Sinn und Zweck der Krebsregistrierung

Dank des medizinisch-technischen Fortschritts haben sich die Heilungschancen für viele Krebserkrankungen entscheidend verbessert. Dennoch bleiben offene Fragen im Hinblick auf Früherkennung, Diagnostik, Behandlung und Nachsorge, zu deren Beantwortung eine systematische Krebsdokumentation benötigt wird. Ihr Vertrauen in die Arbeit des KKN und den gesetzeskonformen Umgang mit Ihren sensiblen Daten kann auf lange Sicht Leben retten.

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Ihr Recht auf Auskunft

Betroffene haben das Recht zu erfahren, ob und wenn ja, welche Eintragungen zu Ihrer Person im KKN gespeichert sind. Einen entsprechenden Auskunftsantrag können Sie bei Ihrer behandelnden Ärztin/bei Ihrem behandelnden Arzt stellen. Die Rückmeldung aus dem Krebsregister bekommen Sie schließlich auch über Ihre Ärztin/über Ihren Arzt.

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Ihr Recht auf Widerspruch

Betroffene können jederzeit der Wiedergewinnung Ihrer personenbezogenen Daten widersprechen. Im Gegensatz dazu ist ein Widerspruch gegen die Erfassung der medizinischen Daten nicht möglich. Dies würde die Zweckbindung der klinischen Krebsregistrierung aushebeln.

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Information und Beratung

Das KKN kann weder Behandlung noch medizinische Beratung von Tumorpatientinnen und Tumorpatienten übernehmen. Die bei uns tätigen Ärztinnen und Ärzte sind für die gesetzesmäßige Funktion des Krebsregisters verantwortlich. Sie finden hier weiterführende Links zu Krebserkrankungen sowie Institutionen und Einrichtungen, wo Sie sich beraten und behandeln lassen können.

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