Ab dem 1. Februar 2024 gibt es mit der neuen Krebsregister-Meldevergütung-Vereinbarung neue, leicht erhöhte Meldevergütungen für die Übermittlung klinischer Daten an die Landeskrebsregister in Deutschland. Die Krebsregister zahlen die Meldevergütung als Aufwandsentschädigung an die Meldenden.
Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Kassenärztliche Bundesvereinigung sowie die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung haben mit Wirkung zum 1. Februar 2024 eine neue Vereinbarung über die Aufwandsentschädigung für Meldungen an klinische Krebsregister beschlossen. Die Beträge gelten bundesweit und wurden leicht, für Therapiemeldungen sogar deutlich erhöht.
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Ausschlaggebend für die Höhe der Aufwandsentschädigung ist das Leistungsdatum der Meldung. Für eine vollständige Meldung Ihrer eigenen Leistung über eine Diagnosestellung, einen Therapiebeginn oder ein Therapieende, eine Verlaufsuntersuchung oder eine pathologische Befundung ab dem 1. Februar 2024 erhalten Sie automatisch die neuen Beträge:
Meldeanlass | Neue Aufwandsentschädigung | Alte Aufwandsentschädigung |
Diagnosemeldung | 19,50 Euro | 18 Euro |
Verlaufsmeldung | 9 Euro | 8 Euro |
Therapiemeldung | 9 Euro | 5 Euro |
Pathologiemeldung | 4,50 Euro | 4 Euro |
Wichtig für die Zuordnung der Meldung und für die Abrechnung sind neben den medizinischen Inhalten vor allem die Patientendaten. Achten Sie nach wie vor bitte auf die Angabe der korrekten Versichertendaten (Krankenversicherungsunternehmen und Versichertennummer). Hilfestellung dazu bietet Ihnen unsere Website unter Aufwandsentschädigung . Eine Übersicht ihrer Abrechnungen erhalten Sie im Melderportal unter dem Reiter Datenrückmeldung. Die Funktionsweise erläutern wir in Text und Video im Handbuch.