Bereitstellung von Daten
Gemäß § 20 GKKN stellt das KKN anonymisierte Daten zur onkologischen Qualitätssicherung oder für Forschungszwecke zur Verfügung, wenn das Vorhaben nicht mit den frei zugänglichen Daten der Klinischen Landesauswertungsstelle (KLast), von regionalen Qualitätskonferenzen oder aus dem Jahresbericht von KKN, EKN und KLast durchführbar ist.
Kooperierende Einrichtungen
Gemäß § 13 GKKN haben Krankenhäuser und Einrichtungen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung mit Sitz in Niedersachsen die Möglichkeit, einen schriftlichen Antrag auf Anerkennung als kooperierende Einrichtung beim Vertrauensbereich KKN zu stellen.
Organkrebs- und onkologische Zentren
Gemäß § 19 GKKN unterstützt das KKN Zentren der onkologischen Versorgung bei der Zertifizierung und Rezertifizierung, indem es die im KKN vorliegenden Daten für die in der Einrichtung behandelten Patientinnen/Patienten dem jeweiligen Organkrebszentrum und onkologischen Zentrum bereitstellt.
Tumorkonferenzen
Gemäß § 16 GKKN stellt das KKN anonymisierte Daten zur Unterstützung von Tumorkonferenzen zur Verfügung. Die Daten dienen der Vorstellung und der Erörterung eines Erkrankungsfalls im Rahmen der jeweiligen Tumorkonferenz.
Regionale Qualitätskonferenzen
Durch regelmäßige regionale Konferenzen möchte das KKN die meldenden Leistungserbringenden in die Arbeit des KKN einbeziehen und langfristig zur Verbesserung der Versorgungsqualität beitragen. Ziel ist es, den Leistungserbringenden einer Region aggregierte Auswertungen auf Basis der uns vorliegenden, übermittelten Meldungen zu präsentieren und in einem kleinen, vertraulichen Rahmen zu diskutieren.
Rückmeldeberichte
Das KKN versendet Rückmeldeberichte regelmäßig für seine Melderinnen/Melder. Der Rückmeldebericht bietet eine Übersicht über die eingegangenen Meldungen zu der jeweiligen Melder-ID und über die im KKN vorliegenden Daten zu den zu der Melder-ID gehörenden Patientinnen/Patienten. Der Rückmeldebericht gliedert sich auf in Meldungen an das KKN, Patientencharakteristika, Erkrankungsfälle und Therapien. Den Rückmeldebericht gibt es in allgemeiner oder tumorspezifischer Art.
Klinische Landesauswertungsstelle
Für die Auswertung der erfassten Daten gibt es die Klinische Landesauswertungsstelle (KLast). Diese wurde vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung eingerichtet. Es ist vorgesehen, dass das KKN mindestens einmal im Jahr seinen anonymisierten Gesamtdatensatz an die KLaSt übermittelt.