Das KKN und das Tumorzentrum, das Zentrum der onkologischen Versorgung oder das Nachsorgezentrum regeln in einer Kooperationsvereinbarung das Verfahren zur Datenübermittlung einschließlich der Fristen für die Übermittlung.

Zur Beantragung der Datenübermittlung zum Zweck der Zertifizierung und Rezertifizierung gibt es einen Antragsformular gemäß § 1 Abs. 1 der KKN-Datenübermittlungsverordnung. Darin müssen Zweck der Datenverarbeitung sowie Art und Umfang der Daten, die Maßnahmen zum Schutz der Daten (Datenschutzkonzept) und die voraussichtliche Geltungsdauer des beantragten Zertifikats angegeben werden. Dem Antrag sind beizufügen jeweils ein Nachweis über die Einleitung eines Zertifizierungs- oder Rezertifizierungsverfahrens und über die Erforderlichkeit der Daten für die Zertifizierung oder Rezertifizierung. Der Antrag wird anschließend im Vertrauensbereich des KKN geprüft.

Weitere Details zum Ablauf und der Kooperation entnehmen Sie bitte unserer Homepage.

Dort finden Sie auch Informationen darüber, welche Daten genau zur Verfügung gestellt werden können.