Das Handbuch für Meldungen an das KKN und das EKN richtet sich an alle meldepflichtigen und meldeberechtigten Ärztinnen, Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie deren Dokumentationsfachkräfte in Niedersachsen. Hiermit erhalten Sie eine ausführliche Anleitung zur Registrierung und Meldungsübermittlung im webbasierten Melderportal und weitere Informationen über die Arbeit der beiden Landeskrebsregister. Wie Sie das Melderportal bedienen und es für sich und somit für die Patientinnen und Patienten optimal nutzen können, zeigen wir Ihnen mit vielen Abbildungen aus dem Melderportal selbst.

Das Melderhandbuch liegt als Online-Handbuch vor, aber zusätzlich steht es Ihnen auch als PDF zum Herunterladen zur Verfügung. Im Gegensatz zu gedruckten Printausgaben bietet das Online-Handbuch mehr Möglichkeiten zur Interaktivität, wie z. B. Navigation, Suche und Selektion von Informationen. Außerdem werden alle Änderungen zukünftig zeitnah publiziert. Damit ist das Melderhandbuch stets aktuell.

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Melderportal

Seit dem 1. Juli 2018 läuft der Echtbetrieb. Das bedeutet Folgendes: Jede Ärztin/jeder Arzt und jede Zahnärztin/jeder Zahnarzt, die/der in der onkologischen Versorgung tätig ist, das heißt entweder eine bösartige Tumorerkrankung oder eine gutartige Tumorerkrankung des ZNS diagnostiziert, behandelt oder eine Statusänderung im Verlauf inklusive Tod durch die Tumorerkrankung diagnostiziert, ist meldepflichtig. Gemeldet wird über das webbasierte Melderportal.

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Registrierung im Melderportal

Um das Melderportal nutzen zu können, müssen Sie sich dort zunächst eimal registrieren. Öffnen Sie dazu bitte einen Internetbrowser (Mozilla Firefox/Internet Explorer/Google Chrome) und geben Sie dort folgende URL ein:

https://melderportal.kk-n.de/

Für die Registrierung sollten Sie bitte folgende Informationen vorhalten: die Betriebsstättennummer (BSNR) bei ambulanten Einrichtungen oder das Institutskennzeichen (IK-Nummer) bei Krankenhäusern, Ihre lebenslange Arztnummer (LANR) und die Kontoverbindung, auf die die Meldevergütung ausbezahlt werden soll. Ohne diese Angaben kann kein Zugang zum Melderportal beantragt werden.

Nachdem Ihre Registrierung im Melderportal vom Klinischen Krebsregister Niedersachsen (KKN) überprüft und angenommen wurde, werden Ihre Melderdaten sowohl im KKN als auch im Epidemiologischen Krebsregister Niedersachsen (EKN) gespeichert. Die Speicherung in beiden Registern ist für die Bearbeitung und Verwaltung dieser Melderdaten erforderlich.

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Vergabe der Patienten-ID im Melderportal

Bitte beachten Sie, dass es nicht erlaubt ist, Patientennummern (auch Patientenidentifikationsnummer, kurz Patienten-ID) zu vergeben, die Rückschlüsse auf die Identität der Patientinnen/Patienten zulassen.

Die Patientennummern, die Sie als Meldende beim Anlegen der Patientinnen/Patienten vergeben, dürfen nicht „sprechend“ sein, das heißt sie dürfen keine Geburtsdaten, Initialen oder eine Kombinationen aus diesen enthalten.

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Private Kranken­versicherung

Es ist unbedingt notwendig, auch bei privatversicherten Patientinnen/Patienten die konkrete Krankenkassenummer (IK) anzugeben.

Erst, wenn die private Krankenkasse nicht in der vorgegebenen Liste vorhanden ist, wählen Sie bitte einen der Ersatzcodes aus und geben Sie im Anmerkungsfeld der zu übermittelnden Meldung den Namen der Krankenkasse an.

Die Ersatzcodes sollten nur in dem Fall zum Einsatz kommen,

  • wenn für die Versicherte/den Versicherten keine gesetzliche Krankenversicherung besteht
  • wenn sonst keine bekannte, in der Liste vorhandene private Krankenversicherung vorhanden ist oder
  • wenn kein weiterer bekannter Kostenträger mit IK-Nummer angegeben werden kann.

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Berufs­genossen­schaft ist keine Kranken­kasse

Bitte beachten Sie, dass eine Berufsgenossenschaft nicht als Krankenversicherung zählt. Vielmehr bitten wir um die Angabe der konkreten Krankenversicherung (GKV/PKV) der Patientin/des Patienten. Eine Berufsgenossenschaft an sich ist in der Auswahlliste im Melderportal auch nicht hinterlegt. Daher der Hinweis an dieser Stelle, dass die Berufsgenossenschaft nicht die Krankenversicherung der Patientin/des Patienten ist. Die Berufsgenossenschaft trägt möglicherweise die Kosten der Krebsbehandlung, die Patientin/der Patient ist dennoch bei einer GKV oder PKV versichert und dies bitten wir, im Melderportal anzugeben.

Hier können Sie das gemeinsame Melderhandbuch von KKN und EKN herunterladen.

Hier finden Sie eine Übersicht mit den Angaben zur Seitenlokalisation von paarigen und unpaarigen Organen.

Die gleiche Übersicht gibt es auch in einer Kurzform.

Die aktuell geltenden Nachsorgezeiträume für die einzelnen Krebsarten haben wir für Sie hier verlinkt.

Die Pflichtfelder zu den Meldeanlässen können Sie als Dokument hier herunterladen.

Wir haben für Sie ein zweiseitiges Dokument zusammengestellt, das die Bedeutung von immer wiederkehrenden Symbolen im Melderportal und die Statusangaben der Meldungen erklärt.

Die Anleitung zur Registrierung im Melderportal können Sie hier herunterladen.

Außerdem haben wir für Sie ein Schaubild zur Melderregistrierung erstellt, das den Prozess auf einer DIN A4-Seite erfasst und auf einen Blick verdeutlicht.