Die einzelnen Landeskrebsregister sind auf Grund der föderalen Umsetzung des KFRG unterschiedlich. Um den Umsetzungsprozess des KFRG insgesamt zu harmonisieren und eine strukturierte Zusammenarbeit aller klinischen Krebsregister zu fördern, haben sich diese in der Plattform § 65c zusammengeschlossen: https://plattform65c.de (öffnet sich in einem neuen Fenster)
Die Plattform § 65c wurde 2015 mit Zustimmung der Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) von der Ad hoc AG zur Umsetzung des KFRG eingesetzt und ist als „Sonstiges Gremium“ der Gesundheitsministerkonferenz ausgewiesen.
Mitglieder der Plattform sind jeweils eine Vertreterin und ein Vertreter der von den Ländern benannten Krebsregister gemäß § 65c SGB V.