PRESSEMITTEILUNG

Es ist offiziell: Die gesetzlichen Krankenkassen bestätigen mit ihrem aktuellen Förderbescheid, dass das Klinische Krebsregister Niedersachsen (KKN) alle geforderten Förderkriterien erfüllt. Insgesamt 43 Kriterien hat der GKV-Spitzenverband als gesetzliche Voraussetzung aufgestellt, damit die Krankenkassen regelhaft die Arbeit der klinischen Krebsregister, so auch die des KKN, finanzieren dürfen.

Der positive Förderbescheid ist ein Meilenstein in der kurzen Geschichte des erst zum 01.12.2017 gegründeten Krebsregisters.

„Im Prognos-Gutachten 2018 wurde auf eine detaillierte Bewertung für Niedersachsen als einziges Bundesland noch gänzlich verzichtet. Anfang 2020 standen wir bei 31 erfüllten Kriterien. Heute sind wir voll arbeitsfähig und erfüllen alle 43 Förderkriterien“, erklärt Tobias Hartz, Geschäftsführer des KKN. „Die eigentliche Arbeit beginnt allerdings erst jetzt“, mahnt er gleichzeitig an. In den zurückliegenden drei Jahren standen der personelle, strukturelle und technische Aufbau sowie die Erreichung der Förderkriterien im Fokus aller Anstrengungen. Nach der Aufbauphase rückt zunehmend die Qualität und die Nutzung der Daten in den Vordergrund.

Die Daten zum Sprechen bringen …

Im KKN sind seit dem Start des Routinebetriebes am 01.07.2018 über 2.600 Meldestellen registriert, die etwa anderthalb Millionen Meldungen zu Diagnose, Behandlung und Verlauf abgegeben haben. Diese schnell wachsende Datenbasis führt die medizinischen Daten aller an der onkologischen Behandlung einer Patientin und eines Patienten beteiligten Leistungserbringer zusammen. Als Gradmesser für die Datenqualität lassen sich die Vollzähligkeit und die Vollständigkeit definieren, und es gilt, diese stets zu überprüfen. Damit die Daten nicht nur erfasst, sondern auch im Sinne des Nationalen Krebsplans (2008) und des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes (KFRG, 2013) und vor allem zu Gunsten der an Krebs Erkrankten genutzt werden können, gewinnt die Verwertung der Daten durch aussagekräftige Analysen zunehmend an Bedeutung.

… und mit den Meldenden aktiv zusammenarbeiten

Das KKN hat 2020 begonnen, die Daten zur Meldungsqualität und klinischen Versorgung auszuwerten und die Ergebnisse mit den meldenden Ärztinnen und Ärzten im Rahmen von regionalen Qualitätskonferenzen zu diskutieren. In der jeweiligen Konferenz werden aggregierte Auswertungen auf Basis der übermittelten Meldungen jeweils in einem kleinen vertraulichen Rahmen präsentiert und gemeinsam intensiv besprochen. Im Vorfeld der Konferenz erhalten die Meldenden einen persönlichen tumorspezifischen Rückmeldebericht, in dem sie die eigenen Daten im Niedersachsenvergleich ablesen können. Inzwischen hat das KKN über 1.200 individuelle Rückmeldeberichte versandt.

2020 fanden drei regionale Qualitätskonferenzen zum Prostatakarzinom, der häufigsten Tumorerkrankung bei Männern, statt. Im laufenden Jahr kommen die Tumorentitäten Mammakarzinom und Harnblasenkarzinom hinzu.

Krankenkassen sehen Chancen

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt mit 90 Prozent der durchschnittlichen Betriebskosten den Hauptanteil an den Kosten des Krebsregisters und zahlt für jede registrierte Neuerkrankung eine einmalige fallbezogene Betriebskostenpauschale derzeit in Höhe von 141,73 Euro. Es kommen Zahlungen für die Meldevergütungen hinzu, die die Leistungserbringer bekommen. Die gesetzlichen Krankenkassen sind sich ihrer Rolle als Hauptkostenträger bewusst, gleichzeitig setzen sie auf die Chancen, die mit dem Betrieb des KKN verbunden sind. Sie begrüßen, dass das KKN nunmehr alle Voraussetzungen erfüllt. Für das KKN bedeutet das ein hohes Maß an Verantwortung und die Verpflichtung, die Aufgaben auch in Zukunft vollumfänglich und mit hohem Qualitätsanspruch zu leisten, damit die Arbeit mit den Daten den Versicherten langfristig auch tatsächlich zugutekommt.

„Krebserkrankungen sind eine massive Bedrohung für die Menschen. Für uns als Krankenkassen ist deshalb der konkrete Nutzen für die Versicherten wichtig, den die Arbeit des KKN stiften soll. Diese Arbeit soll perspektivisch ermöglichen, Daten über Behandlungsverläufe und Ergebnisse zur Bewertung der Qualität der verschiedenen Krebstherapien zu nutzen. Wir wollen damit einen Beitrag leisten, die Behandlung zu verbessern, gezielter zu steuern und damit auch Leben zu retten“, sagten Jörg Niemann, Leiter des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) in Niedersachsen, und Sabine Nowack-Schwonbeck, Geschäftsführerin Gesundheitsmanagement stationär der AOK Niedersachsen. Beide vertreten die gesetzlichen Krankenkassen im Verwaltungsrat des KKN.

Sicher ist es noch ein langer Weg, aber die ersten Schritte sind getan. Auch wenn es noch Jahre dauern wird, bis eine Ärztin oder ein Arzt im Melderportal sieht, ob Therapie A oder B erfolgreicher war, ist genau dies das Ziel: die Daten für die Verbesserung der Versorgungsqualität von Krebspatientinnen und Krebspatienten zu nutzen und zur Verfügung zu stellen. Die Daten stehen als unverzichtbare Forschungs- und Diskussionsgrundlage im Mittelpunkt. Das KKN und die Länderkrebsregister sind die zentralen Ansprechpartner für Daten zur Krebsversorgung in Deutschland und ermöglichen wichtige Erkenntnisse gegen Krebs; die Aussichten sind vielversprechend.

Hintergrundinformationen – KKN
Das Klinische Krebsregister Niedersachsen (KKN) wurde zum 01.12.2017 als Anstalt öffentlichen Rechts gegründet und untersteht der Fachaufsicht des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. In den ersten sechs Monaten nach der Gründung führte das KKN einen Probebetrieb mit freiwilligen Testmelderinnen und Testmeldern durch, baute die neue Anstalt auf, organisierte für die Meldepflichtigen wöchentlich Melderschulungen und ebnete somit den Weg für den Echtbetrieb ab dem 01.07.2018 – damals mit nur sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Heute zählt das KKN 56 Beschäftigte und gehört zu den wenigen klinischen Krebsregistern mit einer vollständig papierlosen Tumordokumentation – sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich.

Zwischen dem KKN und dem Epidemiologischen Krebsregister Niedersachsen (EKN) besteht eine enge Kooperation, die mit dem Melderportal und der gemeinsamen Datenannahmestelle sichtbar wird: Der Meldeweg ist so gestaltet, dass die Meldenden einen Krankheitsfall nur einmal übermitteln müssen und damit ihre Meldepflichten gegenüber dem KKN und EKN gleichzeitig erfüllt haben. Von hier aus werden die Daten der jeweiligen klinischen oder epidemiologischen Zweckbestimmung entsprechend weiterverarbeitet.

Der schnelle Aufbau und Start wären nicht so erfolgreich verlaufen, wenn Niedersachsen nicht auf die Erfahrungen und die Vorarbeit der anderen Bundesländer hätte zurückgreifen können. Das in Niedersachsen eingesetzte Melderportal beispielsweise wurde in Kooperation mit sieben anderen Bundesländern beauftragt und umgesetzt und wird laufend optimiert.

Hintergrundinformationen – Förderkriterien
Für die flächendeckende klinische Krebsregistrierung nach § 65c SGB V ist eine Mischfinanzierung vorgesehen. Die Betriebskosten der Krebsregistrierung werden in einer Kostenaufteilung von 90 zu 10 zwischen den Kostenträgern im Gesundheitswesen und den Bundesländern über eine Fallpauschale finanziert.

Hannover, 12. April 2021