Mit Wirkung vom 1. Dezember 2017 ist das KKN in der Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts in der Trägerschaft des Landes Niedersachsen und unter der Fachaufsicht des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung gegründet worden. Mit dem im September 2017 verabschiedeten Gesetz zur Umsetzung des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes in Niedersachsen sind die landesrechtlichen Grundlagen für die Umsetzung des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes vom 9. April 2013 auch in Niedersachsen gegeben.

Das Gesetz zur Umsetzung des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes in Niedersachsen enthält die eigentliche Aufgabenbeschreibung für das Klinische Krebsregister Niedersachsen (Gesetz über das Klinische Krebsregister Niedersachsen (GKKN)) und die Regelungen zur Errichtung des KKN als eigenständige Rechtspersönlichkeit (Gesetz über die Anstalt „Klinisches Krebsregister Niedersachsen“ und die Übertragung von Aufgaben der klinischen Krebsregistrierung in Niedersachsen (GAnstKKN)).

Die rechtlichen und technischen Grundlagen für den Aufbau und die Entwicklung der klinischen Krebsregistrierung in Niedersachsen sind bereits mit der Gründung der Projektgruppe „Gründung KKN | Klinisches Krebsregister Niedersachsen“ bei der Ärztekammer Niedersachsen im Jahr 2015 gelegt worden. Die zunächst angestrebte Trägerschaft durch die Ärztekammer Niedersachsen und die Zahnärztekammer Niedersachsen ist im Laufe der Zeit aufgegeben und das Gesetz über die Übertragung von Aufgaben der klinischen Krebsregistrierung in Niedersachsen vom September 2016 aufgehoben worden.

Der aktuelle Meldeweg erfolgt ausschließlich elektronisch über das Melderportal, welches von insgesamt acht Bundesländern in einem Kooperationsverbund gemeinsam entwickelt wurde und laufend weiterentwickelt wird. Seit dem 1. Juli 2018 läuft der Echtbetrieb: Mehr als 5.000 onkologisch tätige Ärztinnen/Ärzte und Zahnärztinnen/Zahnärzte sowie onkologische Einrichtungen wie Kliniken und Tumorzentren sind nun aufgefordert, über das Melderportal an das KKN Daten zu melden. Zwischen dem bereits bestehenden Epidemiologischen Krebsregister Niedersachsen und dem KKN erfolgt eine enge Zusammenarbeit. Über die gemeinsame Datenannahmestelle muss nur eine Meldung für beide Register übermittelt werden.

Das KKN beteiligt sich von vornherein aktiv an Arbeitsgruppen auf Landesebene. Es ist bis heute auch bundesweit in mehreren Gremien zur Erarbeitung länderübergreifender konkreter Lösungsvorschläge vor allem in der technischen Umsetzung des Melderportals eingebunden und engagiert.


Rückblick

Geplant war, die Umsetzung des am 9. April 2013 in Kraft getretenen Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes (KFRG) in enger Einbindung der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) zu organisieren. Diese hatte in der Kammerversammlung am 24. September 2014 die grundsätzliche Bereitschaft erklärt, ein flächendeckendes klinisches Krebsregister aufzubauen und alle dafür notwendigen Maßnahmen zu treffen.

Der Niedersächsische Landtag beschloss – nach ausführlichen Beratungen im Ausschuss – am 14. September 2016 die Übertragung von Aufgaben der klinischen Krebsregistrierung in Niedersachsen: die ÄKN und die Zahnärztekammer Niedersachsen bekamen die Aufgaben des KFRG nach Weisung übertragen. Mit dem Aufgabenübertragungsgesetz (Gesetz über die Übertragung von Aufgaben der klinischen Krebsregistrierung in Niedersachsen (GAufgKKN)) schaffte das Land die Voraussetzungen für die Umsetzung des KFRG.

Die Konzeption wurde unter anderem gewählt, weil die ÄKN als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung nach § 9 Absatz 1 Nr. 3 HKG (Kammergesetz für die Heilberufe) bereits die Qualitätsentwicklung und -sicherung im Gesundheitswesen sowie die Förderung der beruflichen Fortbildung der Kammermitglieder umsetzt. Neben dieser fachlichen Nähe zu den Aufgaben nach dem KFRG verfügt das Zentrum für Qualität und Management im Gesundheitswesen, eine Einrichtung der Ärztekammer Niedersachsen, über langjährige Erfahrung in der systematischen Dokumentation medizinischer Daten, der Entwicklung und Durchführung von Projekten zur Qualitätsverbesserung sowie der Initiierung und Begleitung von Qualitätskonferenzen, medizinischem Qualitätsmanagement und Registerbetrieb. Entsprechend richtete die ÄKN bereits 2015 im Zentrum für Qualität und Management im Gesundheitswesen zur Erlangung eines Zuschusses der Deutschen Krebshilfe die Projektgruppe „Gründung KKN | Klinisches Krebsregister Niedersachsen“ ein. Von Januar bis Dezember 2017 arbeitete das KKN innerhalb der ÄKN als eigener Geschäftsbereich; dies vor dem Hintergrund der zu erfüllenden Förderkriterien des GKV-Spitzenverbandes.

Der politische Wille änderte sich im Laufe der Beratungen und sah schließlich einen Wechsel des Trägers vor: Anstelle des geplanten Zweckverbandes der Ärzte- und der Zahnärztekammer trat eine Anstalt öffentlichen Rechts in der Trägerschaft des Landes. Das GAufgKKN vom September 2016 wurde aufgehoben und die Aufgaben einer selbstständigen Anstalt übertragen. Die Gründung erfolgte mit Wirkung vom 1. Dezember 2017.