3.0.3 – Neue Version des oBDS

Grafische Symbole von Computer, Stehordner, Personen, Zertifikat und Häkchen jeweils in einem Zahnrad, die ineinandergreifen

3.0.3 - Neue Version des oBDS

Am 1. Oktober 2024 wird die Schemaversion oBDS 3.0.3 für den bundeseinheitlichen onkologischen Basisdatensatz (oBDS) veröffentlicht. Diese Version enthält vier kleinere, abwärtskompatible Anpassungen:

  • Änderung der Annotation in der Diagnosesicherung für die Diagnose
  • Änderung des Elements ‚Bezeichnung‘ im Element ‚Absender‘ von Datentyp ‚A‘ auf ‚B‘
  • Pathologie: Erweiterung des Elements ‚Diagnosesicherung‘ um die Ausprägungen ‚7.1‘-‚7.3‘ und ‚8‘ (§65c 2023/63/c1)
  • Modul_DKKR: Erweiterung des Elements ‚Einwilligung‘ um die Ausprägungen ‚6‘ und ‚7‘

Die Landeskrebsregister werden diese Version spätestens ab dem 1. Februar 2025 annehmen können.

Hintergrund

Das KKN nutzt – wie alle anderen Landeskrebsregister auch – den standardisierten onkologischen Basisdatensatz – kurz oBDS: Der oBDS definiert einen bundesweit einheitlichen Standard für alle Tumorarten und schafft die Voraussetzung für eine vergleichbare Erfassung und Auswertung.

Der Basisdatensatz beinhaltet neben festgelegten Gruppen wie „Patienten Stammdaten“, „Diagnose“ und „TNM-Klassifikation“ auch organspezifische Ergänzungsmodule wie „Kolorektales Karzinom“, „Malignes Melanom“, „Mammakarzinom“ und „Prostatakarzinom“.

Eine aktualisierte Fassung des Basisdatensatzes wurde am 12.07.2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Mit der Neufassung gingen Änderungen in der Tumordokumentation einher, die eine bessere Erfassung und Übermittlung von klinisch bedeutsamen Inhalten seitens der Behandlungseinrichtungen ermöglichen. Mit den Tumordaten lässt sich das Krankheitsgeschehen in den Landeskrebsregistern noch genauer abbilden; dies wiederum verbessert den Datennutzen.

Damit Ärztinnen und Ärzte sowie Einrichtungen Krebsdaten gemäß dem Basisdatensatz an ihr zuständiges Landeskrebsregister übermitteln können, wurde die oBDS-Schnittstelle (ehemals ADT/GEKID-Schnittstelle) erstellt. Der Basisdatensatz ist in der oBDS-Schnittstelle hinterlegt. Mithilfe der Schnittstelle werden Meldungspakete (XML-Dateien) aus dem in der Einrichtung vorliegenden Tumordokumentations-, Klinikinformations-, Praxisverwaltungs- oder Pathologieinformationssystem generiert.

Neben der Neufassung des Basisdatensatzes gab es auch eine Neufassung der Schnittstelle – diese liegt jetzt in der Version 3.0.0 vor.

Mit der verpflichtenden Schnittstellenabnahme durch das KKN wollen wir sicherstellen, dass sich durch die umfangreichen Änderungen keine systematischen Fehler in die Meldungen einschleichen.

Das KKN nimmt nur noch die 3.x.x-oBDS-Versionen entgegen.
Daten mit den Vorgängerversionen 2.2.1, 2.2.0, 2.1.3, 2.1.2, 2.1.1 konnten bis 30.06.2024 an das KKN übermittelt werden.

Ein Zeigefinder drückt auf die digitale Wiedergabetaste, als Symbol für das Schulungsvideo zum oBDS
oBDS – Neuerungen des einheitlichen onkologischen Basisdatensatzes in der Version 3.0.0 in einem Video(öffnet sich in einem neuen Fenster) – erklärt vom KKN-Melderschulungsteam. Die Umstellung des Melderportals erfolgte Mitte Dezember 2022.

Aus GEKID e.V. wird Deutsche Krebsregister e.V.

PRESSEMITTEILUNG des DKR e.V.

Halle, 13. Mai 2024

Auf der 22. Mitgliederversammlung am 6. Mai 2024 erneuert die Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland e.V. einstimmig ihre Satzung und ändert ihren Namen in Deutsche Krebsregister e.V. Der Vorstand des Vereins wurde gewählt.

Ein Verein für die Krebsregistrierung

Rund 20 Jahre nach ihrer Gründung erweitert die Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland e.V. (GEKID e.V.) ihren Aufgabenbereich. In Zukunft wird sie sowohl die Belange der epidemiologischen als auch klinischen Krebsregistrierung vertreten. Aus GEKID e.V. wird Deutsche Krebsregister e.V.

Der DKR e.V. sieht sich als Interessenvertreter für die flächendeckende, bevölkerungsbezogene Krebsregistrierung in Deutschland – unabhängig davon, ob es sich dabei um klinische, epidemiologische oder integrierte Krebsregistrierung handelt. Der Verein wird sich in einer neuen Struktur weiter für eine einheitliche und standardisierte Krebsregistrierung und Datennutzung im Sinne des Nationalen Krebsplans in Deutschland engagieren. Der DKR e.V. wird in Zukunft wichtige Impulse und wertvolle Beiträge zur Bewertung des Krebsgeschehens, zur Bewertung und Verbesserung der Qualität der onkologischen Versorgung, zur Evaluation von Krebsfrüherkennungsprogrammen und zur Förderung der Nutzung der Krebsregisterdaten für die Forschung geben.

„Krebsregistrierung“ und „Auswertung und Forschung“ als Sektionen

Der frisch gewählte Vorstand freut sich, mit den weiteren Vorstandmitgliedern den DKR e.V. zukünftig gemeinsam voranzubringen:

  • 1. Vorsitzender
    Dipl.-Math. Tobias Hartz
    Klinisches Krebsregister Niedersachsen
  • 2. Vorsitzender
    Prof. Dr. Alexander Katalinic
    Krebsregister Schleswig-Holstein
  • 3. Vorsitzende
    Dr. med. Kerstin Weitmann
    Krebsregister Mecklenburg-Vorpommern

„Die neue Struktur des Vereins und der neue Vereinsname reflektieren die Entwicklung der letzten zehn Jahre“, so Professor Katalinic, 20 Jahre Vorsitzender der GEKID.

„Fast überall in Deutschland gibt es heute integrierte Krebsregister, die für die Erfassung und Auswertung von klinischen und epidemiologischen Daten verantwortlich sind. Da ist es nur folgerichtig, den Fokus des Vereins zu erweitern, um die Interessen der Krebsregistrierung in ihrer Gesamtheit vertreten zu können“, erklärt Professor Katalinic die Umbenennung des DKR e.V.

Zur Erfüllung seiner Aufgaben gliedert sich der Verein in Sektionen und Arbeitsgruppen. Zwei Sektionen wurden eingerichtet: „Krebsregistrierung“ und „Auswertung und Forschung“. Die Sektion „Auswertung und Forschung“ nahm ihre Arbeit unter der Leitung von PD Dr. Christina Justenhoven (Krebsregister Rheinland-Pfalz im Institut für digitale Gesundheitsdaten) bereits auf. Die Sektion „Krebsregistrierung“ formiert sich in den kommenden Wochen.

„Ich freue mich sehr, von den Mitgliedern der Sektion „Auswertung und Forschung“ des DKR einstimmig zur Sektionsleiterin gewählt worden zu sein. Gemeinsam wollen wir die Forschung mit Krebsregisterdaten voranbringen. Zudem ist es unser Ziel, die Auswertemöglichkeiten basierend auf diesem Datenschatz insbesondere bei Forschenden und medizinisch Tätigen bekannter zu machen“ – freut sich Justenhoven auf die gemeinsame Herausforderung.

Von der GEKID …

Um trotz unterschiedlicher landesgesetzlicher Regelungen bundesweit eine weitgehende methodische Einheitlichkeit durch inhaltliche Standards zu erlangen, wurde im Januar 1996 die „Arbeitsgemeinschaft Bevölkerungsbezogener Krebsregister in Deutschland” gegründet. In der Arbeitsgemeinschaft waren alle epidemiologischen Krebsregister Deutschlands sowie die im Robert Koch-Institut angesiedelte Dachdokumentation Krebs vertreten.

Im April 2004 wurde die Arbeitsgemeinschaft in die „Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland e.V. (GEKID e.V.)“ überführt. Seither setzte sich die GEKID als gemeinsamer Ansprechpartner für die deutschlandweite Zusammenarbeit und Vergleichbarkeit der Ergebnisse der epidemiologischen Krebsregister ein.

… zu einer gesamtheitlichen Krebsregistrierung

Für die weitere Entwicklung bzw. Weiterentwicklung der Krebsregistrierung in Deutschland gab der Nationale Krebsplan 2008 den Startschuss. Es folgten 2013 das Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz mit dem § 65c SGB V und 2015 die Plattform § 65c, ein von der Gesundheitsministerkonferenz eingesetztes Expertengremium.

„In Deutschland gibt es historisch gewachsen eine Unterscheidung zwischen epidemiologischer und klinischer Krebsregistrierung. Mit Blick auf den Europäischen Gesundheitsdatenraum und die damit verbundene bessere Verfügbarkeit von Gesundheitsdaten in der EU ist es jedoch essenziell, dass die deutschen Landeskrebsregister mit einer Stimme auftreten. Die Landeskrebsregister sind ausnahmslos dem Verein beigetreten; damit ist die Trennung von epidemiologischer und klinischer Krebsregistrierung praktisch aufgehoben. Der DKR e.V. bündelt unsere Aufgaben und Aktivitäten und definiert unsere Ziele – und wird zur Diskussion über die Qualität der Versorgung von Krebspatientinnen und -patienten in Deutschland wesentlich beitragen“ – erklärt Tobias Hartz, der neue 1. Vorsitzende des DKR e.V.

Logo des DKR Vereins

Pressekontakt

Deutsche Krebsregister e.V.
Sebastian Rölle
Ratzeburger Allee 160
23562 Lübeck
Tel.: 0451 50051201
E-Mail: sebastian.roelle@uksh.de
www.dkr.de

Deutsche Krebsregister e.V. (DKR)
Der neue Name Deutsche Krebsregister e.V. wurde am 6. Mai 2024 in der 22. Mitgliederversammlung der Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland e.V. (GEKID e.V.) beschlossen. Alle Landeskrebsregister – epidemiologische, klinische wie integrierte – sind Mitglieder des DKR e.V.
Die Arbeit des DKR e.V. erfolgt in den Sektionen „Krebsregistrierung“ und „Auswertung und Forschung“ sowie in Arbeitsgruppen.
Als Interessenvertreter für die flächendeckende, bevölkerungsbezogene Krebsregistrierung in Deutschland ist das vorrangige Ziel des DKR e.V., trotz immer besser angeglichener landesgesetzlicher Regelungen, bundesweit eine weitgehende methodische Einheitlichkeit durch inhaltliche Standards zu erreichen. Durch die deutschlandweite Zusammenarbeit streben die Beteiligten die Vergleichbarkeit der Ergebnisse der Krebsregister an, so dass die Krebsregistrierung zur Verbesserung der onkologischen Versorgungsqualität und Forschung beitragen kann.

Bundeseinheitliche Schnittstellenabnahme der oBDS-Schnittstelle

Ein Stapel von Zeitungen vor einem dunkelblauen Hintergrund.

PRESSEMITTEILUNG der Plattform § 65c

Magdeburg, 2. April 2024

Die Krebsregister nach § 65c SGB V geben die oBDS-Schnittstelle gemeinsam frei; das beschleunigt die deutschlandweite Krebsregistrierung. Die Schnittstelle dient Ärztinnen und Ärzten zur Übermittlung von onkologischen Behandlungsinformationen an ihr zuständiges Landeskrebsregister. Treffen Sie die Plattform § 65c auf der DMEA vom 9. bis 11. April 2024 in Berlin und informieren Sie sich dort persönlich.

Länderübergreifende Schnittstellenabnahme

Die klinischen Krebsregister der Bundesländer prüfen eine entwickelte bzw. aktualisierte oBDS-Schnittstelle gemeinsam und geben sie anschließend zentral frei. Die länderübergreifende Schnittstellenabnahme soll mögliche Fehlerquellen in der Entwicklung der oBDS-Schnittstelle ausräumen, bevor meldepflichtige Einrichtungen damit ihre Krebsregistermeldungen durchführen. Softwarehersteller können an dem Verfahren bereits seit Frühjahr 2023 teilnehmen und viel Zeit ersparen, weil individuelle Abnahmen mit einzelnen Landeskrebsregistern stark vereinfacht werden. Seit der Einführung der Schnittstellenabnahme haben mehr als 30 Softwarehersteller das Abnahmeverfahren begonnen. Eine Liste der erfolgreich abgenommenen Softwaresysteme wird auf der Webseite der Plattform § 65c veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert.

„Wir sind stolz, dass wir trotz der dezentralen Krebsregisterstrukturen nun ein weiteres bundesweit einheitliches und strukturiertes Verfahren schaffen. Erste Rückmeldungen der Softwarehersteller bestätigen uns, dass wir mit der länderübergreifenden Schnittstellenabnahme genau richtigliegen“ – sagt Kerstin Weitmann, Sprecherin der Plattform § 65c und Koordinatorin der Zentralstelle der Krebsregistrierung des Krebsregisters Mecklenburg-Vorpommern.

Nicht nur die Softwarehersteller profitieren von dem neuen Verfahren, sondern auch die über eine Schnittstelle meldenden Praxen und Kliniken. Durch die schnellere Bereitstellung der oBDS-Schnittstelle im eigenen Dokumentationssystem können Ärztinnen und Ärzte ihrer Meldepflicht einfacher nachkommen. Auf der Website der Plattform § 65c können sich Einrichtungen informieren, ob für ihr Dokumentationssystem bereits eine abgenommene oBDS-Schnittstelle zur Verfügung steht.

Schnittstelle für die Krebsregistermeldung

Der bundeseinheitliche onkologische Basisdatensatz (oBDS) regelt die standardisierte Tumordokumentation und Krebsregistrierung in Deutschland. Seine Vorgaben tragen dazu bei, Krebserkrankungen einheitlich und nach aktuellen medizinischen Erkenntnissen zu erfassen. Ziel ist es, über die realitätsnahe Abbildung der onkologischen Versorgungssituation bundesweit eine valide Datengrundlage für Datenauswertungen und Forschungszwecke zu erreichen. Der Basisdatensatz wird durch das oBDS-XML-Schema formalisiert. Seine technische Umsetzung, die so genannte oBDS-Schnittstelle, ermöglicht die elektronische Krebsregistermeldung aus dem Dokumentationssystem einer Behandlungseinrichtung. Die aktuelle oBDS-Version ist 3.0.2. Daten, die im Format der Vorgängerversionen ADT/GEKID 2.x.x übermittelt werden, nehmen die Krebsregister nur noch bis zum 30. Juni 2024 an.

„Inhaltliche und technische Vorgaben gehen Hand in Hand. Interoperabilität funktioniert nur, wenn wir uns verstehen. Technische Vorgaben müssen so beschrieben werden, dass sie auch von technischen Laien hinterfragt werden können. Umgekehrt ist es auch wichtig, dass inhaltliche Vorgaben so definiert sind, dass sie technisch korrekt abgebildet werden können. Die Vorgaben des oBDS sind im Interoperabilitäts-Navigator INA der gematik öffentlich verfügbar und transparent einsehbar. Mit diesem Standard werden wir es schaffen, unnötige Doppeldokumentationen abzubauen und die Krebsregistermeldung weiter zu vereinfachen“ – sagt Tobias Hartz, Sprecher der Plattform § 65c und Geschäftsführer des Klinischen Krebsregisters Niedersachsen.

Umsetzungsleitfaden zur Krebsregister-Schnittstelle

Damit klinische Krebsregister Daten im Format des oBDS verarbeiten können, müssen Softwarehersteller von Praxisverwaltungs-, Klinikinformations-, Tumordokumentations- und Pathologieinformationssystemen in der Lage sein, Daten in diesem Format bereitzustellen. Dafür gibt es über den Datenstandard hinausgehende Beschreibungen zur Implementation, die von der Plattform § 65c im Umsetzungsleitfaden bereitgestellt werden.

„Krebsregistrierung ist kein Selbstzweck. Unser Ziel ist es, die Krebsversorgung für Patientinnen und Patienten mithilfe von Daten zu verbessern. Mit dem Angebot der oBDS-Schnittstelle in den Dokumentationssystemen meldepflichtiger Einrichtungen kann die flächendeckende klinisch-epidemiologische Krebsregistrierung in Deutschland einen großen Schritt nach vorne machen. Dafür brauchen wir die Unterstützung aller Beteiligten“ – so Kerstin Weitmann.

Logo der Plattform § 65c.

Alle Informationen, die für die Entwicklung wichtig sind: https://plattform65c.atlassian.net/wiki/spaces/UMK/overview

Plattform § 65c
Die Plattform § 65c ist ein Expertengremium, welches einen dauerhaften fachlichen Austausch der klinischen Krebsregister nach § 65c SGB V gewährleistet. Sie wurde 2015 mit Zustimmung der Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) von der Ad hoc AG zur Umsetzung des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes (KFRG) eingesetzt und ist als „Sonstiges Gremium“ der Gesundheitsministerkonferenz ausgewiesen. Dr. Kerstin Weitmann (Krebsregister Mecklenburg-Vorpommern, Zentralstelle der Krebsregistrierung (ZKR)) und Dipl.-Math. Tobias Hartz (Geschäftsführer des Klinischen Krebsregisters Niedersachsen) haben aktuell die Sprecherschaft inne.
Die Landeskrebsregister sind gemäß § 65c Absatz 1a SGB V für die Organisation eines einheitlichen Datenformats und entsprechender Schnittstellen zur Annahme, Verarbeitung und Weiterleitung der Daten zuständig. Deshalb haben sie das IT-Netzwerk der Plattform § 65c beauftragt, den Umsetzungsleitfaden zu erstellen, zu aktualisieren und herauszugeben. Das IT-Netzwerk arbeitet dabei eng mit der ADT, der GEKID und der AG-Daten (https://basisdatensatz.de) zusammen.

Pressekontakt
Plattform der § 65c-Register
Koordinierungsstelle
Lea Pflugradt
Klinische Krebsregister Sachsen-Anhalt gGmbH
Doctor-Eisenbart-Ring 2
39120 Magdeburg
Tel.: 0151 11467090
E-Mail: koordinierungsstelle@plattform65c.de
Website: https://plattform65c.de

Besuchen Sie die Plattform § 65c auf der DMEA
im Verbände-Pavillon
Halle 3.2 A-106
9.-11. April 2024

Zehn Jahre KFRG

Am 20. November 2023 eröffnete Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach die Jubiläumsveranstaltung Gemeinsam zum Erfolg: Ein Datenschatz für die onkologische Forschung und Versorgung in Deutschland.

Die Feierlichkeiten fanden in der Kaiserin-Friedrich-Stiftung in Berlin statt und markierten das zehnjährige Jubiläum des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes (KFRG), welches im Jahr 2013 in Kraft trat.

Ausgerichtet wurde die Veranstaltung von den Mitinitiatoren des Nationalen Krebsplans – der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren e. V. (ADT), der Deutschen Krebsgesellschaft e. V. (DKG) und der Deutschen Krebshilfe – gemeinsam mit den Landeskrebsregistern (Plattform § 65c), dem Zentrum für Krebsregisterdaten am Robert Koch-Institut (ZfKD), der Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland e. V. (GEKID) und dem Deutschen Netzwerk für Versorgungsforschung e. V. (DNVF).

Teilnehmende der Jubiläumsveranstaltung anlässlich der zehnjährigen Geschichte des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes am 20. November 2023 in Berlin

Mit Begeisterung ging es über die Bilanz der Erfolge der ersten zehn Jahre zu einem spannenden Blick in die Zukunft evidenzbasierter klinischer Forschung und Versorgung.

Das KFRG gab den rechtlichen Rahmen zum flächendeckenden Aufbau der klinischen Krebsregister in allen Bundesländern. Die klinischen Krebsregister erfassen Daten zu Krebsdiagnose, Therapie und Nachsorge. Sie verarbeiten die Daten, werten sie aus, veröffentlichen diese und stellen sie für Forschung, Qualitätssicherung und Politik zur Verfügung.

Zahlreiche Vorträge und Podiumsdiskussionen gaben den Teilnehmerinnen und Teilnehmern einen umfassenden Überblick über die Arbeit, Innovationen und Entwicklungen der Krebsregistrierung in Deutschland. Hierbei wurden auch Potenziale aufgezeigt, die für die Zukunft noch verbessert werden können. Dazu zählen die Anpassung der Vergütung für meldepflichtige Ärzte und Ärztinnen, der verbesserte Zugang zu den Krebsregisterdaten für Forschende sowie die Schaffung von Schnittstellen, um eine sektorenübergreifende Meldetätigkeit aller an der Krebsversorgung beteiligten Einrichtungen zu erreichen.

„Mit der deutschlandweiten Erfassung von Krebsfällen haben wir einen einzigartigen Datenschatz geschaffen. Die Daten zu beispielsweise Therapie und Verlauf machen erfolgreiche Behandlungsmethoden sichtbar und bringen die Forschung voran. Die Krebsregister kommen so Patientinnen und Patienten unmittelbar zugute und zeigen, wie Datennutzung – auch sensibler Daten – moderne Medizin ermöglicht. Auf diesem Weg gehen wir mit unseren Digitalgesetzen konsequent weiter, um die Forschung und Versorgung in Deutschland zu verbessern und weiter auszubauen. Durch die geplante elektronische Patientenakte können die Krebsregisterdaten in Zukunft sowohl für Forschung als auch für die Behandlung mit künstlicher Intelligenz viel umfassender genutzt werden.“

Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach

Landeskrebsregister durch Plattform § 65c vertreten

Dr. Alice Nennecke (Hamburgisches Krebsregister als Sprecherin der Ad hoc-AG der Länder) und Tobias Hartz (Klinisches Krebsregister Niedersachsen als Sprecher der Plattform § 65c) informierten über das Thema Klinische Krebsregister in den Ländern – Stand der Umsetzung und regionale Aufgaben und Vernetzung.

Tobias Hartz und Dr. Alice Nennecke

Dr. Alice Nennecke skizzierte zunächst die frühen Schritte der Krebsregistrierung und den langen Weg, rechtliche Grundlagen für den Ausbau der klinischen Krebsregistrierung zu schaffen – all dies mit maßgeblicher Einbeziehung der Länder. Ihr Dank ging an die Kolleginnen und Kollegen den Ministerien für den immer fruchtbaren und vertrauensvollen Diskurs. Im Weiteren hob sie die Bedeutung der Krebsregistrierung und des KFRG hervor:

„In einem föderal organisierten Staat mit einer Bevölkerung von 82 Millionen und einem stark sektoral organisierten Gesundheitswesen, ohne zentrale Verschreibungs- und Krankenhausdiagnosedatenbanken (wie in Skandinavien oder Großbritannien), jedoch mit einer Geschichte größter Skepsis gegen staatlich organisierte personenbezogene Datensammlungen, ist das Vorhaben, eine flächendeckende klinische Krebsregistrierung mit vergleichbaren Daten aufzubauen und zu führen europaweit einzigartig!“

Tobias Hartz griff in seinem Vortrag die im Rahmen einer Posterausstellung präsentierten Aufgaben und Erfolge der Landeskrebsregister auf. Beider Resümee:

„Der heute existierende und von den Landeskrebsregistern erfasste Datenschatz ist ein gelungenes Beispiel funktionierender Digitalisierung und sektorenübergreifender Aktivität im Gesundheitswesen.“

Vorträge aus den Landeskrebsregistern

  1. Klinische Krebsregister in den Ländern – Stand der Umsetzung und regionale Aufgaben und Vernetzung
  2. Krebsregisterdaten zusammenführen und intelligent nutzen: Innovationsprojekte für Künstliche Intelligenz
    – Zusammenführen und Validieren von Krebsregisterdaten durch KI-Verfahren (ZuVaKI)
    – KI-unterstützte, versorgungsnahe Nutzung von Krebsregisterdaten (AI-CARE)
    – TextMining von Meldungstexten für einheitliche Klassifikationen (TeMeK)

Einige Vorträge der Veranstaltung stehen auf der Tagungswebsite „Gemeinsam zum Erfolg“ zur Verfügung.

Poster zum Stand der Krebsregistrierung

Um Prof. Dr. Karl Lauterbach die Arbeit und Erfolge der ersten zehn Jahre nach Inkrafttreten des KFRG anschaulich zu machen, führten die Landeskrebsregister mittels einer Posterausstellung durch ihre wichtigsten Themen. Die Poster sind hier einsehbar:

DMEA 2023 – wir waren dabei

Die klinischen Krebsregister waren auf der DMEA 2023, dem Event für Digital Health, vertreten.

DMEA – Connecting Digital Health 2023

Die klinischen Krebsregister, vertreten durch die Plattform § 65c, präsentierten sich auf der DMEA 2023. Unsere Themen waren

  • die klinisch-epidemiologische Krebsregistrierung
  • der bundeseinheitliche onkologische Basisdatensatz (oBDS) und
  • die bundeseinheitliche Schnittstellenabnahme für Softwarehersteller
Krebsregistermeldung: standardisiert . digital . interoperabel
Poster der Plattform § 65c für die DMEA 2023

Save the Date

DMEA 2024
9.-11. April 2024
www.dmea.de

Plattform § 65c –
Zusammenschluss der Landeskrebsregister

Die Plattform § 65c ist der bundesweite Zusammenschluss der klinischen Krebsregister nach § 65c SGB V. Als Expertengremium sichert sie den dauerhaften fachlichen Austausch unter den klinischen Krebsregistern für eine einheitliche und flächendeckende klinische Krebsregistrierung in Deutschland.

Homepage der Platform § 65c

Länderübergreifende Abnahme der oBDS-Schnittstelle für Softwarehersteller

Abstraktes Bild von Knotenpunkten in einem Netzwerk in Lila.

Die Landeskrebsregister nach § 65c SGB V geben die oBDS-Schnittstelle gemeinsam frei. Die länderübergreifende Schnittstellenabnahme beschleunigt die deutschlandweite Krebsregistrierung und schafft weitere Vorteile.

Grafische Darstellung des mehrstufigen Prozesses für die länderübergreifende Schnittstellenabnahme zwischen Softwarehersteller und Plattform § 65c

Länderübergreifende Schnittstellenabnahme

Mussten Softwarehersteller ihre entwickelte bzw. aktualisierte Schnittstelle bisher durch jedes Krebsregister separat abnehmen lassen, greift ab 1. März 2023 die länderübergreifende Schnittstellenabnahme der § 65c-Krebsregister.

Die klinischen Krebsregister prüfen eine entwickelte bzw. aktualisierte oBDS-Schnittstelle gemeinsam und geben sie dann zentral frei. So sparen Softwarehersteller zukünftig Zeit, da individuelle Abnahmen mit einzelnen Landeskrebsregistern stark vereinfacht werden. Die Abnahmen sollen mögliche Fehlerquellen in der Entwicklung ausräumen, bevor meldepflichtige Einrichtungen eine Krebsregistermeldung vornehmen können.

Von dem einheitlichen Vorgehen profitiert auch die flächendeckende Krebsregistrierung in Deutschland, da Ärztinnen und Ärzte über die schnellere Bereitstellung der oBDS-Schnittstelle im eigenen Dokumentationssystem einfacher ihrer gesetzlichen Meldepflicht an ihr zuständiges Krebsregister nachkommen können.

Schnittstelle für die Krebsregistermeldung

Der bundeseinheitliche onkologische Basisdatensatz (oBDS) regelt die standardisierte Tumordokumentation und Krebsregistrierung in Deutschland. Seine Vorgaben tragen dazu bei, Krebserkrankungen einheitlich und nach aktuellen medizinischen Erkenntnissen zu erfassen. Ziel ist es, über die realitätsnahe Abbildung der onkologischen Versorgungssituation bundesweit eine valide Datengrundlage für Datenauswertungen und Forschungszwecke zu erreichen.

Der oBDS als Grundlage für die Krebsregistermeldung legt die Informationen fest, die von meldepflichtigen Einrichtungen an ihr zuständiges Krebsregister zu melden sind. Dazu gehören Informationen zur Diagnose, Diagnosesicherung, Therapie, Nachsorge sowie Angaben im Falle eines Todes.

Der Basisdatensatz wird durch das technische oBDS-XML-Schema ergänzt und konkretisiert. Seine technische Umsetzung, die so genannte oBDS-Schnittstelle, ermöglicht die elektronische Krebsregistermeldung aus dem Dokumentationssystem einer Behandlungseinrichtung. Voraussetzung ist, dass Softwarehersteller entsprechende Erfassungsformulare und die oBDS-Schnittstelle in ihrem System bereitstellen.

Alle Unterlagen, die für die Entwicklung wichtig sind, finden Softwarehersteller von Praxisverwaltungs-, Klinikinformations-, Tumordokumentations- und Pathologieinformationssystemen auf diesen Seiten:

Logo der Plattform § 65c

Die Plattform § 65c ist der bundesweite Zusammenschluss der klinischen Krebsregister nach § 65c SGB V. Als Expertengremium sichert sie den dauerhaften fachlichen Austausch unter den klinischen Krebsregistern für eine einheitliche und flächendeckende klinische Krebsregistrierung in Deutschland.

Logo des oBDS

Der oBDS wurde von ADT und (ehemals) GEKID im März 2008 verabschiedet und im Februar 2014 aktualisiert. Im Jahr 2021 ist der Basisdatensatz erneut überarbeitet worden; die Neufassung wurde im Juli 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Telefonistin mit Headset

Haben Sie Fragen zu der länderübergreifenden Schnittstellenabnahme? Ihr Kontakt:

Koordinierungsstelle der Plattform § 65c
Lea Pflugradt
Klinische Krebsregister Sachsen-Anhalt gGmbH
Doctor-Eisenbart-Ring 2
39120 Magdeburg
l.pflugradt@plattform65c.de

Manual PLUS

Eine Person tippt auf ein digitales Formular-Symbol

Dokumentationsstandards und -regeln sind notwendig, um eine wirksame Aussagekraft flächendeckend für alle Bundesländer zu erreichen. Das Manual der Krebsregistrierung ist dabei ein wichtiges Handbuch und dient sowohl bei der Harmonisierung von Prozessen als auch bei der Dokumentation als Nachschlagewerk. In das Manual eingegangen sind die ersten Beschlüsse der Plattform § 65c.

Weitere Beschlüsse im Bereich der Dokumentation sind jedoch notwendig, um ergänzende Erläuterungen oder noch nicht geklärte Sachverhalte für ein einheitliches Vorgehen zu beschreiben. Auch können neue Erkenntnisse oder neue medizinische Sachverhalte zu neuen Dokumentationsregeln führen.

Das Wissen um diese Regeln ist sowohl für die einheitliche Dokumentation innerhalb der Krebsregister als auch für alle Melderinnen und Melder wichtig, um aussagekräftige Meldungen an das Krebsregister senden zu können.

Auf der Seite der Plattdorm § 65c finden Sie regelmäßig die Beschlüsse des Doku-Netzwerks der Plattform § 65c.

Plattform § 65c

Die Plattform § 65c ist ein Expertengremium, welches einen dauerhaften fachlichen Austausch der klinischen Krebsregister nach § 65c SGB V gewährleistet. Sie wurde 2015 mit Zustimmung der Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) von der Ad hoc AG zur Umsetzung des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes eingesetzt und ist als „Sonstiges Gremium“ der Gesundheitsministerkonferenz ausgewiesen.

Mitglieder der Plattform sind jeweils eine Vertreterin und ein Vertreter der von den Ländern benannten Krebsregister gemäß § 65c SGB V. Aktuell ist KKN-Geschäftsführer Tobias Hartz Sprecher der Plattform – zuammen mit Kerstin Weitmann vom Krebsregister Mecklenburg-Vorpommern.

Die Plattform ist mit der Koordinierungsstelle am Krebsregister Sachsen-Anhalt, der intern gewählten Sprecherin und dem intern gewählten Sprecher, den beiden Netzwerken (IT-Netzwerk und Doku-Netzwerk) und den zahlreichen temporären Arbeitsgruppen ein fester Bestandteil der flächendeckenden klinischen Krebsregistrierung, und wird auch als solcher von außen wahrgenommen.

Kontakt zu der Plattform

Plattform der § 65c-Register – Koordinierungsstelle
Klinische Krebsregister Sachsen-Anhalt gGmbH
Doctor-Eisenbart-Ring 2
39120 Magdeburg
0151 11467090
koordinierungsstelle@plattform65c.de

oBDS-Schnittstelle 3.0.0 veröffentlicht

PRESSEMITTEILUNG PLATTFORM § 65c –

Die neue oBDS-Schnittstelle 3.0.0 (ehemals ADT-GEKID-Schnittstelle) ist für die Implementierung in Praxisverwaltungs-, Klinikinformations-, Tumordokumentations- und Pathologieinformationssysteme freigegeben. Sie dient Einrichtungen für die verpflichtende Krebsregistermeldung aus dem eigenen Dokumentationssystem – und erspart ihnen die doppelte Erfassung in den Meldeportalen der Landeskrebsregister.

Magdeburg, 1. März 2022

Krebsregistermeldung:
Version 3.0.0 der Schnittstelle des bundeseinheitlichen onkologischen Basisdatensatzes veröffentlicht – Implementierung ab sofort möglich

Die neue Schnittstellenversion 3.0.0 des bundeseinheitlichen onkologischen Basisdatensatzes ist für die Implementierung in Praxisverwaltungs-, Klinikinformations-, Tumordokumentations- und Pathologieinformationssysteme freigegeben.

Die Schnittstelle dient Ärztinnen und Ärzten für die verpflichtende Meldung von onkologischen Behandlungsinformationen an ihr zuständiges Landeskrebsregister. Einrichtungen, die bereits eine Schnittstelle nutzen oder sie zukünftig einsetzen wollen, sollten jetzt ihre Softwarehersteller ansprechen. Die Änderungen gelten ab Herbst 2022 verbindlich.

Neufassung des bundeseinheitlichen onkologischen Basisdatensatzes

Die Schnittstelle des bundesweit einheitlichen onkologischen Basisdatensatzes, kurz oBDS-Schnittstelle, ermöglicht die Meldung von Informationen zu onkologischen Diagnosen und Behandlungen direkt aus dem Dokumentationssystem der Leistungserbringenden und vermeidet somit eine Doppeldokumentation. Die neue Schnittstellenfassung 3.0.0 berücksichtigt die am 12. Juli 2021 im Bundesanzeiger veröffentlichte ebenfalls neue Version des einheitlichen onkologischen Basisdatensatzes und seine organspezifischen Ergänzungsmodule.

„Mit der Neufassung des Basisdatensatzes wurde die Erfassung und Übermittlung von klinisch bedeutsamen Inhalten aufseiten der Behandlungseinrichtungen verbessert. Indem die Tumordaten in den Landeskrebsregistern das Krankheitsgeschehen noch besser abbilden, erhöhen sich das Datennutzungspotenzial und der Datennutzen“ – erklärt Dr. Anett Tillack, Sprecherin der Plattform § 65c und Geschäftsführerin des Landeskrebsregisters Berlin und Brandenburg.

Die Daten kommen dem Zentrum für Krebsregisterdaten beim Robert Koch-Institut zugute, denn das Zentrum wertet zukünftig neben epidemiologischen auch die klinischen Daten aller Landeskrebsregister aus. Grundlage dafür ist das neue Gesetz zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten vom 31. August 2021, dessen erste Phase im Jahr 2022 startet.

Krebsbehandlung: Meldepflicht von Ärztinnen und Ärzten

Leistungserbringende, die Patientinnen und Patienten mit Krebs behandeln, sind gesetzlich verpflichtet, Informationen zur Krebsbehandlung an ihr zuständiges Landeskrebsregister zu melden. Ist eine oBDS-Schnittstelle im eigenen Dokumentationssystem integriert, können die Meldenden darüber ganze Meldungspakete generieren und an ihr Landeskrebsregister übermitteln.

Die neue oBDS-Schnittstelle bietet mehr Strukturen und Vorgaben sowie regulierte Freiheitsgrade. Damit werden Ärztinnen und Ärzte bei der Erfassung besser unterstützt, was im Umkehrschluss nachträgliche Rückfragen durch die Landeskrebsregister reduziert.

„Die neue oBDS-Schnittstelle bedeutet für die bundesweite Krebsregistrierung verlässlichere Daten. Die Behandlungseinrichtungen haben weniger Aufwand, denn sie kommen mithilfe ihres eigenen Dokumentationssystems ihrer Meldepflicht nach und sparen eine doppelte Erfassung in den Meldeportalen der Landeskrebsregister“ – erläutert Dipl.-Math. Tobias Hartz, Sprecher der Plattform § 65c und Geschäftsführer des Klinischen Krebsregisters Niedersachsen.

Softwareindustrie: Umsetzungsleitfaden mit Hinweisen, Definitionen und Beispieldatensätzen für die Implementierung ab sofort verfügbar

Softwarehersteller von Praxisverwaltungs-, Klinikinformations-, Tumordokumentations- und Pathologieinformationssystemen können ab sofort die neue oBDS-Schnittstelle 3.0.0 in ihren Systemen implementieren. Ein webbasierter Umsetzungsleitfaden ergänzt das XML-Schema und unterstützt Softwarehersteller bei der Integration.

Die Landeskrebsregister werden ab Herbst 2022 in der Lage sein, Meldungen nach der Version 3.0.0 entgegenzunehmen. Nach einer Übergangszeit werden ältere Versionen nicht mehr angenommen.

„Mit der Integration der oBDS-Schnittstelle in den verschiedenen Dokumentationssystemen ebnen Softwarehersteller den Weg für die verpflichtende Krebsregistermeldung von onkologisch tätigen Ärztinnen und Ärzten. Wir rufen die Softwareindustrie auf, die neue Schnittstelle zu integrieren und diese ihren Kundinnen und Kunden anzubieten. Nur durch die Schaffung optimaler Meldewege können die Ziele der flächendeckenden klinisch-epidemiologischen Krebsregistrierung erreicht und sichergestellt werden. Hier ist das aktive Mitwirken der Softwarehersteller von Praxisverwaltungs-, Klinikinformations-, Tumordokumentations- und Pathologieinformationssystemen unerlässlich“, betont Dr. Tillack.

oBDS-Schema 3.0.0

Nachdem der aktualisierte Basisdatensatz am 12. Juli 2021 im Bundesanzeiger publiziert wurde, startete in stufenweiser Abstimmung die Kommentierungsphase des XML-Schemas 3.0.0 und des Umsetzungsleitfadens. Hierzu waren sowohl die Landeskrebsregister als auch die Softwarehersteller direkt angesprochen, ihre Expertise einzubringen. Mit Veröffentlichung der Version 3.0.0 trägt die Schnittstelle den neuen Namen „oBDS-Schnittstelle“; vorher war sie unter der Bezeichnung „ADT-GEKID-Schnittstelle“ bekannt.

Das finalisierte XML-Schema mit dem webbasierten Umsetzungsleitfaden finden Softwarehersteller auf folgender Seite: basisdatensatz.de.

Hintergrundinformationen – Plattform § 65c
Die Plattform § 65c ist ein Expertengremium, welches einen dauerhaften fachlichen Austausch der klinischen Krebsregister nach § 65c SGB V gewährleistet. Sie wurde 2015 mit Zustimmung der Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) von der Ad hoc AG zur Umsetzung des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes (KFRG) eingesetzt und ist als „Sonstiges Gremium“ der Gesundheitsministerkonferenz ausgewiesen. Dr. Anett Tillack (Geschäftsführerin des Klinischen Krebsregisters für die Länder Brandenburg und Berlin) und Dipl.-Math. Tobias Hartz (Geschäftsführer des Klinischen Krebsregisters Niedersachsen) haben aktuell die Sprecherschaft inne.

Die Landeskrebsregister sind gemäß § 65c Absatz 1a SGB V für die Organisation eines einheitlichen Datenformats und entsprechender Schnittstellen zur Annahme, Verarbeitung und Weiterleitung der Daten zuständig. Deshalb haben sie das IT-Netzwerk der Plattform § 65c beauftragt, den Umsetzungsleitfaden zu erstellen, zu aktualisieren und herauszugeben. Das IT-Netzwerk arbeitet dabei eng mit der ADT, der GEKID und der AG-Daten der Plattform zusammen.

Kontakt
Plattform der § 65c-Register
Koordinierungsstelle
Lea Pflugradt
Klinische Krebsregister Sachsen-Anhalt gGmbH
Doctor-Eisenbart-Ring 2
39120 Magdeburg
0151 11467090
l.pflugradt@plattform65c.de
https://plattform65c.de/

Pressemitteilung als PDF herunterladen „Version 3.0.0 der Schnittstelle des bundeseinheitlichen onkologischen Basisdatensatzes veröffentlicht – Implementierung ab sofort möglich“

Hier erklärt das Melderschulungsteam des KKN die Neuerungen des einheitlichen onkologischen Basisdatensatzes in der Version 3.0.0 in einem Video – Umstellung des Melderportals ab Oktober 2022

Umsetzungsleitfaden als webbasierte Version