Die Neufassung des bundeseinheitlichen onkologischen Basisdatensatzes (oBDS) bedeutet eine Reihe kleinerer Änderungen und größerer Ergänzungen in den Daten, die klinische Krebsregister in Deutschland erfassen. Sie dienen dazu, das Krankheitsgeschehen noch besser abzubilden und damit den Datennutzen zu erhöhen. Das KKN nimmt seit dem 6. März 2023 Meldungen in der neuen oBDS-Version 3.0.0 entgegen. Im Zuge dessen wurden die manuellen Eingabefelder des Melderportals angepasst.
Das neue Feld „Eigene Leistung“ ist ein Pflichtfeld.
Es gibt an, ob die gemeldete Leistung in der eigenen Einrichtung erbracht wurde.
In Niedersachsen sollen nur die jeweils eigenen Leistungen gemeldet werden:
Eigene Leistung = Ja.
Es werden die folgenden Situationen unterschieden, die eine Meldung auslösen (Meldeanlässe):
Diagnosemeldung
Melden Sie die vollständige Diagnosemeldung als eigene Leistung, wenn in Ihrer Einrichtung die oder der Betroffene in Zusammenschau aller Befunde über das Vorliegen einer Krebserkrankung aufgeklärt und die Therapieoptionen erläutert wurden. Einzelne diagnostische Maßnahmen, wie zum Beispiel die histologische Untersuchung einer Biopsie, können dabei in anderen Einrichtungen erbracht worden sein. Relevant ist die finale Festlegung der Diagnose.
Wenn sich die betroffene Person bereits mit der finalen Diagnosestellung bei Ihnen zur Behandlung oder Verlaufskontrolle vorgestellt hat, ist im Melderportal die Erfassung der Mindestangaben zum Tumor (Diagnosedatum, Diagnosecode, Seitenangabe, ggf. Histologiecode) ausreichend, um anschließend die eigene Leistung der Therapie oder des Verlaufs zu dokumentieren.
Pathologiemeldung
Melden Sie eine Pathologiemeldung, wenn Sie als Pathologin oder Pathologe den histologischen oder zytologischen Befund gestellt haben.
Therapiemeldung
Melden Sie die Operation, Bestrahlung oder systemische Therapie, wenn Sie diese durchgeführt bzw. angeordnet haben. Wird bei einer Operation zufällig eine Krebserkrankung entdeckt, gilt das Operationsdatum gleichzeitig als Erstdiagnosedatum, auch wenn die weiterführende Diagnostik anschließend erfolgt.
Verlaufsmeldung
Melden Sie eine Verlaufsmeldung, wenn Sie in Ihrer Einrichtung die Verlaufskontrolle durchgeführt haben. Wie bei der Diagnosestellung können einzelne diagnostische Maßnahmen, zum Beispiel die radiologische Untersuchung bei Verdacht auf Metastasen, von anderen Leistungserbringern durchgeführt worden sein. Relevant ist die Beurteilung des Erkrankungsstatus.
Tumorkonferenzmeldung
Melden Sie das Datum und die Therapieempfehlung einer Tumorkonferenz, wenn Sie die Patientin oder den Patienten in der Konferenz vorgestellt haben.
Beachten Sie, dass die Tumorkonferenzmeldung nicht meldepflichtig ist, sondern die Patientin oder der Patient in die Meldung einwilligen muss (Meldeberechtigung) und Sie dies im Feld „Einwilligung Meldeberechtigung“ im Melderportal bestätigen müssen. Übermitteln Sie uns keine Tumorkonferenzmeldung, wenn die Patientin oder der Patient nicht eingewilligt hat.
Todesmeldung
Melden Sie das Sterbedatum und die Todesursache der Patientin oder des Patienten, wenn Sie den Tod in Ihrer Einrichtung festgestellt haben.
Eine Übersicht der oBDS-Änderungen im Melderportal finden Sie auf unserer Webseite
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