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Fragen & Antworten

TIPP 1: Ergänzend finden Sie praktische Handouts je nach Entität in unserer Bibliothek.

TIPP 2: Über diese Seite hinaus finden Sie hilfreiche Tipps zum Melderportal auch im Melderhandbuch (öffnet sich in einem neuen Fenster).

Abbildung eines aufgeklappten Laptops, an dem offensichtlich eine medizinische Person arbeitet

Manual PLUS (öffnet sich in einem neuen Fenster) – Das Manual der Krebsregistrierung ist ein wichtiges Handbuch bei der Tumordokumentation als Nachschlagewerk. Über das Handbuch hinausgehende Beschlüsse für eine bundeseinheitliche Dokumentation finden Sie auf der Homepage der Plattform § 65c (öffnet sich in einem neuen Fenster).

Rund ums KKN

Nein. Informieren Sie in diesem Fall bitte das KKN, dass Sie Niedersachsen verlassen und registrieren Sie sich beim Krebsregister des Bundeslandes, in das Sie wechseln. Die Krebsregister tauschen die Meldungen zu Patientinnen udn Patienten mit bundeslandübergreifender Behandlung untereinander aus, so dass die Tumorhistorien in den Krebsregistern vollständig sind.

Beispiel: Sie waren bisher in einer niedersächsischen Einrichtung tätig und wechseln zum nächsten Quartal nach Hamburg.
– Informieren Sie das KKN über Ihren Wechsel. Wir besprechen mit Ihnen die Schritte zum Schließen Ihres Melderportal-Accounts.
– Registrieren Sie sich zu Ihrem Tätigkeitsbeginn in Hamburg beim Hamburgischen Krebsregister.
– Melden Sie ab Ihrem Tätigkeitsbeginn in Hamburg alle Patientinnen und Patienten, die Sie in Hamburg behandeln, an das Hamburgische Krebsregister.
– Meldungen zu Patientinnen und Patienten, die Sie bereits in Niedersachsen behandelt haben und die Sie jetzt in Hamburg weiterbehandeln, leitet das Hamburgische Krebsregister an das KKN weiter, so dass das KKN weiß, was mit den Patientinnen und Patienten weiter passiert (ist).

Nutzen Sie dafür bitte unser online Bestellformular.

Wussten Sie schon, dass wir die Patienteninformation auch in unterschiedlichen Fremdsprachen – nämlich in Englisch, Französisch, Ukrainisch, Russisch und Türkisch – als PDF zum Download anbieten?

Nein, beim KKN nicht. Aber im Rahmen eines Projektes stellen das Comprehensive Cancer Center Niedersachsen (CCC-N) (öffnet sich in einem neuen Fenster), die Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen e. V. (LVG & AFS) (öffnet sich in einem neuen Fenster) und die Niedersächsische Krebsgesellschaft (öffnet sich in einem neuen Fenster) von allen onkologisch tätigen Kliniken und Praxen in Niedersachsen den Nachsorgepass sowie die Schemata für einige Tumorentitäten kostenfrei zur Verfügung. Patientinnen und Patienten können sich diesbezüglich an ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzten wenden.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des CCC-N.
Mit der Registrierung im Melderportal können Sie Meldungen sowohl an das KKN als auch an das EKN übermitteln. Wir ordnen die Meldungen entsprechend zu. Alle Rückmeldungen und Informationen zu den Aufwandsentschädigungen für Ihre Meldungen erhalten Sie ebenfalls über das Melderportal, sodass Sie alle Informationen an einer Stelle haben.

Grundlagen der Dokumentation

Bitte kodieren Sie ausgehend von der Histologie wie folgt:

Morphologie ICD-O-3ICD-10-GMTNM
8540/3 – M. Paget der Mamille (ohne nachweisbaren Tumor)D05.7 (Brustdrüse)pTis (Paget)
8541/3 – M. Paget mit (retromamillärem) invasiven duktalen KarzinomC50.-pT1-pT4
8543/3 – M. Paget mit (retromamillärem) nichtinvasivem intraduktalem KarzinomD05.1 (Milchgänge)pTis

Bitte kodieren Sie gemäß Update WHO vom September 2022 Low-grade muzinöse Neoplasien der Appendix (LAMN) wie folgt:

Morphologie ICD-O 8480/2
ICD-10-GM D 01.0
Lokalisation ICD-O C18.1
TNM Tis (LAMN) oder T3, T4a M1a oder M1b
Grading: L

TNM für LAMNBeschreibung
Tis (LAMN)Begrenzt auf die Appendix – definiert als eine Beteiligung mit azellulärem Muzin oder einem schleimbildenden Epithel, welches sich bis in die Muscularis propria ausdehnen kann
T1-T2Nicht anwendbar, durch andere T-Kategorie abgedeckt
T3Mit Beteiligung Subserosa oder Mesoappendix
T4aMit Beteiligung der (visceralen) peritonealen Oberfläche
M1aNur intraperitoneales Muzin
M1bNur intraperitoneale Metastasen, eingeschlossen muzinöse Epithelzellen
M1cNicht relevant = entfällt
N1a, b, cNicht relevant = entfällt
N2Nicht relevant = entfällt

Sie melden die Leistung, die Sie in Ihrer Einrichtung erbringen. Wenn Sie beispielsweise die Patientinnen weder diagnostizieren noch therapieren, aber zur Verlaufskontrolle sehen, dann melden Sie uns die Mindestangaben zum Tumor und erfassen eine Verlaufsmeldung. Die Meldungen der mitbehandelnden Ärztinnen/Ärzte sehen Sie später in der Tumorhistorie der Patientin als Fremdmeldungen.

Die Mammakarzinome werden mit C50 kodiert, bösartige Tumoren in den Genitalorganen mit C51 bis C58.
In-situ-Neubildungen finden Sie unter D05 bis D07.
Schauen Sie am besten auf der Webseite des DIMDI (öffnet sich in einem neuen Fenster) nach, welche Codes für die von Ihnen kodierten Entitäten passen.
Bitte beachten Sie hierzu auch unsere Hinweise zur Seitenlokalisation (öffnet sich in einem neuen Fenster).

  • CIN I; ist nicht an das EKN/KKN meldepflichtig.
  • HSIL/CIN II und HSIL/CIN III wird mit D06.- kodiert und ist an das EKN/KKN meldepflichtig.
    Die D06.- * wird in der ICD-10 als Carcinoma in situ der Cervix uteri geführt.
    *D06.0 Endozervix, D06.1 Ektozervix, D06.7 Sonstige Teile der Cervix uteri, D06.9 Cervix uteri, nicht näher bezeichnet.
  • In vergleichbarer Weise sind auch Hochgradige intraepitheliale Neoplasien (HSIL) anderer Lokalisationen zu melden, wie z. B. VIN und VAIN.
  • Die zu verwendende Klassifikationsversion richtet sich nach dem Leistungsdatum:
    – Bei ICD-10 und ICD-O nutzen Sie die Version aus dem Jahr der Erstdiagnose
    – bei OPS die Version aus dem Jahr des OP-Datums.
    Da die Dokumentation für das KKN recht zeitnah erfolgt, gilt häufig die jeweils aktuelle Version.
    Wenn Sie Codes aus Arztbriefen entnehmen, fragen Sie im Zweifel beim Ersteller nach, welche Version verwendet wurde.
    Pathologen verwenden neben der ICD-O auch gern die Blue Books der WHO. Fragen Sie gegebenenfalls nach.
  • Ja. Das Datum, das im Idealfall als Diagnosedatum angegeben werden kann, ist das Datum der ersten Probenentnahme, durch die die Tumordiagnose gesichert wurde. Liegt Ihnen dieses Datum nicht vor, kann alternativ auch das Datum des Probeneingangs in die Pathologie oder das Datum des histologischen Befunds gewählt werden. Das European Network of Cancer Registries (ENCR) hat dazu eine Prioritätenliste (öffnet sich in einem neuen Fenster) entwickelt.
  • Ja. Bei bestimmten Tumoren ist keine histologische Sicherung möglich. Dann reicht eine klinische Sicherung aus. Geben Sie in einer Diagnosemeldung im Feld Diagnosesicherung entsprechend „Klinisch“ bzw. „Klinisch ohne tumorspezifische Diagnostik“ an.
  • Ja. Maßgeblich für die Meldefrist ist der Zeitpunkt, zu dem Ihnen alle relevanten Informationen, hier also das Ergebnis der Histologie, vorliegen.
    Achten Sie bitte trotzdem darauf, die Meldefrist einzuhalten. Eine Überarbeitung von bereits übermittelten Meldungen, z. B. bei nachlaufenden zusätzlichen Befunden aufgrund von Spezialfärbungen o.ä., ist jederzeit möglich.
  • Meldepflichtig für das KKN sind nur gutartige Neubildungen des zentralen Nervensystems: ZNS (D32-D33, D35.2, D35.3 und D35.4).
    Andere gutartige Neubildungen sind nicht meldepflichtig.
  • Ja. Pathologen geben häufig nur den Lokalisationscode nach ICD-O an.
    Bitte suchen Sie für die ICD-10 bei gutartigen, in-situ- oder Neubildungen unbekannten Verhaltens den entsprechenden D-Code heraus.
    Das DIMDI (öffnet sich in einem neuen Fenster) stellt im Internet die ICD-10 und ICD-O bereit.

Diagnosemeldungen

Die Diagnose einer Tumorerkrankung ist häufig ein mehrstufiger Prozess, an dem unterschiedliche Behandelnde und Einrichtungen beteiligt sein können.

Meldepflichtig ist die Ärztin/der Arzt, der die Patientin/den Patienten in der Zusammenschau aller Befunde über das Vorliegen der Krebserkrankung bzw. der zugehörigen Befunde aufklärt. Diese/r kann und muss die Betroffenen auch über die Meldung an die Krebsregister unterrichten.

Eine Diagnosemeldung soll immer dann übermittelt werden, wenn die Diagnose erstmals gestellt wurde (mit dem besten bis dahin in der Einrichtung gewonnenen Kenntnisstand, z. B. nach Biopsie des Tumors).

Aber auch, wenn im weiteren Verlauf der Diagnosestellung neue, für den Basisdatensatz relevante Erkenntnisse zur Diagnose gewonnen wurden, ist eine Diagnosemeldung mit diesen zusätzlichen Informationen abzusenden; z. B. wenn ein vollständiges TNM vorliegt. Aufgrund der interdisziplinären sektorenübergreifenden Versorgung sind Mehrfachmeldungen zum Meldeanlass der Diagnose in manchen Konstellationen unvermeidbar.

Im Einzelnen bedeutet dies Folgendes:

  • Stellen Sie als Ärztin/Arzt nach Überweisung von Patientinnen/Patienten (z. B. zu Röntgenuntersuchungen oder zu ambulanten chirurgischen Eingriffen) und Zusammenführen der Befunde eine Tumordiagnose und besprechen diese mit den Betroffenen, müssen Sie diese Erkrankung an die Krebsregister melden.
  • Sind Sie als Ärztin/Arzt auf hämatologisch-onkologische Erkrankungen spezialisiert und führen besondere zytologische Untersuchungen durch, die letztendlich die Diagnose festlegen, die Sie dann der/dem Betroffenen eröffnen, so löst dies die Meldepflicht aus.
  • Die Meldepflicht ist auch dann ausgelöst, wenn Sie eine Tumorerkrankung feststellen, eine weitere tumorspezifische Diagnostik aber nicht erfolgt und Sie sozusagen „erste“ und „letzte Instanz“ für die Patientin/den Patienten sind (z. B. dann, wenn Sie nur noch eine primär palliative Therapie einleiten können).

Die auf Überweisung tätigen Ärztinnen/Ärzte (z. B. der Fachrichtung Radiologie, Chirurgie, Gastroenterologie), die nur die Untersuchung durchführen und nach der Untersuchung bzw. dem Eingriff keinen Patientenkontakt mehr haben, um den Befund zu erörtern und Betroffene über die Meldung an das EKN zu informieren, müssen diese Diagnosen nicht melden. Es bietet sich jedoch an, im Arztbrief bzw. im Befundbericht die behandelnden Kolleginnen und Kollegen auf die Meldepflicht hinzuweisen.

Keine Meldepflicht liegt auch in solchen Fällen vor, in denen Sie ausschließlich labormedizinisch tätig sind und einen Befund erstellen, der zu einer Tumordiagnose beiträgt oder im Rahmen der Nachsorge erhoben wird (z. B. PSA-Wert, Differentialblutbild).

Da es sich bei den Histologien um Codes aus unterschiedlichen Histologiegruppen handelt, geben Sie bitte zwei Diagnosemeldungen ab; eine für das Plattenepithelkarzinom und eine für das Basaliom.

Bitte beachten Sie, dass nicht-melanotische Hauttumoren nur an das Epidemiologische Krebsregister Niedersachsen (EKN) meldepflichtig sind. Bei Fragen kontaktieren Sie gern die Vertrauensstelle des EKN (öffnet sich in einem neuen Fenster).

Zu dem Begriff Histologiegruppen verweisen Sie gern auf das Manual der Krebsregistrierung (öffnet sich in einem neuen Fenster); dort auf Seite 84 empfehlen wir den entsprechenden Beitrag.

Nein, Sie müssen keine vollständige Diagnosemeldung für den früheren Tumor abgeben. Um eine Therapie- oder Verlaufsmeldung abzugeben, reicht die Erfassung der Mindestangaben zum Tumor aus. Wenn Sie eine neue Krebsdiagnose für diesen Patienten stellen, können Sie in der Diagnosemeldung den zurückliegenden Tumor unter „Frühere Tumorerkrankungen“ erfassen.
Nein. Bitte wählen Sie den Diagnoseanlass „Mammographie-Screening“ nur aus, wenn Sie den Tumor bei einer empfohlenen Früherkennungsuntersuchung entdeckt haben. Diesen Diagnoseanlass können nur zugelassene Mammographie-Screening-Einheiten angeben. Wenn sich die Patientin bei Ihnen im Anschluss an eine Mammographie-Screening-Untersuchung zur weiteren Abklärung des Befunds vorstellt, können Sie das Feld Diagnoseanlass leer lassen.
Bitte korrigieren Sie die bereits übermittelte Diagnosemeldung. Nach der Überarbeitung wechselt die Meldung in den Status „gültig“ und kann erneut übermittelt werden. Anschließend erfassen Sie die OP-Meldung, in der dann schon automatisch der neue C-Code erscheint.

Lymphome und Leukämien finden Sie in der ICD-10 in den Codes C81 bis C96. Für die meisten gibt es auch einen entsprechenden speziellen Histologie-Code. Nutzen Sie im Melderportal die Schaltfläche „Suche“ oder schauen Sie beim DIMDI (öffnet sich in einem neuen Fenster) nach.

Die Lokalisation nach ICD-O richtet sich nach der Diagnose: Für Leukämien, Myelodysplastisches Syndrom, Myeloproliferative Neoplasien und das Multiple Myelom wählen Sie grundsätzlich das Knochenmark (Lokalisation C42.1). Für Lymphome wählen Sie entweder die Lymphknoten (Lokalisation C77.-) oder bei extranodalem Befall das befallene Organ.

Da für Lymphome und Leukämien keine TNM-Angaben möglich sind, erfassen Sie stattdessen bitte eine Klassifikation (Prognose-Score) speziell für diese Erkrankungen, die Sie im Melderportal unter „weitere Klassifikationen“ finden. Auswählbar sind hier zum Beispiel:
• Ann Arbor für Hodgkin- und Non-Hodgkin-Lymphome
• Risikogruppen GHSG nach Ann Arbor
• FLIPI für follikuläre Lymphome
• IPI für aggressive Lymphome
• MIPI für Mantelzelllymphome
• ELN-Klassifikation für die AML
• Binet-Klassifikation für die CLL
• EUTOS für die CML
• Durie-Salmon und ISS für das Multiple Myelom
• IPSS für myelodysplastische Syndrome
• Sanz-Score für die Promyelozytenleukämie
• ISSWM für Waldenström Makroglobulinämie

Therapiemeldungen

Bitte melden Sie das OP-Datum, die OPS-Codes, den erreichten Residualstatus und ob Komplikationen aufgetreten sind und ggf. deren Art.

Histologie: Falls keine Tumorzellen nachweisbar sind, brauchen Sie keine Histologie-Angaben zu machen. Falls im Nachresektat Tumorzellen nachweisbar sind, bitten wir Sie um die Angabe der in der Pathologie festgestellten Histologie und ggf. Grading. Nach neoadjuvanter Therapie ist kein Grading anzugeben.

TNM: Wenn mit der Nachresektion eine größere als die ursprünglich zur Primär-OP festgestellte Ausbreitung ermittelt wird, geben Sie diese an. Beispiel: Wenn die erste Excision zu pT1 geführt hat und die zweite zu pT2, ist pT2 zu dokumentieren. Gleiches gilt, wenn zunächst cN0 angegeben wurde, sich in der nachfolgenden Lymphknoten-OP aber pN1 ergibt, dann dokumentieren Sie für die Nachresektion pN1.

Wenn sich durch die Nachresektion keine Veränderung des TNMs ergeben hat, weil kein Tumor mehr nachgewiesen werden konnte, soll in diesem Fall das bereits vorher festgelegte TNM angegeben werden. Beispiel: Nach der ersten Excision wurde pT1 pN1 klassifiziert und bei der Nachresektion konnte kein weiteres Tumorgewebe nachgewiesen werden, dann bleibt es bei der Klassifikation als pT1 pN1.

Denken Sie daran, auch die primäre OP zu melden, falls Sie diese in Ihrer Einrichtung durchgeführt haben.

Bitte geben Sie den Tag an, an dem Sie das Medikament verordnet haben.
Geben Sie das Datum der OP als Diagnosedatum an. Selbst wenn der histologische Befund erst Tage nach der OP Klarheit bringt und Sie die Patientin/den Patienten erst danach über das Vorliegen der Krankheit aufklären, lag die Erkrankung am Tag der OP zum Zeitpunkt der Probenentnahme bereits vor. Dieser Dokumentationsweis entspricht den Regeln des European Network of Cancer Registries (ENCR): „Whichever date is selected, the date of incidence should not be later than the date of the start of the treatment, or decision not to treat, or date of death. “ (Quelle: https://www.encr.eu/sites/default/files/pdf/incideng.pdf (öffnet sich in einem neuen Fenster)).
Bitte melden Sie das Datum als Therapieende, zu dem die Patientin/der Patient die Therapie das letzte Mal erhalten hat. Bei beispielsweise Bestrahlungen oder Chemotherapien, die bei Ihnen in der Einrichtung durchgeführt werden, geben Sie das Datum der letzten Sitzung oder Therapiegabe an. Bei Tabletten-Therapien, die die Patientin/der Patient selbst zu Hause einnimmt, geben Sie das Sterbedatum an, wenn Sie davon ausgehen, dass die Patientin/der Patient die Therapieform bis zuletzt eingenommen hat.
Wenn die Therapie nur einmalig gegeben wurde, reicht eine Meldung aus. Wählen Sie den Meldeanlass „Behandlungsende“ und tragen Sie beim Therapiebeginndatum und Therapieendedatum dasselbe Datum ein.
Melden Sie den Teil der Leistung, den Sie in Ihrer Einrichtung erbringen. Als Strahlentherapeut/in erfassen Sie die Strahlentherapie. Wenn die Bestrahlung percutan durchgeführt wurde, können Sie beim Feld Radiochemo „Ja“ auswählen. Wenn Sie die Chemotherapie angeordnet und verabreicht haben, melden Sie eine systemische Therapie mit der Therapieart „Chemotherapie“ und den entsprechenden Substanzen.
In diesem Fall ist keine Meldung von Ihnen erforderlich.

Lassen Sie das Feld zum Residualstatus leer und vermerken Sie in dem Anmerkungsfeld, dass Sie den Residualstatus noch nicht bestimmen konnten.

Wenn Sie den Patienten später zu einer Verlaufskontrolle sehen, melden Sie uns eine Verlaufsmeldung. Darin entspricht die Tumorausbreitung gesamt dem globalen Residualstatus, die Tumorausbreitung Primärtumor dem lokalen Residualstatus. Teilen Sie uns außerdem die Tumorausbreitung an regionären Lymphnoten und Fernmetastasen mit.

Falls nicht Sie, sondern eine andere Einrichtung die Verlaufskontrolle übernimmt, ist diese Einrichtung zur Abgabe einer Statusmeldung verpflichtet. Geben Sie dem Kollegen eventuell im Arztbrief einen kurzen Hinweis dazu.

Im Melderportal sind viele bekannte Therapieprotokolle hinterlegt. Da medizinische Entwicklungen oft ihre Zeit brauchen, bis sie als verbreitete Therapie anerkannt sind, finden Sie vielleicht neuere Protokolle noch nicht in der Auswahl. Dann tragen Sie die Abkürzung des Protokolls einfach manuell in das Protokoll-Feld ein und erfassen darunter die zugehörigen Substanzen.

Wenn eine Patientin oder ein Patient gleich beim ersten Gespräch die Therapie verweigert, besteht keine Meldepflicht.
Falls die Therapie bereits begonnen hat und die Patientin oder der Patient währenddessen die weitere Therapie verweigert, legen Sie eine Strahlen- oder systemische Therapiemeldung an und wählen Sie als Meldeanlass „Therapieende“ mit dem Beendigungsgrund „Patient verweigert Therapie“ aus.

Für verweigerte Operationen gibt es bisher noch keine Erfassungsmöglichkeit.

Nein, meldepflichtig ist die-/derjenige, die/der die Therapie am Patienten durchführt. Geben Sie dem Hausarzt am besten einen kurzen Hinweis, damit die Meldung nicht versäumt wird.
Ja. Die engmaschige PSA-Kontrolle ist ein klassisches Beispiel (öffnet sich in einem neuen Fenster) für Active Surveillance beim Prostatakarzinom.
Nein. Bitte wählen Sie das vordergründige Behandlungsziel aus.
Im Melderportal können Sie bei systemischer Therapie die Immuntherapie als Therapieart auswählen. Immuntherapie bedeutet, dass die Substanz das Immunsystem des Patienten derart unterstützt, dass es die Tumorzellen bekämpfen kann. Die Begriffe Induktionstherapie und Erhaltungstherapie (öffnet sich in einem neuen Fenster) beschreiben die Phasen des Behandlungsschemas und sind charakterisiert durch die Dosis des Arzneimittels.
Ein erhöhter PSA-Wert deutet darauf hin, dass noch Tumorzellen im Körper verblieben sind. Wenn sich die Lokalisation der Tumorzellen nicht ergründen lässt, lassen Sie das Feld für den globalen Residualstatus leer. Vermerken Sie stattdessen im Anmerkungsfeld, dass Sie das Feld aufgrund der PSA-Erhöhung leer gelassen haben, damit Sie keine Korrekturanforderung dafür erhalten. Erfassen Sie für die Nachkontrolle der OP eine Verlaufsmeldung. Darin geben Sie als Gesamtbeurteilung „Teilremission“ an und erfassen den PSA-Wert im Prostata-spezifischen Modul. Beachten Sie dabei bitte, nur die Meldeanlässe zu melden, die in Ihrer Einrichtung aufgetreten sind.

Das hängt von der Zielsetzung der Hormontherapie ab: Zielt die Therapie darauf, den Tumor zu verkleinern oder zu entfernen, ist sie meldepflichtig.

Therapien, die durch Hormonersatz einen Mangel oder Überschuss im Körper des Patienten ausgleichen und Symptome verringern sollen, ohne direkt auf den Tumor einzuwirken, sind nicht meldepflichtig.

Melden Sie eine Operation mit dem OPS-Schlüssel (öffnet sich in einem neuen Fenster) für Elektrochemotherapie. Der Residualstatus muss dabei nicht angegeben werden. Ergänzend melden Sie die Chemotherapie als systemische Therapie mit der/den angewendeten Substanz(en), sofern Ihnen die angewendeten Substanzen bekannt sind.
Eine Hyperthermie kann per Schnittstelle als Operation mit dem entsprechenden OPS-Schlüssel (öffnet sich in einem neuen Fenster) aus dem Kapitel 8-60 gemeldet werden. Im Melderportal stehen diese Codes aktuell noch nicht zur Verfügung. Für Thermoablation, Mikrowellenablation und Radiofrequenzablation finden Sie Codes im Kapitel 5 des OPS, diese sind somit auch über das Melderportal als Operationsmeldung übermittelbar. Der Residualstatus muss dabei nicht angegeben werden.

Alle Leistungen, die belegärztlich erbracht werden, müssen von der Belegärztin/dem Belegarzt gemeldet werden, weil nur sie/er die Verantwortung für die Behandlung trägt. In dem Beispiel also von der Strahlentherapiepraxis.

Bei stationären Patienten, bei denen eine Leistung (hier: die Chemotherapie) von den Mitarbeitern des Krankenhauses erbracht werden, also Stationsärztin/Stationsarzt verordnet, Station bestellt, Schwester bereitet vor und hängt an, Chefärztin/Chefarzt unterschreibt später den Brief, ist die Chefärztin/der Chefarzt meldepflichtig. Die Onkologiepraxis ist hier nur konsiliarisch tätig, empfiehlt eine Therapie, führt sie aber nicht selbst durch. Klären Sie vor diesem Hintergrund am besten mit den zuständigen Personen in Ihrem Haus und aus den Praxen, wer in welchen Fällen die Meldung übernimmt, und informieren sie sich ggf. gegenseitig, wenn gemeldet wurde.

Die R-Klassifikation berücksichtigt das Fehlen oder Vorhandensein von Residualtumoren nach einer Behandlung. Sie spiegelt die Effekte der Therapie wider, beeinflusst das weitere therapeutische Vorgehen und liefert die zuverlässigsten Aussagen zur Prognose. Der lokale R-Status beschreibt die Beurteilung der Residualklassifikation des Primärtumors und seine lokale bzw. regionäre Ausbreitung, während die globale R-Klassifikation die Gesamtbeurteilung der Erkrankung (also sowohl das lokale Geschehen als auch etwaige Fernmetastasen) beschreibt. Die Ausprägungen haben folgende Bedeutungen: R0 = kein Residualtumor R1 = mikroskopischer Residualtumor R1 (is) = In-Situ-Rest R1 (cy+) = cytologischer Rest R2 = makroskopischer Residualtumor RX = Vorhandensein von Residualtumor Folgende Abbildung zeigt den Algorithmus zur R-Klassifikation (Quelle: Wittekind, C. Residualtumorklassifikation in der Onkologie. Onkologe 12, 803–814 (2006) (öffnet sich in einem neuen Fenster).

Nein, das brauchen Sie nicht. Wählen Sie einen Tumor aus und legen Sie eine Therapiemeldung mit den verabreichten Substanzen an. Im Anmerkungsfeld können Sie ergänzen, dass sich die Therapie auf mehrere Tumoren bezieht.

Berücksichtigen Sie bitte, dass zielgerichtete Substanzen unter Umständen nur auf einen bestimmten Tumor wirken, dann sollten sie auch zu diesem erfasst werden.

Bei Strahlentherapiemeldungen, die gleichzeitig mehrere Tumoren bestrahlen, können Sie ebenso verfahren.

Verlaufsmeldungen

Die Nachsorgezeiträume (entsprechend den onkologischen Leitlinien für die jeweilige Tumorentität) werden ab Primärdiagnosedatum berechnet.

Melden Sie eine Verlaufsmeldung.

Falls die erste Hirnmetastase im Körper verblieben ist, wählen Sie unter Tumorstatus Fernmetastasen „Progress (Fernmetastasen)“.

Falls die erste Hirnmetastase operativ entfernt wurde, wählen Sie unter Tumorstatus Fernmetastasen „neue Fernmetastase“ aus. Geben Sie zusätzlich die Lokalisation „Hirn“ an.

Ermitteln Sie, ob es sich um ein Rezidiv des Primärtumors oder um eine neue Fernmetastase handelt, die den Markeranstieg ausgelöst hat. Erfassen Sie dann entsprechend bei Tumorstatus Primärtumor und/oder bei Tumorstatus Fernmetastasen „Rezidiv bzw. neu aufgetreten“. Je nach Entität können Sie den Marker unter „weitere Klassifikationen“ oder in einem tumorspezifischen Modul erfassen. Falls es kein Feld für den von Ihnen diagnostizierten Tumormarker gibt, können Sie diese Information in das Anmerkungsfeld eintragen.
Wählen Sie die Ausprägung „Progress“ aus. Bitte beachten Sie dabei die Lokalisation der Lymphknoten: Für Tumorzellen in regionären Lymphknoten (siehe TNM) wählen Sie eine Angabe bei „Tumorstatus Lymphknoten“ aus. Tumorzellen in anderen als den regionären Lymphknoten sind als Fernmetastasen mit der Lokalisation „Lymphknoten“ zu erfassen. Tumorzellen in anderen Organen erfassen Sie mit ihrer Lokalisation unter „Fernmetastase hinzufügen“.

Wenn Sie die Verlaufsuntersuchung durchgeführt haben, bei der der Progress festgestellt wurde, sind Sie dafür meldepflichtig. Wenn Sie dem Patienten daraufhin eine Therapie empfehlen, ist Statusänderung der richtige Meldeanlass.

Wenn der Patient die Therapie verweigert, müssen Sie oder die Therapeutin/der Therapeut dies ebenfalls melden. Dazu erfassen Sie eine Therapiemeldung, so wie Sie die Therapie geplant haben, und setzen als Meldeanlass „Behandlungsende“ und bei Beendigungsgrund „Patient verweigert Therapie“ (aktuell nur bei Strahlentherapie oder systemischer Therapie möglich).

Wenn zwischen den bildgebenden Untersuchungen klinisch kein Anhalt für eine Metastasierung besteht, wählen Sie „keine Fernmetastasen nachweisbar“ (bzw. wenn sich die Frage auf die regionären Lymphknoten bezieht „keine Lymphknotenmetastasen nachweisbar“) aus.
Laut Leitlinie (öffnet sich in einem neuen Fenster) wird der PSA-Wert von mehreren Faktoren beeinflusst, zum Beispiel von dem Alter des Patienten und der durchgeführten Therapieart. Machen Sie deshalb die Gesamtbeurteilung nicht allein vom PSA-Wert abhängig, sondern wählen Sie die Angabe je nach Einschätzung der Ärztin/des Arztes aus.
Nein, die Möglichkeiten sind vielfältig. Wenn sich zum Beispiel der Primärtumor im Progress befindet, jedoch alle Lymphnoten unauffällig sind und keine Fernmetastasen festgestellt werden konnten, würde man diese Situation als Progression bewerten. Können Sie stattdessen an einer Tumorausbreitung einen Progress feststellen, während gleichzeitig eine andere Tumorausbreitung zurückgeht (weil sie beispielsweise auf eine Therapie anspricht), würde man diese Situation als divergentes Geschehen bezeichnen.
Füllen Sie die Angaben für die Gesamtbeurteilung und den Tumorstatus Primärtumor aus. Die Felder für Tumorstatus Lymphknoten und Tumorstatus Fernmetastasen können Sie freilassen.
Erfassen Sie bei Transformationen statt einer Verlaufsmeldung eine neue Diagnosemeldung und geben Sie uns im Anmerkungsfeld den Hinweis „Transformation“.

Melderportal

In den Systemeinstellungen des Melderportals können Sie E-Mail-Adressen angeben, auf die bei neuen Nachrichten, neuen Korrekturanforderungen, neuen Aufwandsentschädigungen oder Wartungsfenstern eine Nachricht gesendet wird. Die Systemeinstellungen finden Sie im Menü hinter dem kleinen Pfeil oben rechts neben Ihrem Namen.

Wenn Sie die Meldungen direkt im Melderportal erfassen, werden Ihnen zu allen Feldern am rechten Rand Ausfüllhinweise angezeigt. Wenn Sie alle Daten eingegeben haben, können Sie am Ende der Meldung mithilfe der Schaltfläche Prüfen ermitteln, ob die Meldung gültig ist. Fehler und Warnungen werden durch farbige Rahmen direkt an den Feldern sowie am rechten Rand kenntlich gemacht.

Wenn Sie per Datei-Upload melden, haben Sie über das Handbuch (öffnet sich in einem neuen Fenster) Zugriff auf die Ausfüllhinweise. Nach der Prüfung des Paketes im Prüflauf wird Ihnen im Melderportal unter geprüfte Meldungen angezeigt, ob Fehler oder Warnungen zu Ihren Meldungen aufgetreten sind. Bei Korrekturanforderungen werden zusätzlich zum individuellen Korrekturhinweis auch die automatischen Fehler und Warnungen angezeigt.

Rufen Sie die Patientennummer auf. In der Tumorhistorie können Sie am linken Rand zwischen der Sortierung nach Datum und nach Kategorie wechseln. Wenn Sie Kategorie ausgewählt haben, werden die Meldungen zuerst nach Meldungstyp und darin chronologisch angezeigt.
Rufen Sie im Reiter „Meldungen“ die Übersicht „alle Meldungen“ auf. Hier sehen Sie alle Meldungen, die Sie übermittelt haben, mit ihrem jeweiligen Bearbeitungsstatus im KKN.
Ja. Lassen Sie sich im Reiter „Datenrückmeldung“ die Details zum Abrechnungslauf anzeigen. Die Spalte „Begründung“ gibt Aufschluss über die Ursache.

Bitte rufen Sie uns an, damit wir den Zugang sperren können. Wir beraten Sie gern, wie mit bereits gemeldeten Daten und eventuell offenen Aufwandsentschädigungen verfahren werden kann.

Wichtig: Laden Sie sich vor der Sperrung alle Bescheinigungen über Aufwandsentschädigungen aus dem Melderportal herunter, falls Sie die Bescheinigungen für Ihre Buchhaltung benötigen, oder richten Sie für eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter einen Benutzerzugang ein (Registrierungsanleitung (öffnet sich in einem neuen Fenster)), damit diese/dieser Zugriff auf die Bescheinigungen hat. Ohne aktiven Zugang können wir keine Auskunft zu Aufwandsentschädigungen erteilen.

Sie können uns über das Melderportal eine Nachricht senden, in der eine oder mehrere bereits übermittelte Meldungen als Bezug angegeben werden. Dazu öffnen Sie die Übersicht „alle Meldungen“ unter dem Reiter „Meldungen“. Hier markieren Sie die betroffene(n) Meldung(en), sodass sie blau hinterlegt erscheinen. Halten Sie die STRG-Taste beim Klicken gedrückt, um mehrere Meldungen zu markieren. Wenn Sie alle gewünschten Meldungen markiert haben, klicken Sie auf die Schaltfläche „Nachricht“ oberhalb der Tabelle. Die Nachricht öffnet sich mit den Meldungen als Referenz. Sie können dann Ihren Nachrichtentext erfassen und die Nachricht versenden.
Ja, bitte melden Sie die Meldungen nach. Bitte beachten Sie zukünftig die Meldefrist, um allen mitbehandelnden Kolleginnen/Kollegen eine schnelle Einsicht in die Tumorhistorie zu ermöglichen. Eine Aufwandsentschädigung für weit zurückliegende Meldungen kann nicht garantiert werden, ein zeitlicher Abstand von einem Jahr sollte jedoch unkritisch sein.

Schnittstellen

Ob eine Schnittstelle für Sie infrage kommt, sollten Sie von dem Meldungsaufkommen und von Ihrem verwendeten System abhängig machen. Falls dort bereits eine Exportmöglichkeit mitgeliefert wird, ist eine Umstellung recht einfach. Damit können Sie dann auch alle an das EKN meldepflichtigen Diagnosen über das Melderportal übermitteln. Erkundigen Sie sich am besten bei Ihrem Hersteller, ob bereits eine Schnittstelle integriert ist. Um sich die Funktion im Melderportal freischalten zu lassen, rufen Sie einfach bei uns an und lassen Sie sich zur Melderverwaltung durchstellen.
Nein, das geht leider nicht. Eine sichere Zuordnung von Patienten, Tumoren und Meldungen kann dann nicht gewährleistet werden, weil unterschiedliche Identifikationsnummern verwendet werden. Die Festlegung auf einen Übermittlungsweg bietet zudem für Sie den Vorteil, dass Doppelmeldungen vermieden werden und Sie bei der Bearbeitung von Rückfragen nicht überlegen müssen, ob Sie die Korrekturen im Melderportal oder in Ihrem Primärsystem vornehmen.
Wir können Ihren Zugang zum Melderportal entsprechend umstellen. Melden Sie sich dazu rechtzeitig telefonisch oder per E-Mail bei uns.

Patientendaten

  • die Zuordnung Ihrer Meldung zu weiteren Meldungen der Patientin und des Patienten im Krebsregister und
  • die Anforderung und Auszahlung der Aufwandsentschädigung.

Welche Angaben bei welcher Versicherungsart erforderlich sind, haben wir für Sie auf der Seite Aufwandsentschädigung unter der Frage „Was ist bei der Angabe von Versichertendaten zu beachten?“ zusammengestellt.

  • Die Patientenstammdaten können geändert werden, indem im Melderportal die Tumorhistorie des jeweiligen Patienten oder der jeweiligen Patientin aufgerufen wird und dann auf das blau hinterlegte Wort „Ändern“ im oberen mittleren Bereich geklickt wird. Das folgende Hinweisfenster kann mit OK bestätigt werden. Dann können die Stammdaten korrigiert werden.

    Da die Patientendaten im Melderportal verschlüsselt gespeichert werden, müssen bei einer Änderung der Patientenstammdaten alle Daten erneut eingegeben werden. Es empfiehlt sich also die Patientenakte zur Hand zu haben. Unterstützung finden Sie im Handbuch im Abschnitt Patientendaten ändern (öffnet sich in einem neuen Fenster).

  • Erfassen Sie die Meldung neu unter der richtigen Patientennummer, danach können Sie die Meldung, die unter der falschen Patientennummer erfasst wurde, löschen. Dafür rufen Sie die Tumorhistorie auf, klicken auf das Mülltonnen-Symbol und wählen als Löschgrund „Patient unter falscher Patientennummer erfasst“ aus.

Ihre Frage ist nicht dabei? Sind Sie weiterhin ratlos? Schreiben Sie uns über melderschulung@kk-n.de (öffnet sich in einem neuen Fenster) Es kann gut sein, dass Ihre Frage auch für andere Meldende interessant ist. In diesem Fall setzen wir die Frage und die Antwort auf die FAQ-Seite.