Die zwingend notwendigen Pflichtfelder haben wir für Sie in einem Dokument zusammengefasst; Sie finden die Datei (auch immer) auf unserer Homepage
unter Ärzte > Melderhandbuch.
Bitte beachten Sie, dass Meldungen mit unvollständigen Pflichtangaben nicht vergütet werden können.
Weitere Grundlage für die erwarteten Felder ist – neben dem GKKN – die Verordnung zur Bestimmung der Basisdaten und der landesspezifischen Daten sowie zur Abrechnung der Aufwandsentschädigung für Meldungen an das Klinische Krebsregister Niedersachsen (KKN-Datenbestimmungsverordnung – KKN-DBestVO), die Sie ebenfalls (auch immer) auf der Homepage unter Downloads/Links nachlesen und herunterladen können.