Gemäß § 13 GKKN können Krankenhäuser mit mindestens einem zertifizierten Organkrebszentrum bzw. mit einem zertifizierten onkologischen Zentrum oder Einrichtungen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) mit hochspezialisierten Leistungen wie onkologische Erkrankungen mit Sitz in Niedersachsen als kooperierende Einrichtung anerkannt werden.

Welche Vorteile gibt es für eine kooperierende Einrichtung?

Die Datenübermittlung muss nicht einzeln durch alle Organkrebszentren bzw. Abteilungen aus dem Krankenhaus erfolgen, sondern durch eine verantwortliche Person aus diesem Krankenhaus. Das Gleiche gilt für die Einrichtungen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung.

Bei Bedarf können durch den Vertrauensbereich des KKN weitere Daten zu betroffenen Personen, für die bereits eine Übermittlung der Meldungen durch die kooperierende Einrichtung erfolgte, der kooperierenden Einrichtung zur Verfügung gestellt werden. Es handelt sich dabei um folgende Daten:

  • Sterbedatum
  • Todesursache
  • festgestellte Tumorfreiheit und
  • weitere für Tumorzentren gemäß § 19 Abs. 3 GKKN vorgesehenen Daten.

Weitere Daten gemäß § 19 GKKN …

  • klinischen Daten gem. § 3 Abs. 13 GKKN
  • Identitätsdaten gem. § 3 Abs. 2 Nrn. 1 bis 5 und 8 GKKN in chiffrierter Form:
    • Familienname, Vornamen, frühere Namen, Titel
    • Geschlecht
    • Anschrift
    • Geburtsdatum
    • Krankenversicherungsnummer
    • Sterbedatum
  • Melderstammdaten nach § 3 Abs. 4 Nrn. 1 bis 4 GKKN
    • Vorname und Name der Ärztin/des Arztes oder der Zahnärztin/des Zahnarztes
  • Angabe der Facharzt- oder Fachzahnarztbezeichnung
    • Institutionskennzeichen
    • die lebenslang vergebene Arztnummer (LANR)
  • Anschrift der Institution oder Betriebsstätte und die Betriebsstättennummer (BSNR)

Wie läuft die Beantragung ab?

Sie senden bitte das Antragsformular vollständig ausgefüllt zusammen mit den erforderlichen Unterlagen entweder per E-Mail an info@kk-n.de oder per Post an den Vertrauensbereich des KKN.

Nachdem Ihr Antrag auf Anerkennung als kooperierende Einrichtung angenommen wurde, stellen Sie einen Zugangsantrag für das Melderportal (s. Anleitung).

Wenn Sie Ihre Zugangsdaten zum Melderportal per E-Mail erhalten haben, aktivieren Sie bitte Ihren Melderportal-Zugang.

Danach übermitteln Sie die Daten für einen ersten Testlauf über einen FTAPI-Server. Dafür erhalten Sie von dem Vertrauensbereich des KKN ein Upload-Button per E-Mail.

Wenn die Daten die technischen Voraussetzungen erfüllen, können Sie die Daten über das Melderportal für einen weiteren Testlauf übermitteln.

Schließlich entscheidet der Vertrauensbereich innerhalb von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen und nach erfolgreichem Prüfverfahren der Testdaten über die Anerkennung als kooperierende Einrichtung und informiert Sie schriftlich.

Hier finden Sie das Antragsformular auf Anerkennung als kooperierende Einrichtung.

Anschrift für die Postsendung:
Klinisches Krebsregister Niedersachsen
Vertrauensbereich
Sutelstraße 2
30659 Hannover

Die Anleitung zur Registrierung im Melderportal können Sie hier herunterladen.

Bitte beachten Sie …

Sie sind verpflichtet, Änderungen bei den folgenden Punkten dem Vertrauensbereich einmal jährlich mitzuteilen:

  • die Teamnummer und die Namen der Teamleitung und der Teammitglieder in der ASV
  • die Liste der in den einzelnen Fachabteilungen, Instituten oder Kliniken verantwortlichen Meldepflichtigen oder Meldeberechtigten – inklusive der Melder-ID
  • die internen Regelungen zum datenschutzgerechten Umgang mit den aus dem KKN übermittelten Daten
  • die Krebsregistrierung im Auftrag eines zertifizierten Organkrebszentrums oder bei onkologischen Zentren die aktuelle Zertifizierungsurkunde oder den Nachweis, dass ein Antrag auf Zertifizierung gestellt wurde
  • die Übernahme der Meldungen an das KKN durch die Antrag stellende Einrichtung für eine andere Einrichtung bzw. Änderungen hinsichtlich der zwischen diesen Beteiligten geschlossenen Kooperationsvereinbarung

Änderungen im Übrigen sind dem Vertrauensbereich des KKN unverzüglich mitzuteilen.