Ärztinnen/Ärzte haben die Möglichkeit, ihre Meldungen aus ihrem Primärsystem elektronisch an das KKN zu übermitteln. Das Primärsystem muss hierfür den Export der Meldungen im bundesweit einheitlichen Format (ADT/GEKID-XML-Schema) unterstützen. Die so erzeugte XML-Datei wird vom KKN über das Melderportal entgegengenommen und verarbeitet. Dies erspart Ärztinnen/Ärzten die doppelte Dokumentation.

Das KKN nimmt aktuell folgende ADT/GEKID-Versionen entgegen:
– 2.2.1/2.2.0
(enthalten das Modul Malignes Melanom; Entgegennahme durch das KKN seit dem 15.04.2021)
– 2.1.3/2.1.2 (enthalten neue ICD-10 und OPS Kataloge; für Meldeanlässe ab 01.01.2021)
– 2.1.1
(ausschließlich für Meldeanlässe bis 31.12.2020)
– 2.0.1
(ausschließlich für Meldeanlässe bis 31.12.2020)

Nach der Veröffentlichung einer neuen Version wird die Vorgängerversion noch mindestens zwölf Monate entgegengenommen.

Compliance Level

Das ADT/GEKID-Schema bietet Spielraum für Interpretationen bezüglich Struktur und Pflichtangaben. Durch die im Umsetzungsleitfaden beschriebenen Compliance Level werden die Anforderungen an die Struktur der Meldung, die Referenzierbarkeit und die Integration weiter spezifiziert.

Das KKN fordert aktuell mindestens folgende Compliance Level:

  • Struktur S2
  • Referenzierbarkeit R3
  • Integration I1

Compliance Level S2 beschreibt, dass genau eine Teilmeldung (ein Aspekt eines Falls) innerhalb eines <Meldung> Tags vorhanden ist, ausgenommen sind Tumorkonferenzmeldungen.

Das Compliance-Level R3 setzt voraus, dass die Attribute „Melder_ID“, „Patient_ID“ und „Meldung_ID“ gemäß ihrem definierten Geltungsbereich befüllt sind.

Die Integrationsachse trifft Aussagen über die Tiefe der Integration des Meldeverfahrens in das Primärsystem. Aktuell ist es möglich die im Tumordokumentationssystem generierten ADT/GEKID-Dateien per Export aus dem Primärsystem und anschließendem Upload über das Melderportal an das KKN zu übertragen. Eine direkte Übertragung aus den Primärsystemen per Webservice ist in Planung.

Umsetzungsleitfaden zur Krebsregister-Schnittstelle

Der Umsetzungsleitfaden ist ein Arbeitsergebnis der Plattform § 65c. Die Plattform § 65c ist ein eigenständiges Expertengremium, in der die klinischen Krebsregister der Bundesländer eng zusammenarbeiten, um Synergien zu schaffen und welche zu nutzen. In verschiedenen Arbeitsgruppen werden wichtige Themen diskutiert und Vorgehen harmonisiert, fachliche Fragestellungen und Verfahrensabläufe abgestimmt und Empfehlungen erarbeitet – unter Beachtung der Bundes- und Landesregelungen.

Damit klinische Krebsregister Daten im Format des ADT/GEKID-Basisdatensatzes verarbeiten können, müssen Softwarehersteller in der Lage sein, Daten in diesem Format bereitzustellen. Dafür bedarf es über den Datenstandard hinausgehenden Beschreibungen zur Implementation, die von der Plattform § 65c im Umsetzungsleitfaden bereitgestellt werden.

Neben einer Definition von Kernelementen sowie Empfehlungen zur Erzeugung und Verarbeitung von Meldungen gehören dazu auch allgemeingültige Testdatensätze, Beschreibung und Empfehlung zum Umgang mit nicht klar definierten Merkmalen, aber auch Länderspezifika und allgemeine Informationen. Da sich dabei zum Teil Inhalte des ADT/GEKID-Basisdatensatzes und technische Merkmale überschneiden, wird dies auch gesammelt im Umsetzungsleitfaden bearbeitet. Der Umsetzungsleitfaden bezieht sich stets auf die aktuell veröffentliche Version des ADT/GEKID-Schemas.

Der Umsetzungsleitfaden steht nach Registrierung auf www.krebsregisterverbund.de zum Download zur Verfügung.

Meldungsübermittlung aus Primärsystemen

Viele Primärsysteme (Kranken­haus­informations­systeme, Praxis­verwaltungs­systeme, Therapie­planungs­systeme, Tumor­dokumentations­systeme, Pathologie­informations­systeme) bieten bereits eine Export-Schnittstelle nach ADT/GEKID für die Meldung an die klinischen Krebsregister.

Das KKN unterstützt Sie gerne bei der Übermittlung von Meldungspaketen, die aus einem Primärsystem erzeugt wurden.

Fragen? Wir beraten Sie gern.

E-Mail: support-schnittstelle@kk-n.de

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, an unseren Melderschulungen, derzeit in Form von Webinaren, teilzunehmen.