Im Zeitraum vom XX.XX.XXXX bis zum XX.XX.XXXX sind von Ihnen insgesamt XX.XXX Meldungen mit einem Diagnosedatum ab dem 01.07.2018 zu verschiedenen Meldeanlässen beim KKN eingegangen. Diese umfassen Diagnosemeldungen, Meldungen zu Operationen, Strahlentherapien und systemischen Therapien sowie Verlaufsmeldungen.“

– so lautet der Anfang Ihres individuellen Rückmeldebrichtes; selbstverständlich gefüllt mit den entsprechenden Zahlen.

In Niedersachsen besteht laut GKKN eine Verpflichtung zur Meldung an das KKN für alle Ärztinnen/Ärzte sowie Zahnärztinnen/Zahnärzte, die bösartige Neubildungen einschließlich ihrer Frühstadien oder gutartige Tumore des zentralen Nervensystems feststellen oder behandeln.

Ärztinnen/Ärzte des niedergelassenen Bereiches registrieren sich persönlich und erhalten daraufhin eine Melder-ID. Im stationären Bereich registrieren sich die Chefärztinnen/Chefärzte.

In dem Rückmeldebericht erfolgt die Rückmeldung zu allen Meldungen, Patientinnen/Patienten sowie Tumoren, die im KKN Ihrer bzw. der entsprechenden Melder-ID zugeordnet sind.

Mit dem Rückmeldebericht erhalten Sie eine Übersicht über Ihre eingegangenen Meldungen
und die uns vorliegenden Daten zu Ihren Patientinnen/Patienten zu folgenden Punkten:
• Ihre Meldungen an das KKN
• Patientencharakteristika
• Erkrankungsfälle
• Therapien

Geplant ist, die Auswertungen zum einen um Analysen zu Qualitätsindikatoren der jeweiligen S3-Leitlinien und zum anderen um Überlebenskurven zu erweitern. Bei Letzterem ist jedoch der Nachbeobachtungszeitraum bisher zu kurz, um belastbare und aussagekräftige Analysen durchführen zu können.

Wichtig ist für Sie als Melderin/Melder zu wissen, dass einige Punkte nur bei ausreichend hoher Fallzahl ausgewertet und dargestellt werden können. Zudem werden je nach Auswertung entweder Daten aus dem Vertrauensbereich (VB) oder aus dem Registerbereich (RB) herangezogen, welche jedoch einen unterschiedlichen Bearbeitungsstand aufweisen. Daher kann sich die Datengrundlage zwischen einzelnen Auswertungen unterscheiden.

Das KKN hat im September 2020 mit dem elektronischen Versand der Rückmeldeberichte begonnen. In Zukunft erhalten Sie regelmäßig Rückmeldeberichte zu Ihren Meldungen und Patientinnen/Patienten in allgemeiner oder tumorspezifischer Art.

Das KKN bedankt sich an dieser Stelle herzlich für die gute Zusammenarbeit und steht Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Hier können Sie sich einen Muster-Rückmeldebericht herunterladen und anschauen.

Unterschied zwischen allgemeinem und entitätsspezifischem Rückmeldebericht

Wir unterscheiden zwischen den allgemeinen Rückmeldeberichten und den entitätsspezifischen Rückmeldeberichten. Der allgemeine Rückmeldebericht enthält Auswertungen zu allen Entitäten und wird einmal jährlich an die Leistungserbringenden versendet. Der entitätsspezifische Rückmeldebericht wird im Vorfeld einer Qualitätskonferenz an ausgewählte Leistungserbringende mit Meldungen zu der entsprechenden Tumorentität versendet.

Fragen & Antworten

Warum sind nicht alle meine Meldungen im Bericht aufgeführt?

Für Ihren Rückmeldebericht werden nur Meldungen aus einem bestimmten Leistungszeitraum betrachtet, welcher u.a. auf dem Deckblatt des Berichts genannt wird. Meldungen außerhalb dieses Zeitraums werden nicht betrachtet. Je nach Kapitel des Berichts werden außerdem alle im KKN eingegangenen und bisher noch nicht abschließend bearbeiteten oder nur abschließend bearbeitete Meldungen ausgewertet.

Warum sind im zweiten Teil des Berichts so viel weniger Meldungen enthalten als im ersten Teil?

In Kapitel 1 „Meldungen an das KKN“ werden Meldungen aus einem bestimmten Leistungszeitraum zu allen Tumoren betrachtet – unabhängig vom Erstdiagnosedatum.
Ab Kapitel 2 „Patientencharakteristika“ werden nur noch Tumoren betrachtet, deren Erstdiagnosedatum ebenfalls innerhalb dieses Leistungszeitraums liegt. Da für diese Auswertungen vollständige Daten, insbesondere zur Erstdiagnose, benötigt werden, kann das Vorliegen dieser Informationen für Tumoren vor diesem Leistungszeitraum nicht garantiert werden.
Zudem werden im ersten Teil des Berichtes alle Meldungen berücksichtigt, die im KKN eingegangen und nicht abgelehnt worden sind.
Im zweiten Teil des Berichtes werden hingegen nur Meldungen herangezogen, die bereits in den Registerbereich weitergeleitet und damit einer ersten Bearbeitung unterzogen worden sind.

Warum wird der Bericht pro Melder-ID erstellt? Wie ist das bei kooperierenden Einrichtungen?

In Niedersachsen besteht die Meldepflicht pro Ärztin/Arzt, deshalb erfolgt auch die Rückmeldung pro Meldestelle. Derzeit wird intern geprüft, ob und wie die Rückmeldung auf Ebene einer kooperierenden Einrichtung erfolgen kann.

Kann auf Wunsch ein Bericht generiert werden?

Sofern sich ein Bericht auf den von uns zuletzt eingegrenzten Leistungszeitraum bezieht und sofern die Meldungszahlen eine hinreichende Darstellung ermöglichen, kann dieser auf Wunsch generiert werden. Tumorspezifische Berichte können nur für bereits ausgewertete Entitäten des zuletzt eingegrenzten Leistungszeitraums erzeugt werden. Sie können Ihre Anfrage unter Angabe Ihrer Melder-ID an rueckmeldung@kk-n.de senden.

Wie lange stehen die Rückmeldeberichte im Melderportal zum Download bereit?

Die Rückmeldeberichte stehen Ihnen im Melderportal ein Jahr zur Verfügung. Wir empfehlen Ihnen, die Berichte herunterzuladen und zu speichern, damit Sie sie mit anderen interessierten Personen aus Ihrer Einrichtung teilen können.

Wie erhalte ich Daten für zertifizierte Zentren?

Wie Sie Daten für die Zertifizierung und Re-Zertifizierung Ihres Organkrebszentrums oder onkologischen Zentrums bei uns erhalten, haben wir unter dem Menüpunkt Organkrebs- und onkologische Zentren für Sie zusammengestellt.

Sind die Berichte unabhängig von der Meldeart (Übermittlung mittels Schnittstelle vs. manuelle Meldung über das Melderportal)?

Ja, in die Berichte gehen Ihre Meldungen unabhängig von der Meldeart ein. Relevant ist jedoch der Bearbeitungsstand im KKN, den Sie im Melderportal beispielsweise unter “Alle Meldungen” einsehen können.