Der Umsetzungsleitfaden ist ein Arbeitsergebnis der Plattform § 65c. Die Plattform § 65c ist ein eigenständiges Expertengremium, in der die klinischen Krebsregister der Bundesländer eng zusammenarbeiten, um Synergien zu schaffen und welche zu nutzen. In verschiedenen Arbeitsgruppen werden wichtige Themen diskutiert und Vorgehen harmonisiert, fachliche Fragestellungen und Verfahrensabläufe abgestimmt und Empfehlungen erarbeitet – unter Beachtung der Bundes- und Landesregelungen.
Damit klinische Krebsregister Daten im Format des bundeseinheitlichen onkologischen Basisdatensatzes (oBDS) verarbeiten können, müssen Softwarehersteller in der Lage sein, Daten in diesem Format bereitzustellen. Dafür bedarf es über den Datenstandard hinausgehenden Beschreibungen zur Implementation, die von der Plattform § 65c im Umsetzungsleitfaden bereitgestellt werden.
Neben einer Definition von Kernelementen sowie Empfehlungen zur Erzeugung und Verarbeitung von Meldungen gehören dazu auch allgemeingültige Testdatensätze, Beschreibung und Empfehlung zum Umgang mit nicht klar definierten Merkmalen, aber auch Länderspezifika und allgemeine Informationen. Da sich dabei zum Teil Inhalte des oBDS-Basisdatensatzes und technische Merkmale überschneiden, wird dies auch gesammelt im Umsetzungsleitfaden bearbeitet. Der Umsetzungsleitfaden bezieht sich stets auf die aktuell veröffentliche Version des oBDS-Schemas.