Meldepflicht

Seit dem Start des Echtbetriebes am 1. Juli 2018 ist jede Ärztin/jeder Arzt und jede Zahnärztin/jeder Zahnarzt, die/der in der onkologischen Versorgung tätig ist, das heißt entweder eine bösartige Tumorerkrankung einschließlich Frühstadien oder eine gutartige Tumorerkrankung des zentralen Nervensystems diagnostiziert, behandelt oder eine Statusänderung im Verlauf inklusive Tod durch die Tumorerkrankung diagnostiziert, meldepflichtig.

Mehr lesen …

Melderhandbuch

Das Melderportal des KKN dient zur Eingabe der gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen zu Krebserkrankungen in Niedersachsen. Gleichzeitig wird den Melderinnen/Meldern mit der Tumorhistorie und der Datenrückmeldung die Möglichkeit einer Reflexion der Behandlungsmethoden zum Nutzen der Patientinnen/Patienten an die Hand gegeben.

Mehr lesen …

Melder­schulungen

Das KKN bietet regelmäßig Melderschulungen an. Diese finden sowohl in Hannover als auch in den Bezirksstellen der KVN, stellenweise in Krankenhäusern statt. Für die Anmeldung nutzen wir das webbasierte Veranstaltungs­managementsystem von eveeno. Derzeit sind Präsenzveranstaltungen leider nicht möglich, ab Mitte Juni jedoch bieten wir Webseminare an.

Mehr lesen …

Bibliothek

Hier finden Sie – in Ergänzung zu unserer Melderschulungsreihe und zu unseren Fragen & Antworten – Dokumente und Handouts nach Entität sortiert, die Sie bei der Tumordokumentation unterstützen sollen.

Mehr lesen …

Fragen & Antworten

An dieser Stelle finden Sie Antworten auf Fragen, die uns in Schulungen, per E-Mail oder telefonisch häufig erreichen. Die Frage-Antwort-Blöcke richten sich thematisch nach dem jeweiligen Web-Seminar.

Mehr lesen …

Pathologie

Im April 2021 bieten wir zwei Termine für eine Basisschulung speziell für Pathologinnen und Pathologen an. In den Seminaren geht es u.a. um die Pathologiemeldung im KKN im Allgemeinen, aber auch um Klassifikationen und Kodierung, bekannten und unbekannten Primärtumor, Rezidiv, Besonderheiten bei systemischen Erkrankungen, Fremdmeldungen und natürlich um die Aufwandsentschädigung – mit vielen Kodierungsbeispielen und die Möglichkeit, auf individuelle Fragen einzugehen..

Mehr lesen …

Aufwandsentschädigung

Die klinischen Krebsregister werden gemäß § 65c Absatz 2 SGB V aus Mitteln der gesetzlichen Krankenkassen finanziell gefördert. Die Vergütung der Meldungen ist bundeseinheitlich geregelt und gilt für jedes Bundesland beziehungsweise jedes einzelne klinische Krebsregister gleich.

Mehr lesen …