Zu den Aufgaben aller klinischen Krebsregister gehört die möglichst lückenlose Erfassung und Auswertung von Daten. Entsprechend werden Daten von der Diagnose über einzelne Behandlungsschritte und die Nachsorge bis hin zu Rückfällen und Sterbefällen erhoben – sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Versorgung.

Perspektivisch entsteht auf diese Weise ein umfassender Datenschatz,
der dazu genutzt werden soll, die Behandlung von Krebs weiter zu verbessern.

Ob medizinische Leitlinien beachtet werden oder ob Unterschiede in der Qualität der Behandlung bestehen – mit den Daten und Ergebnissen aus der klinischen Krebsregistrierung können solche Fragestellungen überprüft werden. Eine zeitnahe Rückmeldung der Ergebnisse und deren Diskussion mit den Behandelnden ist ein weiteres zentrales Element klinischer Krebsregistrierung. Langfristiges Ziel sollte sein, in ganz Deutschland ein leitliniengerechtes Versorgungsangebot und eine bestmögliche Versorgungsqualität zu gewährleisten.

Die im KFRG beschriebenen vielfältigen Aufgaben von klinischen Krebsregistern machen eines deutlich: Die klinischen Krebsregister sind nicht nur reine Datenbanken, sondern haben auch vielschichtige Aufgaben im Bereich des Datenaustausches und der Datenanalyse wahrzunehmen.

Ziele für Niedersachsen

Wir wollen die Daten zum Sprechen bringen und diese zeitnah für die Medizinerinnen und Mediziner so aufbereiten, dass sie mit Hilfe der zurückgespiegelten Daten ihr Handeln, das heißt die Ergebnisqualität von Krebstherapien, optimieren können.“

Tobias Hartz | Geschäftsführer des KKN

Durch den bundesweit flächendeckenden Aufbau klinischer Krebsregister soll eine einheitliche Datenerfassung sichergestellt, und somit die onkologische Versorgung verbessert und die Qualität gestärkt werden. Ziel ist es, valide Aussagen über das Auftreten, die Behandlung und den Verlauf von Tumorerkrankungen flächendeckend zu gewinnen. Auf dieser Grundlage soll die Versorgung von Krebspatientinnen und Krebspatienten verbessert werden. Regelmäßige Analysen und Auswertungen der Daten sollen Potenziale für verbesserte Therapiemaßnahmen aufzeigen. Der rege Austausch aller Beteiligten ist im Interesse der Patientinnen und Patienten.

Damit einerseits die Finanzierung durch die Fallpauschalen für den Betrieb des Krebsregisters gesichert ist und andererseits der Aufwand für das Krebsregister und die Kostenträger für die Berechnung der Meldevergütungen im vertretbaren Rahmen bleibt, muss dies auf effiziente Weise geschehen. Daher verfolgt das KKN neben den direkt aus dem KFRG abgeleiteten Zielen auch spezielle, für das Bundesland Niedersachsen definierte Ziele:

  • Eine zentrale Datenannahmestelle
  • Ausschließlich digitale Erfassung der Tumordaten über das Melderportal
  • Hohe Benutzerfreundlichkeit
  • Keine Doppeleingaben und -meldungen
  • Zeitnahe Datenauswertung
  • Schnelle Datenrückspiegelung nach Eingabe
  • Regionale Unterstützung der Versorgungsstrukturen
  • Wenig Bürokratieaufwand
  • Zeitnahe Hilfestellung bei Bedarf

Für das KKN ist es essenziell, die Strukturen und Leistungen so aufzubauen, dass alle Zielgruppen ihren Interessen entsprechend von dem Register profitieren.

Die Zielgruppen haben unterschiedliche Erwartungen und Interessen in Bezug auf die Strukturen und Leistungsfähigkeit des Klinischen Krebsregisters. Zielgruppenübergreifend besteht die grundlegende Anforderung jedoch darin, die Qualität der im Register verfügbaren Daten auf einem hohen Niveau zu halten, so dass die aus den Daten gewonnenen Erkenntnisse als valide und präzise anzusehen sind.

Eine der übergeordneten Ideen eines klinischen Krebsregisters ist es, den Leistungs­erbringerinnen und Leistungs­erbringern zu ermöglichen, auf die Daten der jeweils von ihnen behandelten Patientinnen und Patienten zuzugreifen. Dabei ist es entscheidend, dass alle an der Dokumentation und Datenübermittlung beteiligten Ärztinnen und Ärzte und Einrichtungen nicht nur Daten in das System eingeben, sondern auch als integraler Bestandteil einer sektorenübergreifenden und intersektoralen Versorgung verstanden werden. Ärztinnen und Ärzte sollen Zugang zu ihren Daten und Ergebnissen haben und strukturierte Kommunikationsprozesse sollen diese Ergebnisse begleiten.

Mit der Ärzteschaft steht und fällt der künftige Erfolg des KKN. Das Krebsregister ist auf die aktive und konstruktive Zusammenarbeit mit den Melderinnen und Meldern angewiesen, wenn es die vorgeschriebenen Förderkriterien des GKV-Spitzenverbandes erfüllen soll. Dieser Prozess wird einerseits vom Gesetzgeber gestützt – es gibt eine gesetzliche Meldepflicht. Andererseits soll die Verbindung zwischen den Leistungs­erbringenden und dem Krebsregister gefördert werden, indem das KKN ihnen ermöglicht, das Versorgungsgeschehen prozessbegleitend nicht nur mit Daten zu füllen, sondern auch aktiv zu unterstützen.

Die Dokumentation wäre jedoch ohne das Vertrauen der betroffenen Patientinnen und Patienten nicht möglich. Das KKN bittet daher um die Unterstützung der Betroffenen, denn ihre Daten liefern einen maßgeblichen Beitrag zur Erforschung und wirksamen Behandlung von Krebserkrankungen.