„Organe der Anstalt sind der Verwaltungsrat und […] der Geschäftsführer.“ § 3 GAnstKKN
„Organe der Anstalt sind der Verwaltungsrat und […] der Geschäftsführer.“
Der Verwaltungsrat wurde mit Wirkung zum 1. Dezember 2023 für die Dauer von drei Jahren berufen.
Der Verwaltungsrat besteht aus sieben Mitgliedern. Diese werden vom Fachministerium für die Dauer von drei Jahren berufen.“§ 4 GAnstKKN
Der Verwaltungsrat besteht aus sieben Mitgliedern. Diese werden vom Fachministerium für die Dauer von drei Jahren berufen.“
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