Abnahme der oBDS-Schnittstelle

Abstraktes Netzwerk aus verbundenen Punkten in verschiedenen Farben
Infografik, die den Abnahmeprozess für die oBDS-Schnittstelle zeigt. Auf der einen Seite sind die Aufgaben der Meldenden dargestellt, auf der anderen Seite die Aufgaben des KKN.

Bevor Sie als Meldende erstmalig ein Meldungspaket mit der oBDS-Version 3.x.x an uns übermitteln, muss eine Schnittstellenabnahme durch das KKN erfolgen. Damit wollen wir sicherstellen, dass sich durch die umfangreichen Änderungen keine systematischen Fehler in die Meldungen einschleichen.

Die Schnittstellenabnahme erfolgt innerhalb Ihrer Einrichtung einmal pro eingesetztem Tumordokumentationssystem, aus dem Sie Meldungen an das KKN übermitteln. Das heißt nur eine Schnittstellenmelderin oder Schnittstellenmelder bzw. eine Absenderin oder ein Absender aus Ihrer Einrichtung muss die Abnahme für das jeweilige Dokumentationssystem durchführen.

Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Dokumentationssystem schon das neue Format unterstützt, wenden Sie sich bitte an Ihren Softwarehersteller.

Der Abnahmeprozess – Ihre Aufgaben

Schritt 1:
Kontaktaufnahme über obds@kk-n.de

Stimmen Sie sich innerhalb Ihrer Einrichtung ab, wer die Abnahme durchführen soll.
Melden Sie sich zwei Wochen vor der gewünschten Abnahme bei uns.
Für die Abnahme schreiben Sie eine E-Mail an obds@kk-n.de.
Teilen Sie in Ihrer E-Mail Ihre Melder-/Absender-ID mit.
Beachten Sie, dass nur eine Melderin oder ein Melder bzw. eine Absenderin oder ein Absender aus Ihrer Einrichtung die Abnahme für ein Dokumentationssystem durchführen muss.

Schritt 3:
Übermittlung des Meldungspaketes

Nachdem wir Sie für die Übermittlung von Daten mit der oBDS-Version 3.0.0 freigeschaltet hatten, übermitteln Sie uns zwischen 10 und 100 Meldungen (Echtdaten aus Ihrem Primärsystem).
Dieses Meldungspaket soll alle für Sie typischen Meldungstypen wie Diagnose-, Verlaufs-, Therapie-, Pathologiemeldungen, Meldungen zu Tumorkonferenzen etc. beinhalten.
Wichtig: Bitte berücksichtigen Sie hier auch schon die neuen Felder. Nur so kann sichergestellt werden, dass diese zukünftig korrekt übermittelt werden.
Während der Prüfung dieser Meldungen (vgl. Schritt 4) pausieren Sie mit weiteren Übermittlungen.
Erst nach unserer Rückmeldung zu den Prüfungsergebnissen sind weitere Aktionen Ihrerseits möglich und erforderlich.

Schritt 5:
Evtl. Korrekturschleife

Sollten Korrekturen innerhalb der Meldungen erforderlich sein, erhalten Sie Korrekturnachfragen von uns mit der Bitte, diese zu bearbeiten und die jeweiligen Meldungen erneut zu übermitteln.
Es kann darüber hinaus vorkommen, dass Ihr Softwarehersteller die Entwicklung noch einmal nachbessern muss. Sollte dem so sein, bekommen Sie eine ausführliche Rückmeldung von uns. In diesem Fall beginnt der Abnahmeprozess nach den Fehlerbehebungen wieder von vorne.

Der Abnahmeprozess – Unsere Aufgaben

Schritt 2:
Terminvereinbarung

Wir melden uns bei Ihnen, um einen Termin zur Schnittstellenabnahme zu vereinbaren.
Anschließend schalten wir Sie für die Datenübermittlung mit der oBDS-Version 3.0.0 frei.

Schritt 4:
Prüfung des Meldungspaketes

Nachdem Sie uns Ihre Meldungen übermittelt haben, prüfen wir diese systematisch. Wir melden uns bei Ihnen mit den Prüfungsergebnissen und den gegebenenfalls erforderlichen Korrekturen.

Schritt 6:
Abnahme, Bestätigung & Freischaltung

Sind alle Prozessschritte erfolgreich gelaufen, folgt die offizielle Schnittstellenabnahme. Sie erhalten von uns eine entsprechende Bestätigung; danach können Sie offiziell Daten mit der neuen oBDS-Version 3.0.0 an das KKN übermitteln.
Auch die weiteren Melderinnen und Melder in Ihrer Einrichtung, die dasselbe Dokumentationssystem nutzen, schalten wir für die Übermittlung mit der neuen oBDS-Version 3.0.0 frei.

Hintergrund

Das KKN nutzt – wie alle anderen Landeskrebsregister auch – den standardisierten onkologischen Basisdatensatz – kurz oBDS: Der oBDS definiert einen bundesweit einheitlichen Standard für alle Tumorarten und schafft die Voraussetzung für eine vergleichbare Erfassung und Auswertung.

Der Basisdatensatz beinhaltet neben festgelegten Gruppen wie „Patienten Stammdaten“, „Diagnose“ und „TNM-Klassifikation“ auch organspezifische Ergänzungsmodule wie „Kolorektales Karzinom“, „Malignes Melanom“, „Mammakarzinom“ und „Prostatakarzinom“.

Eine aktualisierte Fassung des Basisdatensatzes wurde am 12.07.2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Mit der Neufassung gingen Änderungen in der Tumordokumentation einher, die eine bessere Erfassung und Übermittlung von klinisch bedeutsamen Inhalten seitens der Behandlungseinrichtungen ermöglichen. Mit den Tumordaten lässt sich das Krankheitsgeschehen in den Landeskrebsregistern noch genauer abbilden; dies wiederum verbessert den Datennutzen.

Damit Ärztinnen und Ärzte sowie Einrichtungen Krebsdaten gemäß dem Basisdatensatz an ihr zuständiges Landeskrebsregister übermitteln können, wurde die oBDS-Schnittstelle (ehemals ADT/GEKID-Schnittstelle) erstellt. Der Basisdatensatz ist in der oBDS-Schnittstelle hinterlegt. Mithilfe der Schnittstelle werden Meldungspakete (XML-Dateien) aus dem in der Einrichtung vorliegenden Tumordokumentations-, Klinikinformations-, Praxisverwaltungs- oder Pathologieinformationssystem generiert.

Neben der Neufassung des Basisdatensatzes gab es auch eine Neufassung der Schnittstelle – diese liegt jetzt in der Version 3.0.0 vor.

Mit der verpflichtenden Schnittstellenabnahme durch das KKN wollen wir sicherstellen, dass sich durch die umfangreichen Änderungen keine systematischen Fehler in die Meldungen einschleichen.

Das KKN nimmt nur noch die 3.x.x-oBDS-Versionen entgegen.
Daten mit den Vorgängerversionen 2.2.1, 2.2.0, 2.1.3, 2.1.2, 2.1.1 konnten bis 30.06.2024 an das KKN übermittelt werden.

Ein Zeigefinder drückt auf die digitale Wiedergabetaste, als Symbol für das Schulungsvideo zum oBDS.

oBDS – Neuerungen des einheitlichen onkologischen Basisdatensatzes in der Version 3.0.0 in einem Video – erklärt vom KKN-Melderschulungsteam.

Die Umstellung des Melderportals erfolgte Mitte Dezember 2022.

Fristablauf

Die Zeit ist um. Die Landeskrebsregister nehmen ab dem 1. Juli 2024 nur noch Meldungspakete im oBDS-Format und in den Versionen 3.x.x an.

Die aktuelle oBDS-Version ist 3.0.2.

Daten im Format der Vorgängerversionen ADT/GEKID 2.x.x können die Krebsregister nach § 65c SGB V nicht mehr entgegennehmen.

Die Softwarehersteller wurden durch die Koordinierungsstelle der Plattform § 65c bereits frühzeitig informiert und zur Implementierung der oBDS-Schnittstelle in ihre Systeme aufgerufen. Eine Übersicht der von den Landeskrebsregistern bereits abgenommenen Schnittstellen wird von der Plattform § 65c gepflegt.

Sollte die Umstellung des von Ihnen verwendeten Dokumentationssystems auf das neue oBDS-Format noch nicht geplant oder erfolgt sein, kontaktieren Sie dazu bitte umgehend den zuständigen Softwarehersteller und nehmen Sie auch zu uns Kontakt auf.

Erweiterungen & Ergänzungen

Am 1. November 2023 wurde die Schemaversion oBDS 3.0.2 für den onkologischen Basisdatensatz veröffentlicht. Diese Version enthält zwei kleinere, abwärtskompatible Anpassungen:

  • Erweiterung der zulässigen ICD-10-Versionen über das Jahr 2023 hinaus
  • Ergänzung der Diagnosesicherungen 7.1-3 und 8 nach ENCR.

Die Landeskrebsregister werden diese Version spätestens ab dem 1. Januar 2024 annehmen können.

Hand drückt auf die Wiedergabetaste, um Projekte zu starten oder zu initiieren.

oBDS – Neuerungen des einheitlichen onkologischen Basisdatensatzes in der Version 3.0.0 in einem Video – erklärt vom KKN-Melderschulungsteam.

Meldungsübermittlung aus Primärsystemen

Viele Primärsysteme (Kranken­haus­informations­systeme, Praxis­verwaltungs­systeme, Therapie­planungs­systeme, Tumor­dokumentations­systeme, Pathologie­informations­systeme) bieten bereits eine Export-Schnittstelle nach oBDS für die Meldung an die klinischen Krebsregister an. Das KKN unterstützt Sie gerne bei der Übermittlung von Meldungspaketen, die aus einem Primärsystem erzeugt wurden.

Telefonistin mit Headset.

Fragen? Wir beraten Sie gern.

E-Mail: obds@kk-n.de

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, an unseren Melderschulungen teilzunehmen.

Bundeseinheitliche Schnittstellenabnahme der oBDS-Schnittstelle

Ein Stapel von Zeitungen vor einem dunkelblauen Hintergrund.

PRESSEMITTEILUNG der Plattform § 65c

Magdeburg, 2. April 2024

Die Krebsregister nach § 65c SGB V geben die oBDS-Schnittstelle gemeinsam frei; das beschleunigt die deutschlandweite Krebsregistrierung. Die Schnittstelle dient Ärztinnen und Ärzten zur Übermittlung von onkologischen Behandlungsinformationen an ihr zuständiges Landeskrebsregister. Treffen Sie die Plattform § 65c auf der DMEA vom 9. bis 11. April 2024 in Berlin und informieren Sie sich dort persönlich.

Länderübergreifende Schnittstellenabnahme

Die klinischen Krebsregister der Bundesländer prüfen eine entwickelte bzw. aktualisierte oBDS-Schnittstelle gemeinsam und geben sie anschließend zentral frei. Die länderübergreifende Schnittstellenabnahme soll mögliche Fehlerquellen in der Entwicklung der oBDS-Schnittstelle ausräumen, bevor meldepflichtige Einrichtungen damit ihre Krebsregistermeldungen durchführen. Softwarehersteller können an dem Verfahren bereits seit Frühjahr 2023 teilnehmen und viel Zeit ersparen, weil individuelle Abnahmen mit einzelnen Landeskrebsregistern stark vereinfacht werden. Seit der Einführung der Schnittstellenabnahme haben mehr als 30 Softwarehersteller das Abnahmeverfahren begonnen. Eine Liste der erfolgreich abgenommenen Softwaresysteme wird auf der Webseite der Plattform § 65c veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert.

„Wir sind stolz, dass wir trotz der dezentralen Krebsregisterstrukturen nun ein weiteres bundesweit einheitliches und strukturiertes Verfahren schaffen. Erste Rückmeldungen der Softwarehersteller bestätigen uns, dass wir mit der länderübergreifenden Schnittstellenabnahme genau richtigliegen“ – sagt Kerstin Weitmann, Sprecherin der Plattform § 65c und Koordinatorin der Zentralstelle der Krebsregistrierung des Krebsregisters Mecklenburg-Vorpommern.

Nicht nur die Softwarehersteller profitieren von dem neuen Verfahren, sondern auch die über eine Schnittstelle meldenden Praxen und Kliniken. Durch die schnellere Bereitstellung der oBDS-Schnittstelle im eigenen Dokumentationssystem können Ärztinnen und Ärzte ihrer Meldepflicht einfacher nachkommen. Auf der Website der Plattform § 65c können sich Einrichtungen informieren, ob für ihr Dokumentationssystem bereits eine abgenommene oBDS-Schnittstelle zur Verfügung steht.

Schnittstelle für die Krebsregistermeldung

Der bundeseinheitliche onkologische Basisdatensatz (oBDS) regelt die standardisierte Tumordokumentation und Krebsregistrierung in Deutschland. Seine Vorgaben tragen dazu bei, Krebserkrankungen einheitlich und nach aktuellen medizinischen Erkenntnissen zu erfassen. Ziel ist es, über die realitätsnahe Abbildung der onkologischen Versorgungssituation bundesweit eine valide Datengrundlage für Datenauswertungen und Forschungszwecke zu erreichen. Der Basisdatensatz wird durch das oBDS-XML-Schema formalisiert. Seine technische Umsetzung, die so genannte oBDS-Schnittstelle, ermöglicht die elektronische Krebsregistermeldung aus dem Dokumentationssystem einer Behandlungseinrichtung. Die aktuelle oBDS-Version ist 3.0.2. Daten, die im Format der Vorgängerversionen ADT/GEKID 2.x.x übermittelt werden, nehmen die Krebsregister nur noch bis zum 30. Juni 2024 an.

„Inhaltliche und technische Vorgaben gehen Hand in Hand. Interoperabilität funktioniert nur, wenn wir uns verstehen. Technische Vorgaben müssen so beschrieben werden, dass sie auch von technischen Laien hinterfragt werden können. Umgekehrt ist es auch wichtig, dass inhaltliche Vorgaben so definiert sind, dass sie technisch korrekt abgebildet werden können. Die Vorgaben des oBDS sind im Interoperabilitäts-Navigator INA der gematik öffentlich verfügbar und transparent einsehbar. Mit diesem Standard werden wir es schaffen, unnötige Doppeldokumentationen abzubauen und die Krebsregistermeldung weiter zu vereinfachen“ – sagt Tobias Hartz, Sprecher der Plattform § 65c und Geschäftsführer des Klinischen Krebsregisters Niedersachsen.

Umsetzungsleitfaden zur Krebsregister-Schnittstelle

Damit klinische Krebsregister Daten im Format des oBDS verarbeiten können, müssen Softwarehersteller von Praxisverwaltungs-, Klinikinformations-, Tumordokumentations- und Pathologieinformationssystemen in der Lage sein, Daten in diesem Format bereitzustellen. Dafür gibt es über den Datenstandard hinausgehende Beschreibungen zur Implementation, die von der Plattform § 65c im Umsetzungsleitfaden bereitgestellt werden.

„Krebsregistrierung ist kein Selbstzweck. Unser Ziel ist es, die Krebsversorgung für Patientinnen und Patienten mithilfe von Daten zu verbessern. Mit dem Angebot der oBDS-Schnittstelle in den Dokumentationssystemen meldepflichtiger Einrichtungen kann die flächendeckende klinisch-epidemiologische Krebsregistrierung in Deutschland einen großen Schritt nach vorne machen. Dafür brauchen wir die Unterstützung aller Beteiligten“ – so Kerstin Weitmann.

Logo der Plattform § 65c.

Alle Informationen, die für die Entwicklung wichtig sind: https://plattform65c.atlassian.net/wiki/spaces/UMK/overview

Plattform § 65c
Die Plattform § 65c ist ein Expertengremium, welches einen dauerhaften fachlichen Austausch der klinischen Krebsregister nach § 65c SGB V gewährleistet. Sie wurde 2015 mit Zustimmung der Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) von der Ad hoc AG zur Umsetzung des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes (KFRG) eingesetzt und ist als „Sonstiges Gremium“ der Gesundheitsministerkonferenz ausgewiesen. Dr. Kerstin Weitmann (Krebsregister Mecklenburg-Vorpommern, Zentralstelle der Krebsregistrierung (ZKR)) und Dipl.-Math. Tobias Hartz (Geschäftsführer des Klinischen Krebsregisters Niedersachsen) haben aktuell die Sprecherschaft inne.
Die Landeskrebsregister sind gemäß § 65c Absatz 1a SGB V für die Organisation eines einheitlichen Datenformats und entsprechender Schnittstellen zur Annahme, Verarbeitung und Weiterleitung der Daten zuständig. Deshalb haben sie das IT-Netzwerk der Plattform § 65c beauftragt, den Umsetzungsleitfaden zu erstellen, zu aktualisieren und herauszugeben. Das IT-Netzwerk arbeitet dabei eng mit der ADT, der GEKID und der AG-Daten (https://basisdatensatz.de) zusammen.

Pressekontakt
Plattform der § 65c-Register
Koordinierungsstelle
Lea Pflugradt
Klinische Krebsregister Sachsen-Anhalt gGmbH
Doctor-Eisenbart-Ring 2
39120 Magdeburg
Tel.: 0151 11467090
E-Mail: koordinierungsstelle@plattform65c.de
Website: https://plattform65c.de

Besuchen Sie die Plattform § 65c auf der DMEA
im Verbände-Pavillon
Halle 3.2 A-106
9.-11. April 2024

Länderübergreifende Abnahme der oBDS-Schnittstelle für Softwarehersteller

Abstraktes Bild von Knotenpunkten in einem Netzwerk in Lila.

Die Landeskrebsregister nach § 65c SGB V geben die oBDS-Schnittstelle gemeinsam frei. Die länderübergreifende Schnittstellenabnahme beschleunigt die deutschlandweite Krebsregistrierung und schafft weitere Vorteile.

Grafische Darstellung des mehrstufigen Prozesses für die länderübergreifende Schnittstellenabnahme zwischen Softwarehersteller und Plattform § 65c

Länderübergreifende Schnittstellenabnahme

Mussten Softwarehersteller ihre entwickelte bzw. aktualisierte Schnittstelle bisher durch jedes Krebsregister separat abnehmen lassen, greift ab 1. März 2023 die länderübergreifende Schnittstellenabnahme der § 65c-Krebsregister.

Die klinischen Krebsregister prüfen eine entwickelte bzw. aktualisierte oBDS-Schnittstelle gemeinsam und geben sie dann zentral frei. So sparen Softwarehersteller zukünftig Zeit, da individuelle Abnahmen mit einzelnen Landeskrebsregistern stark vereinfacht werden. Die Abnahmen sollen mögliche Fehlerquellen in der Entwicklung ausräumen, bevor meldepflichtige Einrichtungen eine Krebsregistermeldung vornehmen können.

Von dem einheitlichen Vorgehen profitiert auch die flächendeckende Krebsregistrierung in Deutschland, da Ärztinnen und Ärzte über die schnellere Bereitstellung der oBDS-Schnittstelle im eigenen Dokumentationssystem einfacher ihrer gesetzlichen Meldepflicht an ihr zuständiges Krebsregister nachkommen können.

Schnittstelle für die Krebsregistermeldung

Der bundeseinheitliche onkologische Basisdatensatz (oBDS) regelt die standardisierte Tumordokumentation und Krebsregistrierung in Deutschland. Seine Vorgaben tragen dazu bei, Krebserkrankungen einheitlich und nach aktuellen medizinischen Erkenntnissen zu erfassen. Ziel ist es, über die realitätsnahe Abbildung der onkologischen Versorgungssituation bundesweit eine valide Datengrundlage für Datenauswertungen und Forschungszwecke zu erreichen.

Der oBDS als Grundlage für die Krebsregistermeldung legt die Informationen fest, die von meldepflichtigen Einrichtungen an ihr zuständiges Krebsregister zu melden sind. Dazu gehören Informationen zur Diagnose, Diagnosesicherung, Therapie, Nachsorge sowie Angaben im Falle eines Todes.

Der Basisdatensatz wird durch das technische oBDS-XML-Schema ergänzt und konkretisiert. Seine technische Umsetzung, die so genannte oBDS-Schnittstelle, ermöglicht die elektronische Krebsregistermeldung aus dem Dokumentationssystem einer Behandlungseinrichtung. Voraussetzung ist, dass Softwarehersteller entsprechende Erfassungsformulare und die oBDS-Schnittstelle in ihrem System bereitstellen.

Alle Unterlagen, die für die Entwicklung wichtig sind, finden Softwarehersteller von Praxisverwaltungs-, Klinikinformations-, Tumordokumentations- und Pathologieinformationssystemen auf diesen Seiten:

Logo der Plattform § 65c

Die Plattform § 65c ist der bundesweite Zusammenschluss der klinischen Krebsregister nach § 65c SGB V. Als Expertengremium sichert sie den dauerhaften fachlichen Austausch unter den klinischen Krebsregistern für eine einheitliche und flächendeckende klinische Krebsregistrierung in Deutschland.

Logo des oBDS

Der oBDS wurde von ADT und (ehemals) GEKID im März 2008 verabschiedet und im Februar 2014 aktualisiert. Im Jahr 2021 ist der Basisdatensatz erneut überarbeitet worden; die Neufassung wurde im Juli 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Telefonistin mit Headset

Haben Sie Fragen zu der länderübergreifenden Schnittstellenabnahme? Ihr Kontakt:

Koordinierungsstelle der Plattform § 65c
Lea Pflugradt
Klinische Krebsregister Sachsen-Anhalt gGmbH
Doctor-Eisenbart-Ring 2
39120 Magdeburg
l.pflugradt@plattform65c.de