KKN erfüllt alle Förderkriterien

Die gesetzlichen Krankenkassen bestätigen mit ihrem Förderbescheid vom April 2021, dass das KKN alle geforderten Förderkriterien erfüllt. Insgesamt 43 Kriterien hat der GKV-Spitzenverband als gesetzliche Voraussetzung aufgestellt, damit die Krankenkassen regelhaft die Arbeit der klinischen Krebsregister, so auch die des KKN, finanzieren dürfen. Lesen Sie dazu unsere Pressemitteilung.

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Plattform § 65c

Die Plattform § 65c ist ein bundesweiter Zusammenschluss der klinischen Krebsregister gemäß § 65c SGB V. Das Expertengremium stimmt fachliche Fragestellungen und Verfahrensabläufe zwischen den klinischen Krebsregistern in den einzelnen Bundesländern ab und erarbeitet einheitliche Empfehlungen dazu.

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Melderschulungen / Web-Seminare

Das KKN bietet regelmäßig Melderschulungen an. Diese finden normalerweise sowohl in Hannover als auch in den Bezirksstellen der KVN, stellenweise in Krankenhäusern statt. Für die Anmeldung nutzen wir das webbasierte Veranstaltungsmanagementsystem von eveeno. Derzeit sind Präsenzveranstaltungen leider nicht möglich, jedoch bieten wir Web-Seminare an.

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Bibliothek

Hier finden Sie – in Ergänzung zu unserer Melderschulungsreihe und zu unseren Fragen & Antworten – Dokumente und Handouts nach Entität sortiert, die Sie bei der Tumordokumentation unterstützen sollen.

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Regionale Qualitätskonferenzen

Durch regelmäßige regionale Konferenzen möchte das KKN die meldenden Leistungserbringenden in die Arbeit des KKN einbeziehen und langfristig zur Verbesserung der Versorgungsqualität beitragen. Ziel ist es, den Leistungserbringenden einer Region aggregierte Auswertungen auf Basis der uns vorliegenden, übermittelten Meldungen zu präsentieren und in einem kleinen, vertraulichen Rahmen zu diskutieren.

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meldepflicht

Neue Meldepflicht

Seit dem 01.01.2021 gilt eine neue, erweiterte Meldepflicht in Niedersachsen: Diese gilt einerseits für einige Neuerkrankungen mit Tumoren mit einem ICD-10 Code D37 bis D48, andererseits für Nachsorgeuntersuchungen, die bislang der Meldeberechtigung unterlagen wie Verlaufsuntersuchungen, die Tumorfreiheit ergeben oder keine Änderung der Therapie nach sich ziehen.

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Softwarehersteller

Meldende haben die Möglichkeit, ihre Meldungen aus ihrem Primärsystem elektronisch an das KKN zu übermitteln. Das Primärsystem muss hierfür den Export der Meldungen in dem bundesweit einheitlichen Format, dem ADT/GEKID-XML-Schema, unterstützen. Viele Primärsysteme bieten bereits eine Export-Schnittstelle nach ADT/GEKID für die Meldung an die klinischen Krebsregister an. Hier geht es weiter zu Compliance Level und Umsetzungsleitfaden.

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ADT-GEKID-XML-Schema Version 3.0.0

Das neue ADT-GEKID-XML-Schema wurde vom IT-Netzwerk der Plattform § 65c in Zusammenarbeit mit ADT e.V. und GEKID e.V. erstellt und wird für ein mehrstufiges öffentliches Kommentierungsverfahren am 01.09.2021 freigegeben. Das neue XML-Schema berücksichtigt die am 12.07.2021 im Bundesanzeiger veröffentlichte Version des einheitlichen onkologischen Basisdatensatzes und seine organspezifischen Module. Zusammen mit dem XML-Schema wird ein webbasierter Umsetzungsleitfaden (Spezifikation) veröffentlicht, der die Implementierung der Schnittstelle unterstützen soll.

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