualität und Forschung beitragen kann.
Die Krebsregister nach § 65c SGB V geben die oBDS-Schnittstelle gemeinsam frei; das beschleunigt die deutschlandweite Krebsregistrierung. Die Schnittstelle dient Ärztinnen und Ärzten zur Übermittlung von onkologischen Behandlungsinformationen an ihr zuständiges Landeskrebsregister. Treffen Sie die Plattform § 65c auf der DMEA vom 9. bis 11. April 2024 in Berlin und informieren Sie sich dort persönlich.
Länderübergreifende Schnittstellenabnahme
Die klinischen Krebsregister der Bundesländer prüfen eine entwickelte bzw. aktualisierte oBDS-Schnittstelle gemeinsam und geben sie anschließend zentral frei. Die länderübergreifende Schnittstellenabnahme soll mögliche Fehlerquellen in der Entwicklung der oBDS-Schnittstelle ausräumen, bevor meldepflichtige Einrichtungen damit ihre Krebsregistermeldungen durchführen. Softwarehersteller können an dem Verfahren bereits seit Frühjahr 2023 teilnehmen und viel Zeit ersparen, weil individuelle Abnahmen mit einzelnen Landeskrebsregistern stark vereinfacht werden. Seit der Einführung der Schnittstellenabnahme haben mehr als 30 Softwarehersteller das Abnahmeverfahren begonnen. Eine Liste der erfolgreich abgenommenen Softwaresysteme wird auf der Webseite der Plattform § 65c veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert.
„Wir sind stolz, dass wir trotz der dezentralen Krebsregisterstrukturen nun ein weiteres bundesweit einheitliches und strukturiertes Verfahren schaffen. Erste Rückmeldungen der Softwarehersteller bestätigen uns, dass wir mit der länderübergreifenden Schnittstellenabnahme genau richtigliegen“ – sagt Kerstin Weitmann, Sprecherin der Plattform § 65c und Koordinatorin der Zentralstelle der Krebsregistrierung des Krebsregisters Mecklenburg-Vorpommern.
Nicht nur die Softwarehersteller profitieren von dem neuen Verfahren, sondern auch die über eine Schnittstelle meldenden Praxen und Kliniken. Durch die schnellere Bereitstellung der oBDS-Schnittstelle im eigenen Dokumentationssystem können Ärztinnen und Ärzte ihrer Meldepflicht einfacher nachkommen. Auf der Website der Plattform § 65c können sich Einrichtungen informieren, ob für ihr Dokumentationssystem bereits eine abgenommene oBDS-Schnittstelle zur Verfügung steht.
Schnittstelle für die Krebsregistermeldung
Der bundeseinheitliche onkologische Basisdatensatz (oBDS) regelt die standardisierte Tumordokumentation und Krebsregistrierung in Deutschland. Seine Vorgaben tragen dazu bei, Krebserkrankungen einheitlich und nach aktuellen medizinischen Erkenntnissen zu erfassen. Ziel ist es, über die realitätsnahe Abbildung der onkologischen Versorgungssituation bundesweit eine valide Datengrundlage für Datenauswertungen und Forschungszwecke zu erreichen. Der Basisdatensatz wird durch das oBDS-XML-Schema formalisiert. Seine technische Umsetzung, die so genannte oBDS-Schnittstelle, ermöglicht die elektronische Krebsregistermeldung aus dem Dokumentationssystem einer Behandlungseinrichtung. Die aktuelle oBDS-Version ist 3.0.2. Daten, die im Format der Vorgängerversionen ADT/GEKID 2.x.x übermittelt werden, nehmen die Krebsregister nur noch bis zum 30. Juni 2024 an.
„Inhaltliche und technische Vorgaben gehen Hand in Hand. Interoperabilität funktioniert nur, wenn wir uns verstehen. Technische Vorgaben müssen so beschrieben werden, dass sie auch von technischen Laien hinterfragt werden können. Umgekehrt ist es auch wichtig, dass inhaltliche Vorgaben so definiert sind, dass sie technisch korrekt abgebildet werden können. Die Vorgaben des oBDS sind im Interoperabilitäts-Navigator INA der gematik öffentlich verfügbar und transparent einsehbar. Mit diesem Standard werden wir es schaffen, unnötige Doppeldokumentationen abzubauen und die Krebsregistermeldung weiter zu vereinfachen“ – sagt Tobias Hartz, Sprecher der Plattform § 65c und Geschäftsführer des Klinischen Krebsregisters Niedersachsen.
Umsetzungsleitfaden zur Krebsregister-Schnittstelle
Damit klinische Krebsregister Daten im Format des oBDS verarbeiten können, müssen Softwarehersteller von Praxisverwaltungs-, Klinikinformations-, Tumordokumentations- und Pathologieinformationssystemen in der Lage sein, Daten in diesem Format bereitzustellen. Dafür gibt es über den Datenstandard hinausgehende Beschreibungen zur Implementation, die von der Plattform § 65c im Umsetzungsleitfaden bereitgestellt werden.
„Krebsregistrierung ist kein Selbstzweck. Unser Ziel ist es, die Krebsversorgung für Patientinnen und Patienten mithilfe von Daten zu verbessern. Mit dem Angebot der oBDS-Schnittstelle in den Dokumentationssystemen meldepflichtiger Einrichtungen kann die flächendeckende klinisch-epidemiologische Krebsregistrierung in Deutschland einen großen Schritt nach vorne machen. Dafür brauchen wir die Unterstützung aller Beteiligten“ – so Kerstin Weitmann.
Plattform § 65c Die Plattform § 65c ist ein Expertengremium, welches einen dauerhaften fachlichen Austausch der klinischen Krebsregister nach § 65c SGB V gewährleistet. Sie wurde 2015 mit Zustimmung der Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) von der Ad hoc AG zur Umsetzung des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes (KFRG) eingesetzt und ist als „Sonstiges Gremium“ der Gesundheitsministerkonferenz ausgewiesen. Dr. Kerstin Weitmann (Krebsregister Mecklenburg-Vorpommern, Zentralstelle der Krebsregistrierung (ZKR)) und Dipl.-Math. Tobias Hartz (Geschäftsführer des Klinischen Krebsregisters Niedersachsen) haben aktuell die Sprecherschaft inne. Die Landeskrebsregister sind gemäß § 65c Absatz 1a SGB V für die Organisation eines einheitlichen Datenformats und entsprechender Schnittstellen zur Annahme, Verarbeitung und Weiterleitung der Daten zuständig. Deshalb haben sie das IT-Netzwerk der Plattform § 65c beauftragt, den Umsetzungsleitfaden zu erstellen, zu aktualisieren und herauszugeben. Das IT-Netzwerk arbeitet dabei eng mit der ADT, der GEKID und der AG-Daten (https://basisdatensatz.de) zusammen.
Am 20. November 2023 eröffnete Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach die Jubiläumsveranstaltung Gemeinsam zum Erfolg: Ein Datenschatz für die onkologische Forschung und Versorgung in Deutschland.
Die Feierlichkeiten fanden in der Kaiserin-Friedrich-Stiftung in Berlin statt und markierten das zehnjährige Jubiläum des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes (KFRG), welches im Jahr 2013 in Kraft trat.
Ausgerichtet wurde die Veranstaltung von den Mitinitiatoren des Nationalen Krebsplans – der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren e. V. (ADT), der Deutschen Krebsgesellschaft e. V. (DKG) und der Deutschen Krebshilfe – gemeinsam mit den Landeskrebsregistern (Plattform § 65c), dem Zentrum für Krebsregisterdaten am Robert Koch-Institut (ZfKD), der Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland e. V. (GEKID) und dem Deutschen Netzwerk für Versorgungsforschung e. V. (DNVF).
Teilnehmende der Jubiläumsveranstaltung anlässlich der zehnjährigen Geschichte des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes am 20. November 2023 in Berlin
Mit Begeisterung ging es über die Bilanz der Erfolge der ersten zehn Jahre zu einem spannenden Blick in die Zukunft evidenzbasierter klinischer Forschung und Versorgung.
Das KFRG gab den rechtlichen Rahmen zum flächendeckenden Aufbau der klinischen Krebsregister in allen Bundesländern. Die klinischen Krebsregister erfassen Daten zu Krebsdiagnose, Therapie und Nachsorge. Sie verarbeiten die Daten, werten sie aus, veröffentlichen diese und stellen sie für Forschung, Qualitätssicherung und Politik zur Verfügung.
Zahlreiche Vorträge und Podiumsdiskussionen gaben den Teilnehmerinnen und Teilnehmern einen umfassenden Überblick über die Arbeit, Innovationen und Entwicklungen der Krebsregistrierung in Deutschland. Hierbei wurden auch Potenziale aufgezeigt, die für die Zukunft noch verbessert werden können. Dazu zählen die Anpassung der Vergütung für meldepflichtige Ärzte und Ärztinnen, der verbesserte Zugang zu den Krebsregisterdaten für Forschende sowie die Schaffung von Schnittstellen, um eine sektorenübergreifende Meldetätigkeit aller an der Krebsversorgung beteiligten Einrichtungen zu erreichen.
„Mit der deutschlandweiten Erfassung von Krebsfällen haben wir einen einzigartigen Datenschatz geschaffen. Die Daten zu beispielsweise Therapie und Verlauf machen erfolgreiche Behandlungsmethoden sichtbar und bringen die Forschung voran. Die Krebsregister kommen so Patientinnen und Patienten unmittelbar zugute und zeigen, wie Datennutzung – auch sensibler Daten – moderne Medizin ermöglicht. Auf diesem Weg gehen wir mit unseren Digitalgesetzen konsequent weiter, um die Forschung und Versorgung in Deutschland zu verbessern und weiter auszubauen. Durch die geplante elektronische Patientenakte können die Krebsregisterdaten in Zukunft sowohl für Forschung als auch für die Behandlung mit künstlicher Intelligenz viel umfassender genutzt werden.“
Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach
Landeskrebsregister durch Plattform § 65cvertreten
Dr. Alice Nennecke (Hamburgisches Krebsregister als Sprecherin der Ad hoc-AG der Länder) und Tobias Hartz (Klinisches Krebsregister Niedersachsen als Sprecher der Plattform § 65c) informierten über das Thema Klinische Krebsregister in den Ländern – Stand der Umsetzung und regionale Aufgaben und Vernetzung.
Tobias Hartz und Dr. Alice Nennecke
Dr. Alice Nennecke skizzierte zunächst die frühen Schritte der Krebsregistrierung und den langen Weg, rechtliche Grundlagen für den Ausbau der klinischen Krebsregistrierung zu schaffen – all dies mit maßgeblicher Einbeziehung der Länder. Ihr Dank ging an die Kolleginnen und Kollegen den Ministerien für den immer fruchtbaren und vertrauensvollen Diskurs. Im Weiteren hob sie die Bedeutung der Krebsregistrierung und des KFRG hervor:
„In einem föderal organisierten Staat mit einer Bevölkerung von 82 Millionen und einem stark sektoral organisierten Gesundheitswesen, ohne zentrale Verschreibungs- und Krankenhausdiagnosedatenbanken (wie in Skandinavien oder Großbritannien), jedoch mit einer Geschichte größter Skepsis gegen staatlich organisierte personenbezogene Datensammlungen, ist das Vorhaben, eine flächendeckende klinische Krebsregistrierung mit vergleichbaren Daten aufzubauen und zu führen europaweit einzigartig!“
Tobias Hartz griff in seinem Vortrag die im Rahmen einer Posterausstellung präsentierten Aufgaben und Erfolge der Landeskrebsregister auf. Beider Resümee:
„Der heute existierende und von den Landeskrebsregistern erfasste Datenschatz ist ein gelungenes Beispiel funktionierender Digitalisierung und sektorenübergreifender Aktivität im Gesundheitswesen.“
Vorträge aus den Landeskrebsregistern
Klinische Krebsregister in den Ländern – Stand der Umsetzung und regionale Aufgaben und Vernetzung
Krebsregisterdaten zusammenführen und intelligent nutzen: Innovationsprojekte für Künstliche Intelligenz – Zusammenführen und Validieren von Krebsregisterdaten durch KI-Verfahren (ZuVaKI) – KI-unterstützte, versorgungsnahe Nutzung von Krebsregisterdaten (AI-CARE) – TextMining von Meldungstexten für einheitliche Klassifikationen (TeMeK)
Um Prof. Dr. Karl Lauterbach die Arbeit und Erfolge der ersten zehn Jahre nach Inkrafttreten des KFRG anschaulich zu machen, führten die Landeskrebsregister mittels einer Posterausstellung durch ihre wichtigsten Themen. Die Poster sind hier einsehbar:
Plattform § 65c – Zusammenschluss der Landeskrebsregister
Die Plattform § 65c ist der bundesweite Zusammenschluss der klinischen Krebsregister nach § 65c SGB V. Als Expertengremium sichert sie den dauerhaften fachlichen Austausch unter den klinischen Krebsregistern für eine einheitliche und flächendeckende klinische Krebsregistrierung in Deutschland.
Die Landeskrebsregister nach § 65c SGB V geben die oBDS-Schnittstelle gemeinsam frei. Die länderübergreifende Schnittstellenabnahme beschleunigt die deutschlandweite Krebsregistrierung und schafft weitere Vorteile.
Länderübergreifende Schnittstellenabnahme
Mussten Softwarehersteller ihre entwickelte bzw. aktualisierte Schnittstelle bisher durch jedes Krebsregister separat abnehmen lassen, greift ab 1. März 2023 die länderübergreifende Schnittstellenabnahme der § 65c-Krebsregister.
Die klinischen Krebsregister prüfen eine entwickelte bzw. aktualisierte oBDS-Schnittstelle gemeinsam und geben sie dann zentral frei. So sparen Softwarehersteller zukünftig Zeit, da individuelle Abnahmen mit einzelnen Landeskrebsregistern stark vereinfacht werden. Die Abnahmen sollen mögliche Fehlerquellen in der Entwicklung ausräumen, bevor meldepflichtige Einrichtungen eine Krebsregistermeldung vornehmen können.
Von dem einheitlichen Vorgehen profitiert auch die flächendeckende Krebsregistrierung in Deutschland, da Ärztinnen und Ärzte über die schnellere Bereitstellung der oBDS-Schnittstelle im eigenen Dokumentationssystem einfacher ihrer gesetzlichen Meldepflicht an ihr zuständiges Krebsregister nachkommen können.
Der bundeseinheitliche onkologische Basisdatensatz (oBDS) regelt die standardisierte Tumordokumentation und Krebsregistrierung in Deutschland. Seine Vorgaben tragen dazu bei, Krebserkrankungen einheitlich und nach aktuellen medizinischen Erkenntnissen zu erfassen. Ziel ist es, über die realitätsnahe Abbildung der onkologischen Versorgungssituation bundesweit eine valide Datengrundlage für Datenauswertungen und Forschungszwecke zu erreichen.
Der oBDS als Grundlage für die Krebsregistermeldung legt die Informationen fest, die von meldepflichtigen Einrichtungen an ihr zuständiges Krebsregister zu melden sind. Dazu gehören Informationen zur Diagnose, Diagnosesicherung, Therapie, Nachsorge sowie Angaben im Falle eines Todes.
Der Basisdatensatz wird durch das technische oBDS-XML-Schema ergänzt und konkretisiert. Seine technische Umsetzung, die so genannte oBDS-Schnittstelle, ermöglicht die elektronische Krebsregistermeldung aus dem Dokumentationssystem einer Behandlungseinrichtung. Voraussetzung ist, dass Softwarehersteller entsprechende Erfassungsformulare und die oBDS-Schnittstelle in ihrem System bereitstellen.
Alle Unterlagen, die für die Entwicklung wichtig sind, finden Softwarehersteller von Praxisverwaltungs-, Klinikinformations-, Tumordokumentations- und Pathologieinformationssystemen auf diesen Seiten:
Die Plattform § 65c ist der bundesweite Zusammenschluss der klinischen Krebsregister nach § 65c SGB V. Als Expertengremium sichert sie den dauerhaften fachlichen Austausch unter den klinischen Krebsregistern für eine einheitliche und flächendeckende klinische Krebsregistrierung in Deutschland.
Der oBDS wurde von ADT und (ehemals) GEKID im März 2008 verabschiedet und im Februar 2014 aktualisiert. Im Jahr 2021 ist der Basisdatensatz erneut überarbeitet worden; die Neufassung wurde im Juli 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Haben Sie Fragen zu der länderübergreifenden Schnittstellenabnahme? Ihr Kontakt:
Dokumentationsstandards und -regeln sind notwendig, um eine wirksame Aussagekraft flächendeckend für alle Bundesländer zu erreichen. Das Manual der Krebsregistrierung ist dabei ein wichtiges Handbuch und dient sowohl bei der Harmonisierung von Prozessen als auch bei der Dokumentation als Nachschlagewerk. In das Manual eingegangen sind die ersten Beschlüsse der Plattform § 65c.
Weitere Beschlüsse im Bereich der Dokumentation sind jedoch notwendig, um ergänzende Erläuterungen oder noch nicht geklärte Sachverhalte für ein einheitliches Vorgehen zu beschreiben. Auch können neue Erkenntnisse oder neue medizinische Sachverhalte zu neuen Dokumentationsregeln führen.
Das Wissen um diese Regeln ist sowohl für die einheitliche Dokumentation innerhalb der Krebsregister als auch für alle Melderinnen und Melder wichtig, um aussagekräftige Meldungen an das Krebsregister senden zu können.
Auf der Seite der Plattdorm § 65c finden Sie regelmäßig die Beschlüsse des Doku-Netzwerks der Plattform § 65c.
Die Plattform § 65c ist ein Expertengremium, welches einen dauerhaften fachlichen Austausch der klinischen Krebsregister nach § 65c SGB V gewährleistet. Sie wurde 2015 mit Zustimmung der Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) von der Ad hoc AG zur Umsetzung des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes eingesetzt und ist als „Sonstiges Gremium“ der Gesundheitsministerkonferenz ausgewiesen.
Mitglieder der Plattform sind jeweils eine Vertreterin und ein Vertreter der von den Ländern benannten Krebsregister gemäß § 65c SGB V. Aktuell ist KKN-Geschäftsführer Tobias Hartz Sprecher der Plattform – zuammen mit Kerstin Weitmann vom Krebsregister Mecklenburg-Vorpommern.
Die Plattform ist mit der Koordinierungsstelle am Krebsregister Sachsen-Anhalt, der intern gewählten Sprecherin und dem intern gewählten Sprecher, den beiden Netzwerken (IT-Netzwerk und Doku-Netzwerk) und den zahlreichen temporären Arbeitsgruppen ein fester Bestandteil der flächendeckenden klinischen Krebsregistrierung, und wird auch als solcher von außen wahrgenommen.