Was sagt das Gesetz?

Am 9. April 2013 trat das Gesetz zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister (Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz | KFRG) in Kraft. § 65c Abs. 1 SGB V beschreibt klar die wesentlichen Aufgaben des Gesetzes:

Zur Verbesserung der Qualität der onkologischen Versorgung richten die Länder klinische Krebsregister ein. Die klinischen Krebsregister haben insbesondere folgende Aufgaben:

  1. die personen­bezogene Erfassung der Daten aller in einem regional festgelegten Einzugs­gebiet stationär und ambulant versorgten Patientinnen und Patienten über das Auftreten, die Behandlung und den Verlauf von bösartigen Neu­bildungen einschließlich ihrer Frühstadien sowie von gutartigen Tumoren des zentralen Nerven­systems,
  2. die Auswertung der erfassten klinischen Daten und die Rückmeldung der Aus­wertungs­ergebnisse an die einzelnen Leistungs­erbringer,
  3. den Daten­austausch mit anderen regionalen klinischen Krebs­registern,
  4. die Förderung der inter­disziplinären, direkt patienten­bezogenen Zusammen­arbeit bei der Krebs­behandlung,
  5. die Beteiligung an der einrichtungs- und sektoren­über­greifenden Qualitäts­sicherung des Gemeinsamen Bundes­ausschusses,
  6. die Zusammen­arbeit mit Zentren in der Onkologie,
  7. die Erfassung von Daten für die epi­demiologischen Krebsregister,
  8. die Bereitstellung notwendiger Daten zur Herstellung von Versorgung­stransparenz und zu Zwecken der Versorgungs­forschung.“

Das KFRG markiert einen Meilenstein in der Entwicklung einer Qualitätssicherungskultur in der onkologischen Versorgung. Es ist auch eine gute Basis für die Umsetzung eines modernen onkologischen Qualitätsmanagements in Deutschland.

Hier können Sie die Aufgaben im Gesetz nachlesen:

Aufgaben klinischer Krebsregister nach § 65c Abs. 1 SGB V


Was bedeutet das für die Praxis?

Zu den Aufgaben aller klinischen Krebsregister gehört die möglichst lückenlose Erfassung und Auswertung von Daten. Entsprechend werden Daten von der Diagnose über einzelne Behandlungsschritte und die Nachsorge bis hin zu Rückfällen und Sterbefällen erhoben – sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Versorgung.

Perspektivisch entsteht auf diese Weise ein umfassender Datenschatz, der dazu genutzt werden soll, die Behandlung von Krebs weiter zu verbessern.

Ob medizinische Leitlinien beachtet werden oder ob Unterschiede in der Qualität der Behandlung bestehen – mit den Daten und Ergebnissen aus der klinischen Krebsregistrierung können solche Fragestellungen überprüft werden. Eine zeitnahe Rückmeldung der Ergebnisse und deren Diskussion mit den Behandelnden ist ein weiteres zentrales Element klinischer Krebsregistrierung. Langfristiges Ziel sollte sein, in ganz Deutschland ein leitliniengerechtes Versorgungsangebot und eine bestmögliche Versorgungsqualität zu gewährleisten.

Die im KFRG beschriebenen vielfältigen Aufgaben von klinischen Krebsregistern machen eines deutlich: Die zu schaffenden klinischen Krebsregister sind nicht nur reine Datenbanken, sondern haben auch vielschichtige Aufgaben im Bereich des Datenaustausches und der Datenanalyse wahrzunehmen.