Wir wollen die Daten zum Sprechen bringen und diese zeitnah für die Medizinerinnen und Mediziner so aufbereiten, dass sie mit Hilfe der zurückgespiegelten Daten ihr Handeln, das heißt die Ergebnisqualität von Krebstherapien, optimieren können.“

Tobias Hartz | Geschäftsführer

Das am 9. April 2013 in Kraft getretene Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (KFRG) enthält die Vorgaben, nach denen die Krebsfrüherkennung, die onkologischen Versorgungsstrukturen, die Qualitätssicherung und die effiziente Behandlung gestärkt und weiterentwickelt werden sollen. Dafür muss eine bundesweite, flächendeckende klinische Krebsregistrierung etabliert werden. Die Länder regeln die erforderlichen Kooperationsstrukturen, die Prozesse zur Erhebung, Übermittlung und Auswertung von Daten zu Krebs und Krebsbehandlungen, die Datenströme sowie landesspezifische Besonderheiten durch eigene (Ausführungs-) Gesetze.

Das heißt, das KFRG setzt im Hinblick auf die flächendeckende klinische Krebsregistrierung lediglich den Rahmen für die weitere Ausgestaltung durch die Bundesländer. Es regelt die wesentlichen Mindestvoraussetzungen, die notwendig sind, um bundesweit einen Nutzen aus der klinischen Krebsregistrierung zu ziehen und belastbare Daten zur onkologischen Versorgung zu erhalten. Damit sind Lösungen möglich, die auf die einzelnen Länder zugeschnitten sind. Niedersachsen setzt bei dem Aufbau und der Organisation auf ein medizinisches Gesamtkonzept, in dessen Mittelpunkt der Arzt steht.

Durch den bundesweit flächendeckenden Aufbau klinischer Krebsregister soll eine einheitliche Datenerfassung sichergestellt, und somit die onkologische Versorgung verbessert und die Qualität gestärkt werden. Die Landschaft klinischer Krebsregister ist sehr heterogen und länderspezifisch unterschiedlich geregelt. Ziel ist es, valide Aussagen über das Auftreten, die Behandlung und den Verlauf von Tumorerkrankungen flächendeckend zu gewinnen. Auf dieser Grundlage soll die Versorgung von Krebspatientinnen und Krebspatienten verbessert werden. Regelmäßige Analysen und Auswertungen der Daten sollen Potenziale für verbesserte Therapiemaßnahmen aufzeigen. Der rege Austausch aller Beteiligten ist im Interesse der Patientinnen und Patienten.

Im KFRG wurden den klinischen Krebsregistern anspruchsvolle Aufgaben gestellt und ein enger Zeitrahmen zur Erfüllung der Förderkriterien des GKV-Spitzenverbandes gesetzt. Daher müssen die klinischen Krebsregister eine vollzählige, vollständige, korrekte und aktuelle Registrierung der Krebserkrankungen in ihrer Region mitsamt Tumorcharakteristika, Behandlung und Verlauf anstreben.

Damit einerseits die Finanzierung durch die Fallpauschalen für den Betrieb des Krebsregisters gesichert ist und andererseits der Aufwand für das Krebsregister und die Kostenträger für die Berechnung der Meldevergütungen im vertretbaren Rahmen bleibt, muss dies auf effiziente Weise geschehen. Daher verfolgt das KKN neben den direkt aus dem KFRG abgeleiteten Zielen auch spezielle, für das Bundesland Niedersachsen definierte Ziele.

Für das KKN ist es essenziell, die Strukturen und Leistungen so aufzubauen, dass alle Zielgruppen ihren Interessen entsprechend von dem Register profitieren.

All diese Zielgruppen haben unterschiedliche Erwartungen und Interessen in Bezug auf die Strukturen und Leistungsfähigkeit des Klinischen Krebsregisters. Zielgruppenübergreifend besteht die grundlegende Anforderung jedoch darin, die Qualität der im Register verfügbaren Daten auf einem hohen Niveau zu halten, so dass die aus den Daten gewonnenen Erkenntnisse als valide und präzise anzusehen sind.

Eine der übergeordneten Ideen eines klinischen Krebsregisters ist es, den Leistungs­erbringerinnen / Leistungs­erbringern zu ermöglichen, auf die Daten der jeweils von ihnen behandelten Patientinnen und Patienten zuzugreifen. Dabei ist es entscheidend, dass alle an der Dokumentation und Datenübermittlung beteiligten Ärztinnen/Ärzte und Einrichtungen nicht nur Daten in das System eingeben, sondern auch als integraler Bestandteil einer sektorenübergreifenden und intersektoralen Versorgung verstanden werden. Ärzte sollen Zugang zu ihren Daten und Ergebnissen haben und strukturierte Kommunikationsprozesse sollen diese Ergebnisse begleiten.

Mit der Ärzteschaft steht und fällt der künftige Erfolg des KKN. Das Krebsregister ist auf die aktive und konstruktive Zusammenarbeit mit den Melderinnen/Meldern angewiesen, wenn es die vorgeschriebenen Förderkriterien des GKV-Spitzenverbandes erfüllen soll. Dieser Prozess wird einerseits vom Gesetzgeber gestützt, weil die niedersächsische Ärzteschaft ihrerseits der gesetzlichen Meldepflicht unterliegt. Andererseits soll die Verbindung zwischen den Leistungs­erbringerinnen / Leistungs­erbringern und dem Krebsregister gefördert werden, indem das KKN ihnen ermöglicht, das Versorgungsgeschehen prozessbegleitend nicht nur mit Daten zu füllen, sondern auch aktiv zu unterstützen.

Die Dokumentation wäre jedoch ohne das Vertrauen der betroffenen Patientinnen/Patienten nicht möglich. Das KKN bittet daher um die Unterstützung der Betroffenen, denn ihre Daten liefern einen maßgeblichen Beitrag zur Erforschung und wirksamen Behandlung von Krebserkrankungen.

Konkrete Ziele des KKN

  • Eine zentrale Datenannahmestelle
  • Ausschließlich digitale Erfassung der Tumordaten über das Melderportal
  • Integration von Altdaten aus ONkeyLINE
  • Hohe Benutzerfreundlichkeit
  • Keine Doppeleingaben und -meldungen
  • Zeitnahe Datenauswertung
  • Schnelle Datenrückspiegelung nach Eingabe
  • Regionale Unterstützung der Versorgungsstrukturen
  • Wenig Bürokratieaufwand
  • Zeitnahe Hilfestellung bei Bedarf