Skip to content

Melderportal

Das Melderportal ist über das Internet zugänglich und dient zur Eingabe der gesetzlich vorgesehenen Meldungen zu Krebserkrankungen in Niedersachsen. Gleichzeitig wird den Melderinnen und Meldern mit der Einsichtnahme in die Tumorhistorie und der Datenrückmeldung die Möglichkeit einer Reflexion der Behandlungsmethoden zum Nutzen der Patientinnen und Patienten an die Hand gegeben.

Profilbild von Herrn Diplom-Mathematiker Tobias Harz, Geschäftsführer des KKN

Dank der Struktur, die die Krebsregister in die Dokumentation der onkologischen Versorgung hineinbringen, können sie ein entscheidender Faktor in der Digitalisierung in der Onkologie werden.

Tobias Hartz, Geschäftsführer KKN

Die Krebsregistrierung in Niedersachsen erfolgt papierlos; alle Meldungen zu Diagnose, Therapie und Verlauf werden in einem webbasierten Melderportal elektronisch erfasst. Beim Melderportal handelt es sich um eine browserbasierte Softwarelösung, bei der keine Installationen in der IT-Infrastruktur der jeweiligen Einrichtung erforderlich sind.

Zwischen KKN und EKN erfolgt über eine gemeinsame Datenannahmestelle eine enge Zusammenarbeit, so dass nur eine Meldung für beide Krebsregister übermittelt werden muss. Die Daten werden je nach Zuständigkeit dem jeweiligen Register zugeordnet und verarbeitet.

Das KKN stellt dafür das Melderportal zur Verfügung. Melderinnen und Melder können ihre Daten sowohl manuell per Einzelfallerfassung über webbasierte Formulare als auch strukturiert über eine oBDS-Schnittstelle übermitteln.

Digitale 3D-Darstellung von einem aufgeschlagenen Buch und einem Laptop als Informationsquellen

Handbuch für Meldungen

Mit einer hervorragenden Suchfunktion steht Ihnen unser digitales Handbuch zur Verfügung. Hier finden Sie die Anleitung zur Registrierung und Meldungsübermittlung an das KKN und EKN sowie Informationen über die Arbeit der beiden Landeskrebsregister.

Registrierung

Um das Melderportal zu nutzen, ist beim KKN eine einmalige Registrierung als Melderin oder Melder erforderlich. Eine bereits beim EKN bestehende Registrierung kann dafür nicht verwendet werden. Alle meldepflichtigen und meldeberechtigten Personen benötigen einen Zugang zum Melderportal. Nach der erfolgreichen Anmeldung können Sie als Melderin oder Melder unter Ihrer Melderidentifikation auch anderen Personen, die an der Behandlungsdokumentation beteiligt sind, Bearbeitungsrechte übertragen.

Für die Registrierung sollten Sie bitte folgende Informationen vorhalten:

  • die Betriebsstättennummer (BSNR) bei ambulanten Einrichtungen oder das Institutskennzeichen (IK-Nummer) bei Krankenhäusern
  • Ihre lebenslange Arztnummer (LANR) und
  • die Kontoverbindung, auf die die Meldevergütung ausbezahlt werden soll.

Ohne diese Angaben kann kein Zugang zum Melderportal beantragt werden.

Nachdem Ihre Registrierung im Melderportal vom KKN überprüft und angenommen wurde, werden Ihre Melderdaten sowohl im KKN als auch im EKN gespeichert. Die Speicherung in beiden Registern ist für die Bearbeitung und Verwaltung dieser Melderdaten erforderlich.